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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 9.1891

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Nr. 9
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https://doi.org/10.11588/diglit.15908#0096

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87

starke Neigung, von sich ans derartige allgemeine
Gesetze zu konstruiren, die thatsächlich nicht be-
gründet sind. — Ans S. 129 findet sich die An-
merkung 2: „bemerkt sei hier, daß das sog. Ge-
setz der Ranmeinheit, wornach ein möglichst all-
seiliger und ungehemmter Blick auf Altar und
Kanzel anzustreben wäre, für das katholische
Kirchenbanwesen vollständig unbrauchbar ist und
von der Kirche nie anerkannt wurde". Diese
Sprache läßt an Entschiedenheit nichts zu wün-
schen übrig; sachlich ist aber der Verfasser sehr im
Unrecht. Vollständig unbrauchbar? Daraus würde
ja gar folgen, daß man eine katholische Kirche
niemals einschiffig oder einräumig bauen dürfte,
oder erst künstlich Hindernisse anbringen müßte,
damit nicht mehr alle auf Kanzel und Altar sehen.
Wenn ich dreischiffig baue, darf ich nicht das
Bestreben haben, möglichst allen oder vielen den
freien Blick auf den Altar zu ermöglichen, also
etwa nur die Seitengänge in die Nebenschiffe
verlegen? habe ich damit das kirchliche Bau-
prinzip schon verletzt? Wenn keine formelle
kirchliche Anerkennung jenes Gesetzes vorliegt,
so doch noch viel weniger eine Verwerfung des-
selben; zu einer solchen ist auch der Verfasser
nicht befugt. — S. 130 fehlt der sehr wichtige
Punkt, daß jede neue Kirche größer gebaut werden
soll, als die momentane Seelenzahl erfordert. —
S. 135 wäre die Sakristei hinter dem Altar
unbedingt zu widerrathen, wo immer ein anderer
Ausweg möglich ist, weil an die erstere Anlage
sich viele Unzuträglichkeiten anknüpfen. — S. 114
wäre die westliche Anordnung des Thurmes für
gewöhnlich zu verwerfen, weil ein Hinderniß
der Erweiterung. — S. 137: die staatliche Re-
visionsbehörde mit den hier beschriebenen Befug-
nissen ist, Gott sei Dank, bayerisches Reservat.

— S. 143 steht der monumentale Satz, der
wohl auch auf Bayern gemünzt ist: „Die meisten
Bauten werden aus Ziegeln ausgeführt." —
Die auf S. 177 abgebildeten gothischen Taufsteine
könnten zur Ausführung nicht empfohlen werden.

— S. 176 f. wird aus mißverständlicher Auf-
fassung Von'Montault (Rraite pratigue 8ur 1a
construction etc. t. I, 246) und die Von ihm
citirten Dekrete abgeleitet, daß ein Baldachin über
dem Taufstein verboten sei, wo nicht das Her-
kommen für ihn spreche, und daß er Vorschrift
sei in Kirchen mit Ciborienaltären; beides un-
richtig. — S. 210, die Retabel ist für den Hoch-
altar nicht mehr in der alten Form vertvendbar,
nicht wegen der „entwickelten Altararchitektonik",
sondern lediglich wegen des nothwendig gewordenen
Tabernakels; für Nebenaltäre verdiente sie alle
Empfehlung, wie auch für Nebenaltäre die im
Mittelalter so viel sich findende Ciborienanlage
zu empfehlen ist, durch welche eigentliche Altar-
kapellen im Schiff geschaffen werden. — S. 230.
Daß alle Formen von Altarhochbanten bloß ge-
duldet, das Eiborium aber „empfohlen und an-
geordnet" sei', ist unrichtig; angeordnet ist nur
ein Baldachin iiber dem Altar, der aber aus
Stoff sein kann. — Die S. 238 aufgeführten
Gegengründe gegen die Flügelaltäre sind doch
von sehr wenig Belang; daß der Flügelaltar
Fig. 176 nicht schön ist, kann freilich nicht ge-
leugnet werden. — Was S. 238 f. über die Form

