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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 12.1894

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Nr. 12
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Nachrichten über in Württemberg gefundene alte Wandmalereien, [2]
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Busl, Karl Anton: Defensives zur Bildhauer Schrammfrage, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15911#0118

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109

zwischen zwei Engeln mit Kerzen, die an-
dere ein Madonnenbild ebenfalls mit zwei
Lichterengesn. Das letztere, wie es scheint
vom Brand stark gebräunt und nur noch
in den Hauptconturen erhalten, war wohl
einst von großer Schönheit; ihre Haltung
ist graziös und adelig, besonders aber die
des Kindes auf ihrem Arme, welches sein
Antlitz ganz der Mutter znwendet, die eine
Hand zärtlich an ihr Kinn anschmiegt, die
andere segnend nach dem Engel zur Rechten
ausstreckt.

So hat sich also die Hoffnung erfüllt:
man hat von der einstigen Bemalung der
Kirche nicht nnerhebliche Ueberreste gesunden.
Ob aber diese noch von der Bemalung der
Basilika stammen, welche der Leutpriester
Werner stiftete und von welcher die Sa-
kristei-Inschrift berichtet? Das ist die
große Frage, welche man jedoch nach meiner
Ansicht verneinen muß. Es lassen sich
zwischen diesen Gemälden und denen der
Sakristei wohl einige Verwandtschaftszüge
Nachweisen, namentlich in den Krenzignngs-
bildern und in den Katharinenbildern. Aber
die ersteren weisen doch in eine ziemlich
spätere Zeit. Der Stil im Ganzen ist
ein anderer. Hier zeigt sich nicht mehr
die strenge Gebundenheit, der typisch-vage
Charakter, die Aengstlichkeit und Aerinlich-
keit in der Zeichnung und Körperbildung,
die Flachheit der Malerei, die Straffheit
und Einfachheit der Gewandung. Ueberall
ein freierer Wurf, eine gewandtere Zeich-
nung, ein realistischer Zug, ein Streben
besonders nach Jndividualisirung der Ge-
sichter. Sehr bedeutsam ist namentlich die
Gestalt des Apostels Paulus, die so ener-
gisch ans der Ruhestellung heraustritt in
die frische, kräftige Aktion und so kampfes-
sroh das Schwert aus der Scheide zieht.
Das Gewand wirkt hier künstlerisch und
malerisch mit durch freie reiche Entfaltung
und sorgsame Fältelung; so besonders auch
der im Wind flatternde Mantel der beiden
Christophori. Die Bilder dürften daher
in die Zeit der Hochgothik zu versetzen
sein. Sollte eine Erhaltung derselben
mittelst diskreter Restaurirnng sich als nicht
möglich erweisen, so wäre unter allen Um-
ständen die Abnahme sehr genauer Ko-
pien geboten. Sind es auch keine Meister-
werke erster Größe — eine gewisse Be-
schränktheit des künstlerischen Vermögens

zeigt sich schon in der oftmaligen Wieder-
holung derselben Sujets und in der ängst-
lichen Vermeidung aller eigentlichen Kom-
positions- und Scenenbilder — so legen
sie doch immerhin ein interessantes lind
rühmliches Zengniß ab von dem Streben
der Malerei, über ein erstes, kindliches
Stammeln zu geläufigem, artiknlirtem Re-
den sich sortznbilden.

7. Endlich wurden in jüngster Zeit
in der Kapelle von Gaisbeuren, einem
Filial von Reute, OA. Waldsee, Wand-
malereien von ca. 1400, Passionsdar-
stellnngen und Darstellungen aus dem Mar-
tyrium des hl. Sebastian entdeckt. Aber un-
gleich wichtiger als sie scheinen die einer
viel früheren Periode angehörigen und
von den gothischen Malereien zugedeckten
zu sein. Ob es gelingt, sie noch ans
Tageslicht zu bringen und ob die Ver-
muthnng sich bestätigt, daß die Bilder mit
denen von Reichenau und Burgfelden in
Beziehung stehen, wird die Zukunft ent-
scheiden.

Defensives zur Bildhauer Schramm-
Frage.

Von Pfarrer K. A. Busl in Hochberg.

(Fortsetzung.)

In Erwägung, daß 1) die Altarinschrift von
Dursch bezüglich des vollen Namens „Christoph
Kelltenvfer" dnrch das Ravensburger Steuerbuch
von 1505/6 und die Bürgerliste doppelt beglau-
bigt ist, 2) diese Beglaubigung die Nennung
des vollen Namens des Bildschnitzers Friedrich
Schramm an der Altarinschrift, welchen Herrich
nicht ans den Fingern gesogen hat, gleichsam
deckt, 3) daß hiezu in verstärkender Weise die
Aufführung des Vornamens (Friedrich) und
Berufes (Bildhauer) in den Steuerbüchern tritt,
4) daß die zwei 1505/6 eingetragenen Namen
nicht so weit von der Jahrzahl der Altarinschrift
1480 entfernt sind, daß sie nicht mit dieser in
Verbindung gebracht werden dürften, 5) daß die
Altarinschrift nachgewiesenermaßen das Gepräge
der Aechtheit und Ursprünglichkeit trägt, 6) in
Erwägung endlich, daß die Steuerbücher in der
Zeit von 1505/6 bis rücklvärts 1482 mit Aus-
nahme von drei Jahrgängen und von 1482 rück-
wärts gänzlich fehlen, habe ich — wie ich glaube,
vorsichtig genug — in meiner Studie über
Schrannn (Jahrgang 1889, Nr. 6, ans >velche
ich für das Nähere venveise), mich dahin aus-
gesprochen, „daß man die Aechtheit der Altar-
iuschrift Dursch's werde gelten lassen müssen,
nicht mit absolutester urkundlicher Sicherheit,
doch mit zureichenden Gründen, wie sie hundert-
mal in der alten Kunstgeschichte genügen müssen."

Nicht so Herr Bach, er verlveist ganz zuver-
 
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