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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 7.1889

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Nr. 8
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Probst, Josef: Ueber die "Hirscher'sche Madonna", [1]
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Literatur
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https://doi.org/10.11588/diglit.15865#0087

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83

Grablegung von Adam Kraft (cf. Bode:
Geschichte der deutschen Plastik, Tafel 12),
der gleichzeitig lebte, tragen die zahlreichen
Figürchen der Stifterinnen, also Nürnberger
Frauen, ganz die gleiche Kopfbedeckung und
Mäntel, wie auf der Skulptur von Schramm.
Daß jene aber nicht Ordenspersonen waren,
geht ans den vielen Wappenschildern hervor,
die ihnen beigegeben sind.

(Fortsetzung folgt.)

Literatur.

D as j ü n g st e Gericht von Peter
v. Cornelius, in der St. Lnd-
wigskirche zu München, im Original
18 m hoch und 11 m breit; in
Kupferstich 76 cm hoch, 46 breit;
Fr. Gypens Kunstverlag. München.

Um dem Dogma vom jüngsten Gericht den
Einflnß auf das sittliche Verhalten zu wahren,
der ihm vor allen andern znkommt, wurden unsere
Altvordern nicht miide, dasselbe an besonders in
die Augen fallenden Stellen abzubilden, oft zwei
ja dreimal an einem und demselben Gotteshaus:
über dem Chorbogen gemalt, gemeißelt etwa ober-
halb des Westportals, am westlichen Fenster in
Farben leuchtend: damit niemand, ob er nun
hinein- oder heraustrat, ob er im Innern weilte
oder nur außen vorüberging, damit nicht einer
sich den täglichen Mahnungen dieses stummen,
nie verstummenden Predigers entziehen könnte.
Da nun die christliche Kunst sich auf das Got-
teshaus nicht beschränken läßt, da sie hereintretcn
will ins Leben, um auch die Wohnungen der ge-
wöhnlichen Sterblichen mit Erinnerungen an die
ewige Heimat zu durchflechten, so verdient cs
allerseits mit Freude begrüßt zu werden, daß
endlich jener große von unseren Vorfahren mit
Recht so bevorzugte Gegenstand in einem Kupfer-
stiche vervielfältigt ist, der trotz seiner unerhörten
Billigkeit — 24 M.! — den Forderungen der
Kunst ebenso wie denen der Religion entspricht.
Der Umstand, daß dieser Stich gerade das Ko-
lossalbild des großen Meisters Cornelius wieder-
gibt, von welchem bekanntlich die Anhänger des
Zeitgeistes rühmen, daß man seinen Schöpfungen
auch unabhängig von seinem gläubigen und kon-
fessionellen Standpunkt einen rein menschlichen
Genuß verdanke — dieser Umstand dürfte einer
Zimmerzierde (denn das ist dieser Stich von
H. Merz in hohem Grade), welche mitunter auch
auf andere als gläubige und eingeweihte Augen
zu wirken hat, von dem und jenem sogar als ein
Vorzug angcrechnet werden. Eine christliche
Zimmerzierde ist und bleibt dieses prächtige Bild
doch, wie denn Cornelius vor allem gläubiger
Christ und dann erst Künstler ist und in seinen
religiösen Werken das Aesthetische und rein Mensch-
liche durchgehends in den Dienst des Göttlichen
und seiner eigenen begeisterten Ueberzengung von
dem Göttlichen stellt. Als Kunstwerk steht das
„Jüngste Gericht" durch die Kraft des Ausdrucks,

durch die Gewalt seiner Tragik und glückliche
Verthcilnng von Entzücken und Schrecken, Ver-
zweiflung und Siegesfrende ans der Höhe seines
erhabenen Gegenstandes; als christliches Kunst-
werk folgt es seiner einfach großartigen Anlage
nach im ganzen treu dem Vorgang der heiligen
Schrift: wenn mir es auch weniger als glückliche
Abweichung empfinden, daß das Kreuz, welches
doch das Zeichen des Weltenrichters ist, zu sehr
verschwindet und tvenn auch dies Ans- und Nie-
derwogen der Gruppen — der eine Theil steigt
bekanntlich zur Herrlichkeit auf, während der andere
trotz verzweifelter Gegenwehr in den Abgrund
gestürzt wird — weniger auf einem biblischen,
als vielmehr einem künstlerischen Motive beruht.
Was aber diesem größten Altarbild als Kunst-
werk, und als religiösem Kunstwerk insbesondere
zu statten kommt, ist der Umstand, daß es sich
bei aller Eigenart von den großen Ideen des
Mittelalters nährt und frei von Willkür sicher
auf dem Boden der Tradition steht. So mächtig
spricht der Ernst der alten Zeit aus diesen mar-
kigen Gestalten und Gruppen, daß wir (selbst ein
Heine konnte sich dieses Eindrucks nicht erweh-
ren) „ob der Erscheinung des Cornelius fast er-
schrecken; daß er uns vorkommt wie der Geist
eines jener großen Maler ans raphaelischcr Zeit,
der aus dem Grab hervorsteige, um noch einige
Bilder gn malen, ein todtcr Schöpfer, selbst be-
schworen durch das mitbegrabenc innetvohnende
Lebenswort".

Daß der Richter als Menschensohn darge-
stellt ist, über ihm die Zeichen seiner Erniedrigung,
nicht leidenschaftlich erregt ivie bei Michelangelo,
sondern ernst und hoheitsvoll, die Guten zu sich
rufend, die Bösen abweisend, dieser tiefsinnige Zug
ist einfach biblisch. Der alten Knnstanschauung
abgelanscht ist, daß zu seiner Rechten Maria, die
Mutter der Barmherzigkeit, zu seiner Linken der
Vorläufer Johannes, einst der Prediger unerbitt-
licher Gerechtigkeit gegen die Verstockten, anbetend
vor dem Weltenrichtcr knieen. Biblisch ist, daß
die Apostel als Mitrichter (ans der rechten Seite)
sich um den Herrn schaaren (vgl. Matth. 19, 28);
dem Geist der Bibel gemäß ist, daß ans der
andern Seite die Patriarchen und Propheten sich
hinzugesellen, sie, die den Tag des Herrn vor-
ausgeschaut und -verkündet, vor allen hervor-
ragend Moses, das Gesetz als Spiegel des Ge-
wissens in Händen. Biblisch ist das aufgeschlagene
Buch des Urtheils zu Füßen des Richters von
einem majestätischen Engel gehalten, während vier
andere um diesen dicht gedrängt in die Posaunen
stoßen, deren Ton in die Tiefen der Erde dringt
— und sicherlich im Geist und Sinn der Schrift
gedacht ist es, wenn Michael, von jeher der Hanpt-
streiter wider Satan, mit erhobenem Schtvert und
Schild die Scheidewand bildet zwischen Gut und
Bös, zwischen Verdammnis und Beselignng. Bib-
lisch und zugleich im höchsten Grad malerisch ist
es, wenn die verschiedenen Gestalten durch ihre
bloße Charakteristik verrathen, ob und warum sie
zu den Beseligten oder zu den Verworfenen ge-
hören: biblisch, weil nach der Lehre der Bibel
die Auferstehungsleiber das Siegel ihres End-
loses deutlich ausgeprägt an sich tragen werden;
malerisch, weil so die einzelnen Figuren dem Be-
schauer von selbst ihre ganze Geschichte erzählen
 
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