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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 11.1893

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Nr. 8
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Zu den Wandgemälden in Burgfelden
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https://doi.org/10.11588/diglit.15910#0084

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74

aber Kraus hat ihuen erstmals ihre rich-
tige Stelle in der Kunstgeschichte ange-
wiesen. Er fand alsbald zwischen ihnen
und den Gemälden in Oberzell ans der
Reichenau unverkennbare Verwandtschafts-
züge, welche nunmehr, nachdem er darauf
aufmerksam gemacht und durch Repro-
duktionen eine mühelose Vergleichung bei-
der ermöglicht hat, von jedem kontrolirt
werden können und sicher auch von jedem
zugestanden werden.

Der gemeinsame Boden, dem die Capna-
nischen und die Reichenaner Bilder ent-
wuchsen, ist die lateinisch-altchristliche Knnst-
übnng, welche noch starke Fühlung mit der
Antike hatte. Nur spielt in den beide,»
Hauptbildern in St. Angelo, im Welt-
gericht der Westwand und im Glorien-
christns in der Hanptabside der byzanti-
nische Typus herein, was sich ans den
historisch erweisbaren Beziehungen zwischen
Monte-Cassino und Byzanz wohl erklären
läßt. Auch die historischen Bilder des
Hauptschiffes sind nicht ganz frei von
byzantinischen Anklängen, aber dieselben
sind hier weit tiefer als dort und lassen
den eigentlichen Stil unangetastet.

Die Bedeutung dieser Wandmalereien
liegt darin, daß sie sich als weiteres hoch-
wichtiges Glied einsügen in die bisher fast
ganz verkannte und dunkel gebliebene, erst
durch die neuere Knnstforschnng anfgehellte
Periode von 800—1100. Man war bis
vor kurzem in der Anschauung besangen,
als ob die Kunst dieser Periode, zum
mindesten ihre Malerei völlig im Bann
des Byzantinismus gelegen habe und ohne
selbständige Bedeutung sei. Es ließ sich
der Beweis erbringen, daß diese Anschauung
ans die Miniaturmalerei durchaus nicht
zutreffe. Bezüglich der Wandmalerei blieb
man im dunkeln, bis die Gemälde von
Reichenau entdeckt wurden. Nun hatte man
wenigstens Einen schwerwiegenden Beweis,
daß auch das Fresko zu dieser Zeit durch-
aus nicht byzantinisch geknechtet war,
sondern aus der altchristlich-römischen Tra-
dition lebte.

Die Malereien von St. Angelo fügen
nicht nur diesem Beweis ein weiteres Glied
an, sondern sie enthalten anch nach den
Ausführungen von Kraus einen deutlichen
Fingerzeig, wo die Wurzeln und die Hei-
mat der Reichenaner Malerschnle zu suchen

sind, nämlich in Italien und im Benedik-
tinerkloster Monte-Cassino, und sie zeigen,
daß anch in dieser Periode nicht die Minia-
turmalerei, sondern die Monnmentalmalerei
tonangebend war. Mit dieser These tritt
Kraus einer andern entgegen, welche in
neuerer Zeit W. Vöge (Eine deutsche
Malerschnle um die Wende des ersten Jahr-
tausends. Trier 1891) mit viel Gelehr-
samkeit und Sachkenntnis; verfocht. Nach
letzterem wäre die Miniaturmalerei in der
karolingisch-ottonischen Periode das eigent-
lich tragende und herrschende Element ge-
wesen und hätte sie den Anschluß an die
altchristlich-römische Knnstübung vermittelt;
ferner wäre Köln, speziell das Domkloster
in Köln, die Mutterschule der deutschen
Kunst gewesen, neben welcher die Reichen-
aner Malerei bloß eine episodische Bedeu-
tung gehabt hätte.

Die aus dem großen Freskencyklns von
St. Angelo abgezogenen Beobachtungen
und Schlüsse berühren indirekt alle auch
die nenentdeckten Malereien von Burg-
felden. Daß dieselben der Reichenaner
Malerschnle zngehören, kann jetzt schon als
sicher gelten. Kraus, der sie noch nicht
ans Autopsie kennt, sondern nur aus der
Reproduktion des Gerichtsbildes, nimmt
keinen Anstand, auf Grund des letzteren
der von uns an genanntem Ort begrün-
deten Annahme bezüglich ihrer Herkunft
beizntreten. Er ist anch darin mit uns
einverstanden, daß schon um der Anlage
des Weltgerichtsbildes willen die Bnrg-
seldener Malereien etwa um fünfzig Jahre
später anznsetzen seien als die Reichenaner.

Sonach stehen die Fresken von Burg-
felden zeitlich so ziemlich in der Mitte
zwischen den Reichenauern ans dem An-
fang des 11. Jahrhunderts und denen von
St. Angelo ans dessen letztem Drittel.
Byzantinische Einflüsse sind bei den erst-
genannten gar nicht zu bemerken, bei de-
nen von St. Angelo unerkennbar, aber
nur nebensächlich. Eine Vergleichung aller
drei Werke ist besonders dadurch erleichtert,
daß sie Ein Hauptthema gemeinsam be-
handeln: das Weltgericht. Und gerade
hier zeigt es sich, daß die obige Datirung
zweifellos richtig ist. In der That steht
das Bnrgfeldener Gerichtsbild mitten inne
zwischen dem Reichenaner und dem von
St. Angelo, und bildet eine Art lieber-
 
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