Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Your session has expired. A new one has started.
Metadaten

Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 12.1894

DOI issue:
Nr. 11
DOI article:
Busl, Karl Anton: Defensives zur Bildhauer Schrammfrage, [1]
DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.15911#0113

DWork-Logo
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
104

unbekannten Meisternamen und einer Jahrzahl
anfwartet. Die ihn besuchenden Herren werden
deßwegen zweifelsohne die Begründung ver-
langt und erhalten haben; sonst hätten sie doch
nicht einstimmig den Schramm'schen Namen
pnblieirt. Das; Manch und Grüneisen die Jahr-
zahl 1487 anführen, kann ein Schreibversehen
oder ein Druckfehler sein; jedenfalls ist der Name
weitaus wichtiger, als die nicht einmal große
Differenz der Jahrzahl; 1480 aber ist dreifach
belegt und vvrznziehen. Noch belangloser ist
der Einwurf, daß die Schriftsteller nicht sagen,
wo Jahrzahl oder Inschrift, ob sie an der Figur
angebracht gewesen oder nicht, thatsächlich findet
sich dort nichts. Es war aber bloß behauptet
tvvrden, daß sie etitweder dort oder am Altar-
schrein gestanden, und da sich ihr Wortlaut auf
den ganzen Schrein bezogen hat, so war Letzteres
zum Voraus wahrscheinlicher und ist dieser Brauch
durch zahlreiche Inschriften an anderweitigen
Altären mehr als hinlänglich bestätigt.

Gegen den Einwnrf Bach's, daß außer Dru sch
kein einziger Schriflsteller die Inschrift erwähne,
ist zu bemerken, daß sie den wesentlichen
Inhalt, Namen des Bildhauers und Jahrzahl
beibringen, ans denjenigen des Faßmalers konn-
ten sie, weil nebensächlich, verzichten. Ans dem
Umstand, daß sie nur den Extrakt der Inschrift,
statt den vollen Wortlaut geben, darf man mit
Bach noch nicht schließen: „Niemand hat die
Schrift gelesen."

Wenn Herr Bach es für umvahrscheinlich hält,
daß der (ganze) Hochaltar noch zur Zeit Her-
rich's vorhanden war, so stimme ich dem bei,
aber durchaus nicht unwahrscheinlich erscheint es
mir, daß der Mitteltheil des Altarschreines, in
welchem die Muttergottessigur stand, und damit
die Inschrift sich wenigstens theilweise erhalten
hatte. Bon dem was in unseren Sammlungen
sich an ganzen gothischen Altarschreinen und
Theilen davon erhalteir hat, ist sicher nicht alles
direkt ans den Kirchen weg erworben worden,
>vo es Werken der folgendenKnnstperivden weichen
mußte, sondern kam auch ans den Rumpel-
kammern und von den Dachböden.

Bon Dnrsch wird behauptet: er konnte nur
vom Hörensagen sprechen, gesehen hat er die
Inschrift keinenfalls, denn er sagt deutlich: „war
einst zu lesen." Bach unterstellt hier I)r. Dnrsch,
dieser habe sagen »vollen, er hätte davon sprechen
hören, daß das einst zu lesen tvar. So hat es
aber der selige Dnrsch sicher nicht gemeint. Er
konnte »licht berichten: an dem Hochaltar n. s. >v.
ist zu lesen, »veil sich seine Nachricht in dieser
Fassung ans den zur Zei» Dnrsch's in der Kirche
stehende»» Hochaltar bezogen hätte. Wer sodann
Dnrsch noch kaiulte, einen klaren Kopf »»nd be-
dächtigen Mann, »vird mir beistiinmen, daß der-
selbe nie in» Stande gewesen wäre, auf bloßes
Hörensagen hin eine Inschrift mit Anführungs-
zeichen zum Enveis »vörtlicher Copirnng zu ver-
ösfei»tlichen. Er hat sie entlveder persönlich co-
pirt, »vas die nächstliegendste uiib wahrscheinlichste
Annahme ist, oder sie von einer Seite erhalten,
»velcher er vollstes Vertrauen schenke»» durfte.
Der Ausdruck „>v»»r zu lesen" mußte sich um so

näher legen, als zur Zeit, wo Dnrsch die Nach-
richt dem Druck übergab (1856), das Original
der Inschrift verschollen »var. Daß sie in ihrer
Fassung das Gepräge »»»ittelalterlicher Aechtheit
tragt, keine Märe von» Hörensagen ist, habe
ich nachgcwiesen.