der gothischen Altäre gesagt wird, ist fast ganz
werthlos, und doch iväre eine Unterweisung über
Konstruktion und Ornamentation derselben mög-
lich und nothivendig. — S. 246 Anmerkung i:
„wer heilige Personen kirchlich richtig darstellen
will, darf sich also nicht die berühmten Maler
des Mittelalters zum Muster nehmen, die fast
alle vom herkömmlichen Typus abweichen und
in ihren Bildern in Erregung des natürlichen
Sinnenreizes zu viel thaten"; hier wären doch
zum Mindesten die Meister bestimmt zu nennen,
vor welchen der Verfasser warnen wollte; oder
meint er alle berühmten Meister des Mittelalters?

— Einer Revision ist dringend bedürftig auch
die Ikonographie S. 246 ff. — Nach S. 257 ff.
sieht der Verfasser nur als erlaubt an ein sog.
heiliges Grab, das aber keines ist, sondern ein
Expositionsaltar ohne Grab und ohne Corpus
Domini. „Das hl. Grab darf kein Grab Christi
darstellen." Unbegreiflich ist aber dann, tvie er
noch sagen kann: „Die höchste kirchliche Behörde
verwirft die sog. hl. Gräber nicht, >vie manche
meinen, sie verlangt nnr, daß die liturgischen
Vorschriften und die nothwendigen Rücksichten auf
das Allerheiligste beobachtet werden". Um klar
zu sein, muß er von seinem Standpunkt ans
sagen: die heiligen Gräber sind kirchlich verboten;
erlaubt ist rinr eine Exposition des Allerheiligsten
in den letzten Tagen der Karwoche. Dieser Stand-
punkt des Verfassers ist aber zu rigoros. —
S. 260 die Beichtstühle in den Katakomben sind
mehr als fraglich; von eigenen Beichtstühlen am
Fuß der Altäre und an den Chorschranken ist
nichts bekannt. — § 117 wiederholt in dem ersten
Theil längst Gesagtes, theilweise zum drittenmal.

— Daß eilt größeres Altargemälde „gewöhnlich"
über 30 000 Mark koste, kann doch wohl nicht
gesagt werden (S. 298); auch nicht daß gemalte
Heiligenbilder an den Wänden nicht im Sinn der
Kirche seien. — S. 312 wird zu der Weisung,
die Heiligen nicht in ganz magerer Gestalt abzu-
bilden, um dadurch ihr Fasten und ihre Abtöd-
tung auszndrücken, die geistreiche Bemerkung bei-
gefügt: „Bekanntlich schützt ja auch ein strenges
Fasten diejenigen, welche zur Fettleibigkeit geneigt
sind, nicht vor immer stärkerer Zunahme ihres
Leibesumfanges"!

Um den Leibesumfang dieser Recension nicht
ungebührlich zu vergrößern, wollen wir hier
unsere Bemerkungen abschließen. Sie sind ledig-
lich deswegen gemacht worden, um bei ferneren
Auflagen des . Werkes Dienste zu leisten. Möge
auch das Werk selbst vor weiterer Steigerung
seines Leibesumfangs bewahrt bleiben; das starke
Anwachsen dieser zweiten Auflage ist schon kein
Symptom der Gesundheit. Eine nochmalige
gründliche Durcharbeitung des Stoffes, für welche
der Verfasser womöglich noch eine zweite tüchtige
Kraft beiziehen möge, wird durch Eliminirnng
der Fehler, durch bessere Eintheilnngen, welche
Wiederholungen verhindern, durch knappere und
präzisere Fassung den jetzigen Umfang eher wie-
der reduziren und wird durch Revision des
sprachlichen Gewandes, dessen Fehler wir im
Einzelnen nicht hervorheben wollten, vielen An-
stoß beseitigen, den das Buch in der jetzigen Ge-
stalt dem gebildeten Leser bereitet. So wird all-
 
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