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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 14.1896

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Nr. 5
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Die Sibyllen in der christlichen Ikonographie
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Schiller: Das Vereinsbild der heiligen Familie, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15913#0053

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Sibylle in orientalischem Kopfputz, mit
einem Musikinstrument und Notenblatt,
himmlischen Harmonien begeistert lau-
schend. Einige Kunstkritiker haben das
Bild als die hl. Cacilia erklärt! Noch
im 17. Jahrhundert, im J^hre 1612,
wurden Darstellungen der Sibyllen in
dem großen Saale zu Loretto, wo die
Geschenke, die man der Madonna dar-
bringt, anfbewahrt werden, gemalt. Es
ist hierbei zu bemerken, daß die Sibyllen
mit Vorliebe in denjenigen Kirchen dar-
gestellt wurden, welche der hl. Jungfrau
Maria geweiht waren.

Selbst am Grabe eines Papstes halten
zwei Sibyllen die Totenwacht. Am Grab-
mal Sixtus des lX. (1471 —1484), der
für die Kunst so viel gethan, die ewige
Stadt erneuerte, mit Kirchen und Palästen
schmückte und die Sirtina im Vatikan
gründete/) finden wir zwei mächtige Franen-
gestalten; die erste ist durch die Inschrift
bezeichnet: „d e excelso prospexit
humiles suos nascetur de vir-
gine haebrea. Sib(ylla) Ege(a);
die zweite wird charakterisirt durch die j
Worte: „Nascetur de pauper- j

cula. Sib(ylla) Sam(ia). Beide
Weissagungen beziehen sich ans die Jung-
frau Maria. Die Sibylle von Samos
hatte voransgesagt, daß der Sohn Gottes
von einer Jungfrau geboren, in die
Krippe gelegt und durch den Hauch der
Thiere erwärmt wird; daher gab ihr die
christliche Ikonographie die Krippe als
Symbol bei.

Die religiöse Kunst der Neuzeit hat I
den Geschmack an der Darstellung der ;
Sibyllen verloren; auch die Theologie 1
räumt den heidnischen mythischen Pro-
phetinnen keinen Platz mehr ein; doch
sind sie ans unseren Kirchen nicht spnr-
los verschwunden, denn immer tönt in der
ernsten Stunde des Totenamtes und am
Allerseelentage die erschütternde Weise:
Dies irae, dies illa
Solvet saeclum in favilla
Teste David cum Sibylla!
v. Krzesinski, Die. ss. Th.

Z Baccio Pintelti führte den Ban aus; die
ersten Malereien stammen vvn Botieelli, Pern-
flhio, Signorelli — den Schluß macht Michel
Angela.

Das Vereinsbild der heiligen
Familie.

Van Pfarrer Schiller in Thannheim.

Die Statuten des „allgemeinen Vereins
der christlichen Familien zu Ehren der
heiligen Familie von Nazareth" bestinimen
unter Ziffer 6:

„Das Bild der heiligen Familie
soll sich in jedem zum Vereine gehörenden
Hause vorfinden, und sollen sich die
Familienmitglieder wenigstens einmal täg-
lich , wenn möglich abends, znm gemein-
samen Gebete vor demselben vereinigen."
— Die Gewinnung der von Leo XIII.
für die Verrichtung des Vereinsgebetes
gewährten Ablässe ist eben an diese Be-
dingung geknüpft, daß das Gebet v o r
dem Bilde der heiligen Familie
verrichtet werde.

Es erhebt sich die Frage: welche Dar-
stellungen der heiligen Familie eignen sich
hierzu; näherhin

welche Darstellungen der heiligen Familie

sind zulässig? welche sind zweck-

m ä ß i g?

1. Welche Darstellnngeit der beiligen
Familie sind zulässig? mit anderen Worten:
tvclches sind die strikten Vorschriften be-
züglich der Beschaffenheit des Vereins-
bildes ?

Daraus antwortet Ziffer 7 der Statuten:
„Das Bild der heiligen Familie kann ent-
weder jenes sein, dessen im Schreiben
Pins IX. vom 5. Januar 1870 Er-
wähnung geschieht, oder was immer für
eines, welches unseren Herrn Jesus
Christns in Seinem v erb o rgene n
Leben, das Er mit Seiner ge-
be n e d e i t e n Mutter und ihrem
jungsränlich en Bräutigam, dem
hl. Joseph, führte, darstellt; doch bleibt
stets ans Grund der Anordnungen der
Kirchenversammlnng von Trient den
Bischöfen das Recht Vorbehalten, solche
Bilder ansznschließen, welche dem Geiste
des Vereins weniger entsprechend scheinen."

Strikte gefordert wird hier nur, daß
das Vereinsbild „Jesus Christus in Seinem
verborgenen Leben, das Er mit Seiner
gebenedeiten Mutter und ihrem jungfräu-
lichen Bräutigam, dem hl. Joseph, führte,

| darstellt." Zulässig sind demnach, wo der
I Bischof von seinem Rechte der Exklusive
 
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