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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 11.1893

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Nr. 4
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Eine neue Gesellschaft für christliche Kunst
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Schröder, Alfred: Ein übertünchtes Gemälde Martin Schaffners in der ehemaligen Klosterkirche zu Wettenhausen
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https://doi.org/10.11588/diglit.15910#0042

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34

§ 5. Die Geschäfte der Gesellschaft leitet eine
aus 18 Mitgliedern bestehende Vorstandschaft,
welche von der Generalversammlung gewählt
wird. Ein Drittel der Vvrstandschaft besteht
aus Künstlern, ztoei Drittel aus Kunstfreunden,
unter denen mindestens drei Geistliche sein sollen.

Jedes Jahr scheiden jene sechs Mitglieder
(vier Kunstfreunde und zwei Künstler) aus dem
Vorstand aus, welche drei Jahre im Vorstand
waren, und es findet eine Ergänzungswahl statt
nach Vorschlag des Gesammtvorstaudes. (Nach
Ablauf des ersten und zweiten Jahres des Be-
standes der Gesellschaft werden die Ausscheideu-
den ausgelost.)

Die 'Vorstandschaft wählt aus ihrer Mitte
durch absolute Stimmenmehrheit auf drei Jahre
die beiden Präsidenten, von denen nur der zweite
Künstler ist. Ebenso wählt der Vorstand aus
seiner Mitte zwei Schriftführer und einen Kassier.

§ 6. Obliegenheiten des Vorstandes sind:

1. die Förderung der Bestrebungen der Gesell-
schaft durch Wahrnehmung aller ihrer Interessen;

2. die Leitung der laufenden Geschäfte; 3. Ver-
anstaltung von Ausstellungen: 4. Entscheidung
über die Verwendung der Gesellschaftsmittel.

§ 7. Der I. Präsident nimmt die Anmel-
dungen entgegen und bestimmt im Verein mit
dem Vorstand den Ort und die Zeit der jähr-
lichen Generalversammlungen.

§ 8. Die Schriftführer haben die laufenden
schriftlichen Arbeiten zu erledigen.

Z 9. Der Kassier verwaltet die Kasse, nimmt
die Jahresbeiträge in Empfang und hat jährlich
zwei von der Generalversammlung gewählten
Revisoren Rechnung abzulegen.

§ 10. Die Gesellschaft gibt eine Mappe her-
aus, welche Vervielfältigungen von Werken der
Mitglieder bietet. Dieselbe erscheint vorläufig
halbjährlich und enthält mindestens je drei Voll-
blätter, je 4—6 Illustrationen auf einem Blatt
und einen kurzen, erläuternden Text. Die Mit-
glieder erhalten dieselbe gratis.

8 11. Alljährlich wird eine aus acht Mit-
gliedern bestehende Jury gewählt, und zwar
durch die Künstler der Gesellschaft aus ihrer
Mitte zwei Architekten, zwei Bildhauer, zwei
Maler, und durch die Vorstandschaft zwei Kunst-
freunde. Ein aus der Mitte der Jury gewählter
Künstler führt den Vorsitz und entscheidet bei
Stimmengleichheit. Die Jury hat das Recht,
einen Redakteur für den 2.ext beizuziehen.

8 12. Der Jury obliegt die Aufgabe: 1. über
Zulassung zu den den Künstlern vvrbehaltenen
Rechten und Pflichten die Entscheidung zu treffen;
2. zu bestimmen, welche Kunstwerke in die Mappe
ausgenommen werden sollen; 3. bei Ausstellungen
über die Aufnahme der Kunstwerke zu entschei-
den; 4. über alle die Gesellschaft berührenden,
rein künstlerischen Fragen Beschluß zu fassen.

Hat der I. Präsident Bedenken gegen die
Aufnahme eines Kunstwerkes in die Mappe, so
kann er, falls seine Bedenken sich nicht auf die
künstlerische Seite beziehen, ein vorläufiges Veto
einlegen und die Sache zur definitiven Entschei-
dung au den Vorstand bringen.

8 13. Als Künstler im Sinne der 88 ft 5
und 11 gelten jene, welche sich durch selbständige
künstlerische Arbeiten bethätigt haben. Sie müssen

von einen: der Gesellschaft angehörigen Künstler
der Jury vorgeschlagen werden, die Jury hat
die Eingabe zu prüfen und darüber endgiltig zu
entscheiden.

8 14. Das Gesellschaftsvermögen wird ver-
wendet: 1. für die laufenden Ausgaben; 2. für
die Mappe; 3. zur Anregung und Förderung
von monumentalen Werken christlicher Kunst;
4. für eventuelle Ausstellungen, thunlichst mit
Verlosungen; 5. zu außerordentlicher Förderung
christlichen Kunstlebens.

Auf das in Vorstehendem genügend
charakterisirte, weitgreifende Unternehmen
zur Förderung der christlichen Kunst in
Deutschland möchten wir anmit die Auf-
merksamkeit aller Mitglieder unseres Diö-
zesankunstvereins und aller Leser des „Ar-
chivs" hinlenken. Es ist keine Frage, daß
dasselbe, in richtige Bahnen geleitet und
unterstützt und getragen durch das Mit-
wirken aller betheiligten Kreise, zum Blühen
und Gedeihen der christlichen Kunst in
Deutschland viel wird beitragen können.
Daß diese richtigen Geleise hier gefunden
und unentwegt eingehalten werden, wird
die Sorge und das Bestreben der Vor-
staildschaft sein, welcher man mit Ver-
trauen entgegenkommen möge. Dieselbe
besteht ans sechs Künstlern und zwölf
Kunstfreunden unter dem Präsidium des
Reichsralhs nndUniversitätsprosessörs Frei-
herrn von Hertling in München. Wir wer-
den in diesem Blatt über die Thätigkeit
der neuen Gesellschaft laufenden Bericht
erstatten. Einstweilen richten wir an alle
Künstler und Kunstfreunde die inständige
Bitte, sich der Gesellschaft anzuschließen,
und fügen bei, daß die Beitrittserklärungen
an Herrn Hofstifts Vikar Staud-
h a m e r in M ü n ch e n (Promenadeplatz 3)
zu richten sind.

Lin übertüuchtes Gemälde Martin
Schaffners in der ehemaligen Aloster-
kirche zu Mettenhausen.

Bon Archivar Di-. A. Schröder in Augsburg.

Daß Martin Schaffner von dem Augu-
stiner - Chorherren - Kloster Wettenhansen
(Bez.-A. Günzbnrg) wiederholt Aufträge
erhielt, ist eine bekannte Thatsache; ver-
danken ja doch vier der schönsten Bilder,
die Schaffners Pinsel schuf, dem Kunstsinn
des Prälaten Ulrich von Wettenhausen ihre
Entstehung (jetzt in der alten Pinakothek
zu München Nr. 214—217). Dagegen
wird ein von Schaffner im Jahre 1532
 
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