Zur Verstärkung seiner Offei»sive gegen die
Existenz ei»»es Bildhauers Schramm schneidet
M. Bach auch die Maler Tagprecht-Frage an.
Ich werde »»»ich nicht darein mischen n»»d begnüge
»»ich, das wenige, »vas er jetzt schon ausstellt,
zu »viderlegen. Zuvorderst versieht er höchst nn-
nöthig die Schreibweise „Tagpreht" mit einem
„sic". So und ähnlich (Dahbreht, Dagbreht)
>v»»rde aber der Name in der ältesten Zeit ge-
schrieben. Im Bürgeranfnahmsbnch von 1324
bis 1436 kommt 1364 Dagbreht, Cnnrad von
Marchdorff (vo»l dorther scheint die Familie ein-
gewa»»dert zu sein); später erscheint nach Hafner
»nid Eber» in bemfelben ein E. Tagbreth, den
Eben in seiner unkritischen Weise (Versuch k.
Heft 4, S. 519) mit den» viel spätere»» Peter
Tagprecht ver»vechselt und als beliebten Maler
bezeichnet. — Dann tadelt Bach: „Alan fand
in de»» Rathsprotokollen (soll heißen: Buch des
Stadtschreibers) von» Jahre 1471 und 1478
zivei Ausgabeposte»» über Ausführung unter-
geordneter Arbeiten und »var gleich bereit, diesen
Faßmaler zum bede»ltenden Künstler zu stempeln."
Hier ist die Untersuchung »vieder ans den Kopf
gestellt, Herr Bach »»»acht das Ende zum All-
sang. In» Bürgeranfnahlnsbnch findet sich der
Name Peter Tagprecht's »licht. Er steht („Tap-
precht" geschrieben), jedoch »licht als Maler be-
zeichnet, in den zur Zeit Herrich's »licht ver-
»vertheten Steuerbüchern »»nd zwar, »vas Hclsner
(Württbg. Vierteljahrshefte für Landesgeschichle
1889, S. 120) entgangen ist, nicht erst 1194,
sondern '(Steuerbuch S. 35 d) schon 1482 mit
8 Schilling 2 Pfennig. Auf das Buch des
Stadtschreibers Sontheim vom Jahre 1471 und
1478 ist man erst in den letzten Jahren anf-
melksam gelvordei», Hafner hat die zivei den Tag-
precht betreffenden Ansgabeposten erst a. a. O.
S. 121, in» Jahre 1889/90 veröffentlicht. Von
denselben ist übrigens nur einer „untergeordnet":
6 Schilling 4 Pfe»»»»ig „von den venlin (Fähn-
leii»), so mai» an beit Märkten (Druckfehler statt
märken — Marken) nssteckt" 1471. Daß auch
der zlveite Posten „untergeordneter" Art sei,
muß »vidersprochen werden: „1478 von drehen
Thoren zu malen 32 Gulden." Schon die nam-
hafte Belohnung — es sind rheinische Goldgnlden
gemeint — zeugt bei dem hohen damaligen Geld-
»verth für eine größere Arbeit, »vie denn auch
später noch verschiedene Thürme der Stadt be-
malt tvaren mit Wappen, Rittergestalten, einen»
Crucifix und drgl. Weiterhin »vird Herr Bach
ivissen, daß zahlreiche Maler des Mittelalters,
>vo bekanntlich Knust und Knnstgewerbe noch
nicht so geschieden »varen, »vie heutzutage, es
nicht verschmähten, auch untergeordnete Aufträge
in ihren Welkstätten ausführen zu lassen. Diese
Angaben sind also für die Behauptung Bach's
von einem „Faßmaler" Tagprecht nicht ent-
scheidend. (Fortsetzung folgt.)

Stuttgart, Buchdruckerei der Akt.-Ges. „Deutsches Volksblatt".
 
Annotationen