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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 12.1894

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Nr. 5
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Die Bemalung unserer Kirchen, [3]
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Busl, Karl Anton: Neues zur Baugeschichte der Prämonstratenser-Abtei Weissenau und ihrer Kirche, [2]: die Bauten des 18. Jahrhunderts
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https://doi.org/10.11588/diglit.15911#0046

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40

ansgaben, nur um wenige Jahre im Prunk I
einer überreich bemalten Kirche zu schwel-
gen und wollte sie dabei gar nicht denken
an des christlichen Mitbrnders Noch und
Armnth.

Auch abgesehen von den Nothständen,
welche die Feuchtigkeit vieler unserer Kir-
chen im Gefolge hat, sind wir häufig nicht
in der Lage, größere Summen anfznbrin-
gen für die malerische Ausstattung unserer
Dorfkirchen, oft auch unserer Stadtkirchen.
In feuchten Kirchen dürfen wir nicht,
in vielen anderen können wir nicht viel
Geld einsetzen für den genannten Zweck.
Was nun thnn in all diesen Fällen?
Das ist das große und wichtige Problem,
denn diese Fälle bilden, bei uns wenigstens,
beinahe die Regel. Eine Besprechung der
Remalnngsfrage, welche sich mit diesem
Problem nicht befaßt, ist unvollständig und
unpraktisch. Zn seiner Lösung ist aber
die Erledigung einiger Vorfragen unbedingt
nöthig.

1. I st die B e m a l n n g e i n e s Got-
teshauses absolutes B e d ü rf n i ß
und unter allen Umständen an-
z u st r e b e n? So hoch man auch den
Werth der monumentalen Malerei anschla-
gen und so sehr man für deren Pflege be-
geistert sein mag, man wird diese Frage
nicht bejahen können. Eine Nothwendig-
keit ersten Ranges und erster Dringlich-
keit vermag die monumentale Malerei nicht
zn begründen. Es gibt Bedürfnisse, deren
Befriedigung ihr unbedingt vorzugehen hat.
Geradezu widersinnig und unvernünftig
ist es, wenn, was gleichwohl nicht selten
vorkommt, an eine Wandbemalung gedacht
und zu ihrer Ausführung geschritten wird,
wo der Ban selber vielmehr nach der
helfenden und rettenbeit Hand des Archi-
tekten schreit, als nach dem Maler. Es
ist unvernünftig, die Innenwände zn be-
malen, wenn klaffende Risse das Mauer-
werk durchziehen und auf eine tiefliegende
Krankheit des baulichen Organismus Hin-
weisen, wenn Fundamente und Sockel in
hohem Grade schadhaft sind, wenn der
Dachstuhl oder die Dachdecknng repara-
turbedürftig ist, oder die Fenster dem Re-
gen und Schnee und Sturm freien Ein-
gang gewähren oder anssehen wie Stall-
fenster, wenn Tabernakel und Hochaltar
so armselig als möglich sind und weder

den liturgischen noch den künstlerischen
Anforderungen entsprechen, wenn ans ver-
dorbenem und ausgelaufenem Kirchenboden
ein Gestühl steht, welches das Knieen zur
Marter macht. Man wird die Wandbe-
malung in der ganzen Liste der Bedürf-
nisse eines Baues und der Anöstattnngs-
reqnisite einer Kirche zuletzt anznsetzen
haben und an sie erst denken dürfen, wenn
alles klebrige in Ordnung gebracht ist.
Eine nichtbemalte Kirche ist immer noch
viel besser, als eine baulich vernachlässigte
und dem Ruin entgegen gehende, oder
als eine Kirche mit schlechten Altären,
oder als eine Kirche, in welcher das Volk
nicht knieen kann oder keinen Platz hat.
Am leichtesten kann man die Bemalung
entbehren in Kirchen, deren Innenwände
ein regelmäßiges, halbwegs ordentlich schar-
rirtes Qnadergemäner zeigen; hier ersetzt
die Naturfarbe des Steines die Bemalung,
namentlich wenn es nicht der nentraltö-
nige graue oder grünliche, sondern der
intensiv und warm gefärbte rothe Sand-
stein ist.

(Fortsetzung folgt.)

Neues zur Baugeschichte der j)rä-
monstrateuser-Abtei Meisseuau und
ihrer Rirche.

Von Pfarrer K. A. Bnsl in Hochberg.
(Fortsetzung.)

II. Die Bauten des 18. Jahr-
hunderts.

1. Klosterban.

Was Abt Leopold Manch (1704 bis
1722) znrn Neubau von Kloster und Kirche
veranlaßte, war nicht wie manchmal ander-
wärts, Prachtliebe und Banlnst, sondern
nach dem Berichte John's „die äußerste
Noth"?) Wie wir gesehen haben, waren
schon nach dem dreißigjährigen Krieg die
Gebäude dem Verfalle nahe.

Nach dem Plane Leopolds bildet der
Gebäudekomplex ein längliches Viereck, dessen
längere Seiten nördlich von der Kirche,
südlich von dem einen Konventsban ge-
bildet werden; die kürzeren Seiten nimmt
östlich der andere Konventsban, westlich
das Hofgebäude ein, alle dreistöckig. Der

) C. c. 144: „urgente extrema necessitate".
 
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