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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 13.1895

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Nr. 10
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Probst, Josef: Berichtigung einiger Bemerkungen des Herrn Pfarrers Busl über Friedrich Schramm
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https://doi.org/10.11588/diglit.15912#0096

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87

1509 ciufgefliccjeit sind. Aber mit einer Beharr-
lichkeit, die einer bessern Sache werth wäre,
hält er auch jetzt noch daran fest. Freilich ist
es eine nicht geringe Anforderung an die Leser,
wenn denselben zugemnthet wird, 51t glauben, daß
jener Chr. Keltenofer, der schon 1480 sich in-
schriftlich als Meister bezeichnet, erst im Jahr
1509 soll als Bürger ausgenommen worden sein
und daß ihm nach mindestens 29jähr:gem Auf-
enthalt seine Herkunft aus Augsburg in beit
Büchern der Stadt soll nachgetragen worden sein!
Wer das mit dem strengen Zunftwesen der mit-
telalterlichen Städte glaubt vereinigen zu können,
der möge es thnn.

Was aber den andern Keltenofer, den „ge-
schickten Bildhauer von 1437" anbelangt, so
mag hier ein Jrrthum von Seiten des Heraus-
gebers der Geschichte von Ravensburg stattfinden.
Ich habe nicht unterlassen, alsbald, sobald mir
das Buch zur Hand kam, mich an den Verfasser
zu tuenden mit der Bitte um genauere Auskunft.
Aber dazumal (vor 1889) hatte H. Hafner selbst !
noch Hoffnung, daß es möglich sei, genauere
Auskunft zu erlangen. Wenn nun auch diese
Hoffnutig nicht in Erfüllung gieng, so bleibt
doch die Thatsache bestehen, daß in der Nähe
von Ravensburg eine Anzahl von sehr beachtens-
werthen Statuen vorhandeir sind, tvelche ans der
ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts stammen.

Probst.

Ztveite Nachschrift.

Die Polemik des Herrn Pfarrer Bnsl schlängelt
sich auch in Nr. 2 fort und tvendet sich

1. gegen die Deutung, tvelche ich den vier
Stattieil von Eriskirch (als kluge und thörichte
Jtlngfrauen) zu geben versuchte, die von ihm
als Frauen anc Grabe anfgefaßt tverdeit. Ein
Vorzicg dieser Detitntig kann jedoch nicht zn-
gegeben lverden aus nachstehenden Gründen.
Die Anzahl von vier Frauen ist offenbar zu
groß; in den voit H. Bnsl eitirten Stellen führt
Matthäus (28,1) tinr zwei, Markus (16,1) nur
drei Frauen an. Sodann luerben diese Statuen
als Theile oder Fragmente eines Gruppenbildes
angesehen, tvas sie offenbar tiicht sind; sie sind
ganz deutlich als selbstständige Einzelstatuen dar-
gestellt. Ferner gibt H. B. schließlich zu, daß
zwei derselben etwas getragen haben, aber das
sollen Salbengefäße gewesetl sein. Wentt man
aber die photographischen Abbildungeit (Archiv
1889 S. 40 und 1890 S. 91) betrachtet, so
sieht ncan, wie diese Hände recht wohl den
dünnen Stil einer Lampe gefaßt haben können,
aber unmöglich ein umfangreiches cylindrisches
Salbengefäß. Die Hinweisung auf einen Artikel
in einer Zeitschrift beweist lediglich nichts; denn
der Verfasser jenes Artikels hat sich offenbar
an die Zeichnungen von Eberlin (in den Ver-
öffentl. des Himer Vereins von 1849) gehalten,
die aber nicht bloß unvollkommen sind, sondern
geradezu entstellt, wie die Vergleichung mit
den Phototypen auf den ersten Blick answeist.
Irrig ist ferner, wenn H. Bnsl glaubt, daß in
der erstell Hälfte des 15. Jahrhunderts und
vorher kein Unterschied in der Form des Schleiers
bei Jungfrauen ltnd Matroneir bestanden habe.
Wir verweisen in dieser Hinsicht ans Gemälde

