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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 13.1895

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https://doi.org/10.11588/diglit.15912#0122

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111

feit Gehalt und die seelische Tiefe dieser Male-
reien achten und werthen. Wer sich an diesen
Formen nicht erfreuen kann, erfreue sich an dem
Geist, den sie bergen, an den Blitzen, die ans
ihnen sprühen, gehe den Lichlspnren höherer
Inspirationen nach, welche ans obigen siebzehn
Bildern allenthalben zu finden sind. Wie hoch
weis; hier der von Meditation und Cvntem-
plativn getragene künstlerische Geist und Takt
die Darstellung der Geburt Mariens über die
gewöhnlichen Kindbettseenen in die Sphäre des
wahrhaft Religiösen eniporznheben. Wie herz-
erquickend und vom süßen Duft freudigen Opferns
nnuvogt ist die Gestalt und das Antlitz des
Kindes Maria bei ihrer Darstellung im Tempel.
Wie lieblich ernst die Feier der Verlobung.
Wie mundet bar ehrfürchtig der Blick des Engels
ans die Jungfrau bei der Verkündigung. Wie
versiändnißinnig und himmlischer Freude voll
die Angenzwiesprache der beiden heiligen Frauen
bei der Heimsuchung. Wie ergreifend und tvie
reich an Glaubens- und Andachtsgehalt das Weih-
nachtsbild. Wie großartig bei aller Schlichtheit
die Huldigung der Könige. Was für unergründ-
liche Geheimnisse fassen sich zusammen in den
Gesichtern Simeons, der Mutter und des Kin-
des bei der Darstellung im Tempel. Kann die
Flucht nach Aegypten rührender erzählt werden,
als diese vier 6$=— |
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Zuiiftschrankeii zwischen Steinmetzen und
Holzschnitzern im späteren INittelalter.

Von Pfarrer K. A. Bnsl in Höchberg.

lieber diesen Gegenstand geben Akten des
Navensbnrger Stadtarchivs*) sehr instruktive
Ausschlüsse.

Es war dort im Jahre 1582 zwischen einem
Steinmetzen, „der sich des Bildschneidens unter-
fangen" und der Schreinerznnft, zu welcher auch
die Bildschnitzer gehörten. eine Irrung entstan-
den, welche der Rath von Ravensburg entscheiden
sollte. Zn diesem Behufe eiließ derselbe int
Mürz genattnten Jahres Anfragen an die Städte
Ulm, Kempten, Augsburg und Mem-
mingen, tvie diese Sachen von den dortigen
Zünften behandelt würden. Die Antworten der-
selben sind noch erhallen.

1. Der Magistrat von Ulm antwortete den
26. März 1582: Die vernommenen Vorgesetzten
der Schreiner und Steinmetzen haben erklärt:
Jeder Steinmetz habe, was ihin beliebe, ans
Stein zu hatten, Macht und Gewalt; doch soll
er sich alles Holzwetks daraus zu schneiden
enthalten, wie in gleichem auch die Schreiner
alles Steinhanens miissig gehen sollen, es wäre
denn, daß einer das Bildhanerhandwerk erlernt,
demselben wäre unbenommen, ans Stein und
|tett oder zu schneiden.

M.tten den 27. Ai ätz 1582. Ans die
Raths ztt Ravensburg, ob das Bild-
üyd Hanen eine freie Kunst und deß-
n, er sei Steinmetz oder anderen
I etlanbt, oder dem Schreiiierhand-
I big sei, antwortet der Magistrat
ii: Es sei bei ihrem Gedenken und
n s o n d e r b a r e r (besonder) Stein-
gewese n, tvohl aber jetzt noch ein
der nicht bloß Grabsteine gehalten,
h gepflegt, ans Holz die Bilder,
irsch-, R'eh- und Gemsenköpflein zu
ad einzufassen und haben sich die
.fielt bisher sonderlich nicht beladen,
anden. Allein was sie von lüanb-
ldern, ihr selbst Schreinerarbeit damit
tt schmücken und anfznpntzen, haben
ad znbereiten können, das ist ihnen
nbt und zngelassen worden. Die
ilildhaner und andere Meister zeigen
ei das Holzschneiden und Bilderhatten
ne freie Kunst, aber die werde Rieman-
t. dann welcher sie ordentlich bei einem
clernt und gebühr nit jedem Hand-
sondern allein den Bildhauern, da-
diesen Steinmetzen, welche das Bild-
ert und also tticht allein das Hauen,
h das Schneiden bei einem Bild-
und ordentlich gelernt. Doch ihres
wo kein Bildhauer in einer Stadt,
nnmetz, welcher bei einem Bildhauer
d also sieben Jahre lang das
das Schneiden gelernt, nicht wäre,
in ein gemeiner Steinmetz, so nur
e das Steinhanen gelernt, daselbst

tf 27a, Fasz. 812a.
ad der Entscheidung
vorhanden.

Der Text der
des Rathes ist
 
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