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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 12.1894

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Nr. 12
DOI Artikel:
Busl, Karl Anton: Defensives zur Bildhauer Schrammfrage, [2]
DOI Artikel:
Rueß, Bernhard: Der Bildhauer Frühholz aus Weingarten in Kloster Schussenried'schen Diensten, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15911#0119

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110

sichtlich, gestützt auf seine „gründliche Unter-
suchung", den Namen Schramm in das Gebiet
der Fabel. Ich glaube, in dem Vorstehenden
alle seine Einwürfe entkräftet zn haben, klebrig
bleibt nur seine Einwendung, es sei ihm (per-
sönlich) kein Beispiel ans der Kunstgeschichte be-
kannt, >vo in einer Altarinschrift Bildhauer und
Maler zugleich genannt seien. Ob dieser einzige
subjektive Einwurf die für Schramm und die
Ravensburger Altarinschrift sprechenden nicht
wenigen Momente anfwiegt, ob Herr Bach den
Namen Schramm „zur Fabel gemacht" und ob, wie
er behauptet, „alles auf die lügenhaften Aus-
sagen Herrich's zurückzusiihren sei", ivelcher
„Herrn Hirscher einen Bären aufgebnnden habe"
und ob Kirchenrath Dr. Dursch der Mann ge-
ivesen sei, „ans Hörensagen hin sich einen Bären
aufbinden zu lassen", und in einem ernsthaften
Buche dem Publikum wieder aufznbinden — darf
ich ruhig dein nachprüfenden Urtheile der sach-
kundigen Leser überlassen. Herrich mag manch-
mal auf Vcrmuthnngen hin seine Sachen getauft
haben; bezüglich der Hirscher'schen Madonna aber
und der Altarinschrift hat inan hinreichende
Gründe, ihn in Schutz zu nehmeu. — Ein Ano-
nymus (nach Herrn Bach ist es Herr Pfarrer
Df. Probst und diesmal hat er Recht) nimmt int
Diözesan-Archiv für Schwaben 1889, Nr. 5, die
von Dursch überlieferte Altarinschrift ohne wei-
teres voll und ganz als ächt an niid Herr
Pfarrer Dr. Prob st wiederholt es in den Boden-
seevereins-Schristen 1890, 20. Heft, S. 115.
Dort wird jedoch eingeivendet, die Einträge in
den Steuerbüchern seien nicht vvllivichtig, iveil
sie vom Jahre 1480 um ein Menschenalter ab-
liegen (der erste 25 Jahre), hier wird gesagt,
der Meister Friedrich von 1505/6 sei wahrschein-
lich nicht identisch mit Fr. Schramm voin Jahre
1480, eher sein Sohn. Dem erlaube ich mir
entgegenzuhalten: Warum soll ein 1480 genann-
ter Meister nicht nach 25 Jahren und mehr noch
leben und thätig sein können? Trifft das nicht
ans eine bedeutende Anzahl von Menschen zu?
Ist der Herr Pfarrer I. Probst von: Jahre 1869
und 1894 nach vierhundert Jahren als der Neffe
des Priesters Jvseph Probst vom Jahre 1845
anzusehen? Ilm auch ein Beispiel aus den
Ravensburger Künstlerkreisen der älteren Zeit
anzuführen: David Mieser, der Maler, wird
Bürger 1608 (Bürgeransnahmsbuch 1550 — 1670,
S. 103; vgl. Hafner, Geschichte von Ravens-
burg, S. 541. 574), nicht erst 1610; wie lange
er vvrher schon geinalt, muß dahingestellt bleiben;
er stirbt als ein Opfer der Pest 1635; das sind
von dem Zeitpunkt, wo er erstmals genannt tvird,
27 Jahre. Wenn Herrn Probst der Meister
Friedrich von 1505/6 vom Jahre 1480 zu weit
abliegt, so trifft dies, wie er selbst anderen Orts
zugibt, auch auf dessen Genossen, Christoph Kelten-
vfen zu. Wie ist's dann mit diesen:? Wohl auch
ein Sohn des gleichnamigen Malers von 1480?
Ist nun meine Annahnie, daß die ans der Altar-
inschrift genannten Meister von 1480 in: Jahre
1505/6 noch gelebt haben, nicht einfacher und
ungezwungener, als ohne weitere Unterlage
die Möglichkeit anzunehinen, beide hätten ge-
heirathet und Söhne gehabt, beider Söhne
hätten den Vornamen des Vaters getragen, seien

