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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 12.1894

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Nr. 11
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Gedanken über die Zukunft der christlichen Kunst, [2]
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Busl, Karl Anton: Defensives zur Bildhauer Schrammfrage, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15911#0111

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102

auf dieser Seite beurtheilt und kaum mehr
ein Gutes ciuerkenneu zu wollen scheint,
während er bei den Nazarenern alle Feh-
ler so großmnthig verzeiht und selbst den
Malern der Fresken im Speyerer Dom,
in der Ludwigskirche in München, im
Mainzer Dom und in der Apollinaris-
kirche in Remagen keinen Vorwnrs machen
will. Bei gründlicher Erörterung der
Fragen nach dem kirchlichen und monu-
mentalen „Stil" der Malerei und Skulp-
tur ans breiterer Grundlage hätte wohl
manches von selbst sich geklärt und richtig-
gestellt. Deßwegen aber haben wir ein-
gangs bezweifelt, ob mit solch aphoristischer
Behandlung so tiefgreifender Fragen wah-
rer Nutzen geschaffen werden könne. Hoffen
wir indes;, das; auch diese vorerst unge-
nügende Inangriffnahme der Grundfragen
ihre guten Früchte tragen und zu ruhiger,
leidenschaftsloser Untersuchung derselben
Anlaß geben mögen.

Defensives zur Bildhauer Zchrannn-
Ifrage.

Von Pfarrer K. A. Busl in Hochberg.

Herr Max Bach hat in Nr. 8 f. des laufen-
den Jahrgangs dieser Zeitschrift den Beweis
anzutreteu unternominen, das; der Bildhauer
Friedrich Schramm von Ravensburg „ins Ge-
biet der Fabel gehöre", ivährend Verfasser in
'Nr. 6 dieser Zeitschrift vom Jahre 1880 dar-
gelegt hat, das; die Existenz dieses Künstlers und
die sogenannte „Hirscher'sche Madonna" als sein
einziges beglaubigtes Werk zwar nicht mit ab-
soluter urkundlicher Sicherheit, aber doch mit
zureichenden Gründen, >vie sie oft für so frühe
Zeit genügen müssen, erwiesen, werden könne.
Herr Pfarrer 1)r. Probst hat sodann diese von
ihm gleichfalls dem F. Schramm zngeschriebene
Madonna in Nr. 8, Jahrgang 1889 des „Ar-
chivs" ausführlicher, als ich cs gelhau, beschrieben.
Gegen Beide richtet sich der Bach'sche Angriff.
Ob derselbe gelungen oder mißglückt sei, will ich
unter I für meinen Theil untersuchen, unter It
Stellung zu anderweitig in der Schramm-Frage
und mit ihr zusammenhängenden Fragen ge-
machten Behauptungen nehmen.

I.

Nachdem Herr Bach die schon bekannten
Literaturangaben über die Hirscher'sche Ma-
donna re. reproduzirt, Z fährt er fort: „Wer mit
beit mittelalterlichen Legenden auf Kunstwerken
einigermaßen bekannt ist, tvird sofort sehen, daß

') In Nr. 9, S. 78 sagt er: „Nachträglich
finde ich noch, daß schon im 1. Bericht des Ver-
eines für Kunst und Alterthum in Ulm 1843
von einem Nerzeichniß die Rede ist. Diesen
feinen „nachträglichen Fund" habe ich doch schon
1889 cilirt!

der Wortlaut dieser Inschrift unmöglich korrekt
sein kann. Es hat keinen Sinn, zu sagen, eine
Tafel sei geschnitten." Das gerade Gegentheil
davon ist ivahr. Ich hatte in meinem Artikel über
Schramm wohlbedacht gesagt: „Die Ausdrücke
„Tafel" für einen Altarschrein mit seinem sculp-
tirten oder gemalten Inhalt und „geschnitten"
entsprechen dem Sprachgebrauche des Mittel-
alters" und hatte als ein Beispiel hiefür den
Schiedsspruch des Bischofs Ortlieb von Chur im
Jahre 1491 angeführt, der unter den von mir
beigebrachten, den Bildhauer Jakob Rueß be-
treffenden Archivalien kommt. Er ist abgedrnckt
in meiner Arbeit über Rueß in dieser Zeitschrift
1888, Nr. 9, S. 86. Hätte Herr Bach sich die
Mühe genommen, den von mir in meiner Ab-
handlung über Schramm, S. 59, Aum. 3, aus-
drücklich als Beleg citirten Schiedsspruch nach-
zulesen, so wäre ihm sein erster Lnfthieb erspart
geblieben. Man kann leicht begreifen, >vie das
Mittelalter zu dem Ausdruck „Tafel" kam.
Schon in der mittleren gothischen Periode be-
ginnt der Altarschrein den Charakter einer Bilder-
tvand anznnehmen; in der Folge tvird mehr und
mehr ans malerischen Gesammteindruck gewirkt,
tvie wenn das ganze ein einziges, mächtiges
Relief darstellte, ja bisweilen besteht der Schrein
nur aus einer einzigen geschnitzten Tafel. Für
die Herstellung hatte man die technische Bezeich-
nung „schneiden". Bischof Ortlieb folgt nur dem
allgemeinen Sprachgebrauch, wenn er bezüglich
des Churer Hochaltars von Rueß, über welchen
zwischen diesem und dem bestellenden Domkapitel
Streit entstanden >var, sagt: „Von tvegen der
Summ gelts so der gemelt maister jakob ver-
meint, die jm die Herrn obgemelt umb für das
lvergk der Taffel, so erjnen. . . . geschnit-
ten llnd nffgesetzt Hab, geben sotten." Und
später: „Fürtier sprechen, ivir das der obgemelt
maister Jacob die bildet' und anders so noch
zu erfüllnng des ivergks der kafel mangeln,
fürderlich schulden soll yedes an sin stak setzen
und die mit allen Dingen geschnitten ganz
gemacht und gerech geben ilnd so wann das von
jnt geschieht, als denne so sollen die Hern vbge-
melt sine umb und für solich lvergk und ta-
felt u. s. w."

Herr Bach sagt, nachdem er zugegeben, daß
Keltenofen im Jahre 1506 in den Ravensburger
Bürgerlistcn (soll heißen in der Steuerliste) vor-
komme, 1506 und 1515 eiil Meister Friedrich
Bildhauer/) der Name Schramm aber erst im
evangelischen Taufbuch vom Jahre 1566 (siehe
das Nähere in meinem Artikel a. a. O. Jahr-
gang 1889, Nr. 6, S. 58): — „Man sieht, >vie
man ans einzelnen urkundlichen Auszeichnungen
einfach Namen schuf und Kombinationen machte,
ohlte darauf zu achten, ob sie auch in den Rah-
men der Zeit paßten." Es ist nun eine ganz
falsche Untersuchungsmethode, den jetzigen, erst
den letzten Jahren angehörenden Stand der For-
schung zur Grundlage eines Urtheils über eine

Z Nur er, Kelteliofen, und Anfangs vor Anf-
nahme ins Bürgerrecht Ruß. sitzen steuerfrei;
man wollte bedeutende Künstler hiedurch an
die Stadt fesseln.
 
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