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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 13.1895

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Nr. 1
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Schöninger, Artur: Der Todten Ruhestatt, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15912#0005

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Archiv für christliche Lunst.

Organ des Rottenburger Diözesan-Vereins für christliche Kunst.

Herausgegeben und redigirt von Stadtpfarrer Reppler in Freudenstadt.

Verlag des Rottenburger Diözesail-Runstvereiiis,
für denselben: der Vorstand Pfarrer vetzel in St. Lhristina-Ravensbnrg.

Lr. i.

Erscheint monatlich einmal. Halbjährlich für Ji 2.05 durch die wnrttembergischen (Ji 1.90
im Stuttgarter Bestellbezirk), Ji 2.20 durch die bayerischen nud die Reichspostanstalten,
fl. 1.27 in Oesterreich, Frcs. 3.40 in der Schweiz zu beziehen. Bestellungen werden
auch angenommen von allen Buchhandlungen, sowie gegen Einsendung des Betrags direkt
von der Expedition des „Deutschen Volksblatts" in Stuttgart, Urbnnsstraße 94, zum
Preise von Ji 2.05 halbjährlich.

1895.

Der Todteu Ruhestatt.

Bon Pfarrer A. Schöning er in Bavendorf.

Mit löblichem Eifer schmückt mau seit
Jahren die Kirchen auf's Nene den jetzt
Lebenden gnv Freude, den kommenden Ge- !
schlechter!! znm Zengniß, daß auch am Aus- !
gang des neunzehnten Jahrhunderts der Eifer !
für die Zierde des Hauses Gottes noch
nicht erloschen war. Nächst dein Gottes-
hanse ist aber einer christlichen Gemeinde
nichts so heilig als der Kirchhof, die Ruhe-
statt der Todten. Darum gehörte der
Kirchhof zu den res sacrae und seine
Verunehrung ist ein sacrilegium. Wenn
der moderne nenheidnische Geist im be-
wußten und gewollten Gegensatz zur allen
hergebrachten christlichen Sitte thenre und
prächtige Verbrennungsöfen erbaut und
nach altheidnischem Muster Colnmbarien er-
richtet, so sollte gerade in der würdigen
Ehrung des Friedhofs der christliche Geist
seinen würdigen Protest erheben gegen diese
niodernen Bestrehnngen, die mit großer
Prätention sich hervordrängen. So liest
man ans dem Leichenverbrennnngstenipel
beim Eimitero monumentale zu Mai-
land, erbaut 1876, die für eine christliche
Stadt eigentlich beleidigenden Worte:
Vermibus erepti puro consuniimur igne,
Inckocts vetitum mens renovata petit.

Der monumentale Friedhof neben diesen!
Fenertempel ist freilich doch wieder ein
Beweis, daß in Mailand trotz des „würdigen
Ceremoniells" der Leichenverbrennnng noch
nicht alle Geister für den Aschenkrng,
statt der langsamen Verwesung begeistert
sind.')

Es dürfte auch bei uns, in unfern
heimathlichen Gauen, nicht ohne Werth

J) Cfr. „Mailand" v. Hardniayer. Enrop.
Wanderbilder von Orell Füßli p. 53.

und Nutzen sein, wenn dem Acker Gottes
mehr Aufmerksamkeit geschenkt würde in
Bezug auf dessen würdige Anlage und Ans-
stattnng. Nicht als ob damit gesagt wäre,
daß bei uns nichts gethan werde für Kirch-
hof und Grab. Es wird viel und mancher-
lei gethan, aber manchmal zu viel und
manchmal zu willkürlich, kunterbunt und
unnatürlich, daß der Kirchhof trotz seines
Ernstes aufhört ein Ort der Sammlung,
des Gebetes, der frommen Mahnung
und Erinnerung zil sein, und zu einem
Lustgarten, zu einem Sammelsurium
menschlicher Tborheit und Eitelkeit ans
Grabesgrnnd wird. Wenn im Folgenden
zu einer würdigeren Gestaltung, Anlage,
Ausstattung und Anordnung des Gottes-
ackers und seiner Denkmale Anregung und
Andeutung gegeben werden möchte, so weiß
der Verfasser zwar wohl, daß es vielfach
gar nicht vom Wunsch und Willen des
Pfarrers, welchem diese Andentnngen gelten
sollen, abhängt, wie der Gottesacker zu
gestalten und zu schmücken oder einzn-
richten ist, aber andererseits ist es doch
der Pfarrer, der manche Geschmacklosigkeit
verhüten kann und der znm Verständnis;
anleiten soll.

Der Gottesacker wird vielfach von der
bürgerlichen Gemeinde angelegt, er ist ge-
wissermaßen überall simultan. Darum wird
wohl auch bei der Anlage, wie bei einer
Wasserleitung oder anderen städtischen oder
örtlichen Arbeiten, das Utilitäts- und Spar-
samkeitsprinzip zu allererst in Anwendung
gebracht, dem alle ästhetischen Wünsche
und Forderungen sich anbeguemen und
nnterordnen müssen. Dabei hat ein hoch-
würdiges Pfarramt, wie bei Stiftnngs-
sachen wohl mitznsprechen, kann aber nicht,
wie bei Kirchenrestanrationen etwa aus-
schlaggebend eingreifen. Andererseits ist
die Privateitelkeit und Privatsparsamkeit
 
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