der alten Kölner Schule (e. 1400); in dem
Lithographiewerke von Strixner Nr. 114 ist die
hl. Veroniea und in Nr. 109 die hl. Elisabeth
mit dem stark verhüllenden Matronenschleier an-
gethan; dagegen die hl. Magdalena (Nr. 105)
mit dem jirngfräulichen Schleier, ganz überein-
stimmend mit jenem bei sänimtlichen Statneir
von Eriskirch. Als recht schwach muß die Be-
merkung bezeichnet werden, als ob der Plastiker
dem Faßmaler überlassen hätte, dem Antlitz
nachträglich einen geeigneteren Ausdruck zu geben!

Das sind untergeordnete Dinge; die Haupt-
sache aber, die eine Bedeutung für die Kunst-
geschichte hat, wagt die Kritik des Herrn Pfarrer
Bnsl nicht anzutasten, daß schon in der ersten
Hälfte des 15. Jahrhunderts eine sehr leistungs-
fähige Werkstätte in der Bodenseegegend bestanden
habe.

2. Noch eiicen anderen Gegeirstand sucht die
Kritik ans. Nachdem durch das Zeugnis; bei
Dulsch eine gute Grundlage für die Existenz und
Thätigkeit des Fr. Schramm geboten ivar, legte
es sich mir nahe, weitere allenfallsige Anhalts-
punkte zu suchen. Das Regest bei Hafner

> (S. 412) bot mir in dieser Beziehung mehrere

> merkwürdige Uebereiustinnnungen, auf die ich
hintvies. Herr Bnsl aber tvill keinerlei Be-
ziehungen zngeben, tveil der Ausdruck zur Ehre
Gottes und der königlichen Jungfrau Maria nur
eine allgemeine Redensart sei, aber keine spezielle
Beziehung auf den Muttergottesaltar in der
Jodokskirche ansdrücke. Wenn diese Auffassung
richtig wäre, so würde hier der sonderbare Fall
vorliegen, daß eine Stiftung zil einem Altar
gemacht worden wäre, ohne daß auch nur der
Patron, dem der Altar geweiht war, genannt
worden wäre! Die drei Beispiele, die Herr Bnsl
anführt, nennen sümmtlich beit Patron. Da
aber diese Stiftung von 1479 zur Ehre Gottes
und der Jungfrau Maria gemacht wurde, ohne
weitere Angabe eines Patrons, aber der Wort-
folge nach und dem Sinne nach in unmittel-
barem Anschluß an die obigen Worte, so darf
ohne Anstand, wir möchten sagen, so muß der
betreffende Altar als der Muttergottesaltar auf-
gefaßt werden.

Dritte Nachschrift.

Anstatt die urkundliche Ergänzung über die
kirchlichen Patronen des schon genannten Altars
kurzweg an die Spitze seiner kritischen Be-
sprechung zu setzen, läßt Herr Bnsl dieselbe
erst in Nr. 3 Nachfolgen; aber keineswegs mit
dem niederschmetternden Erfolg, den er sich wohl
gedacht hat. Zugegeben, daß der Altar den
'l2 Aposteln geweiht war, daß somit aitch die
Abbildungen derselben sich an dent Altar befun-
den haben, so besteht noch die Frage wo? Die
Gruppe der 12 Apostel ist bei mittelalterlichen
Altären so oft nnb so passend in derPrüdella
angebracht worden, daß denselben auch hier un-
beanstandet dieser Platz zugewiesen werden kann.
Aber ein Flügelaltar hat noch mehr Räumlich-
keiten: den Schrein selbst und die Flügel. Die
Unterbringung eines Votivbildes, was die Hir-
schersche Madonna offenbar ist, ist somit keines-
wegs ausgeschlossen.
 
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