je. den: Berufe der Väter gefolgt, und beide
hätten sich in Ravensburg niedergelassen? Daß
übrigens Dr. Probst an einem Abstand von 25
und noch mehr Jahren sich nicht stvßt, wenn es
ihm paßt, zeigt er in dieser Zeitschrift, wo er
Nr. 4, 1889, S. 42 und noch bestimmter Nr.
10, 1890, S. 92 die von ihm in den Anfang
des 15. Jahrhunderts gesetzten Eriskircher Sta-
tuen mit einen: angeblichen (wovon später) von
Hafner (a. a. O. 327) erst im Jahre 1437 ge-
nannten Keltenofen in Verbindung bringt und
obwvhl er an ersterer Stelle das Citat aus Hafner
mit Anführungszeichen bringt, statt 1437 für
seine Zwecke „tun das Jahr 1437" setzt. Von
1437 rückwärts bis zuin Anfang des Jahrhun-
derts haben wir ja, auch bei entsprechender La-
titüde, mindestens 25 Jahre Differenz! Man
sollte meinen dürfen, was den: Einen recht, sei
den: Anderen billig. (Fortsetzung folgt.)

Oer Bildhauer Frühholz aus Weingarten
in Kloster ^chussenried'schen Diensten.

Von Kaplan R u e ß in Schussenried.

Den: ehemaligen Reichsstift Schussenried war
ein volles Dutzend Pfarreien unterstellt. Um
daher die in: Klvstergebiet befindlichen Kirchen
und Kapellen ansznstatten und zu schmücken, gab
es einer großen Zahl von Künstlern Arbeit und
Verdienst. Im vorigen Jahrhundert, unter dein
Abt Didakus Ströbele (1719—33) finden wir
nun einen Meister Gabriel Weiß aus Wur-
zach als Kunstschreiner, Faßarbeiter und Maler
mehrfach in: Aufträge unseres Norbertinerstiftes
Svreth thätig. Aber durch drei von ihm in die
neue Wallfahrtskirche zu Steinhaufen in: Anfang
des vierten Decenniums des 18. Jahrhunderts
gelieferte Altäre hat er das Vertrauen des Klo-
sters verscherzt. Denn dieselben wurden allge-
meiu als unproportionirt und allzu inassig ge-
tadelt. In seiner Eigenschaft als Maler durfte
er zwar in: Sonnuer 1744 nvch den Chor der
Reichsstiftskirche mit kleineren, meist medaillen-
förmigen Gemälden schmücken.') Von da ab
scheint er aber in Schussenried keine Aufträge
mehr erhalten zu haben.

Das Reichsstift machte vielmehr einen Ver-
such mit einem anderen Altarbauer. Die Wahl
fiel auf den damals in Weingarten ansäßi-
gen Bildhauer und Faßmaler Io ach in: Früh-
holz. Derselbe arbeitete allerdings, wie Gabriel
Weiß, leider auch ganz in: Zopfstil.

Er scheint schon anno 1744, um sich erproben
zu können, von: Stifte wenigstens kleinere Auf-
träge erhalten und dieselben loco Schussenried
ausgeführt zu haben. In: Jahre 1745 aber
bekam er die Auflage, zn drei neuen Altären
für den imposanten Steinhäuser Wallfahrtstempel
Risse und Modelle zu fertigen. Da letztere die
Billigung seitens der Mandanten fanden, so
wurde mit Frühholz der erste bedeutende Akkord
abgeschlossen. In diesem Vertrag wurden ihm
nicht bloß für die Wallfahrtskirche Stein-
haufen, sondern auch für die Klosterkirche
S ch n s s e n r i e d Kunstarbeitei: übertragen. Er

') Diarinn: des P. Nothelfer, Seite 129.
 
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