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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 14.1896

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Nr. 11
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Die photographische Aufnahme unserer kirchlichen Kunstaltherthümer
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Krzesinski, Theophil  von: Wie man im 15. Jahrhundert malte
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https://doi.org/10.11588/diglit.15913#0117

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— 103 —

sammlung vom Jahre 1895 hat der Ausschuß
an das hvchwürdigste Bischöfliche Ordinariat
nachstehenden Antrag gerichtet:

Das; die Landkapitel ermächtigt werden, die
Kosten der photographischen Ausnahme von
Gegenständen der Kunst und des Alterthnms,
zunächst innerhalb des Kapitels ans die Land-
kapitelskassen zu übernehmen.

Die Auswahl der Gegenstände sowohl als
auch die Art der Allsgleichung mit den zur Ver-
fügung stehenden Geldmitteln dürfte den einzelnen
Landkapiteln überlassen werden.

Dieselben sollten jedoch nicht ausschließlich
auf die Grenzeil des eigenen Landkapitels be-
schränkt werden, sondern die günstiger gestellten
Landkapitelskassen ermächtigt werden, Ausnahmen
auch in benachbarten Kapiteln, oder auch in Orten
außerhalb des Landes oder des Diözesanverban-
des Herstellen zu lassen, oder zll erwerben, wenn
dieselben für die Diözese von Bedeutung sind.

Es dürste auch darauf hingewieseu werden,
daß der Maßstab der Aufnahmen nicht allzuklein
gewählt wird.

Als Bedingung dürfte nur verlangt werden,
daß wenigstens ein Exemplar im Lokal der
Kapitelsbibliothek aufbewahrt lverde und ferner
ein Exemplar kostenfrei an das Bischöfliche
Ordinariat eingesandt werde zur Aufbewahrung in
dem Bischöflichen Diözesanmuseum iuNvttenburg.

Doch dürste sich empfehlen, mehrere Abzüge
ansertigen zu lassen, theils zum Allstausch mit
anderen Kapiteln, theils (selbstverständlich gegen
Ersatz der Kosten au die Landkapitelskasse') zur
lieberlassung an einzelne Mitglieder des Landka-
pitels theils au Privatpersonen oder Vereine in
der Nähe und Ferne.

Die nähere Begründung hiezu lautet:

„Die Diözese Rollenburg befindet sich in der
günstigen Lage, daß sie irr dem Werke des Herrn
Professors Keppler: „Württembergs kirchliche
Kunslaltcrthümer" die schätzenswerlhc Grundlage
einer Kunsttopographie der Diözese besitzt. Diesem
Werke fehlen jedoch die Abbildungen.

Diesem Abniangel sollte und konnte am bestell
durch photographische Ausnahmen der wichtigeren
Gegenstände (Architektur, Plastik, Malerei. Ge
rütschasteu aus edlen und anderen Metallen)
abgehvlfen werden, was aber nur durch Ueber-
uahiiie der Kosten auf die Landkapitelskassen
möglich sein wird. Die Mittel einzelner Per-
sönlichkeiten würden hiedurch allzusehr in An-
spruch genommen werden und der Zweck nur
in ganz unabsehbarer Zeit erreicht werden können.
Mit Hilfe der Landkapitelskassen aber dürfte es
in absehbarer Zeit gelingen, Sammlungen für
die Kapitel selbst und zugleich eine Centralsamm-
lung für das Bischöfliche Diözesanmuseum in
Rottenburg zu erlangen.

Die Gestaltung einer Ausdehnung der photo-
graphischen Aufnahme auch über solche Orte,
die nicht znm Kapitel oder zum Lande und zum
Diözesauverband gehören (selbstverständlich nur
allf die günstig gestellten Kapitelskasseu anwend-
bar), motivirt sich dadurch, daß in manchen
Sammlungen nuö Kirchen (z, B. Sigmaringen,
Douaueschingen, Nürnberg rc. rc.) sich Gegen
stände der Kunst und des Alterthums vorfinden,
die ihrem Ursprung nach zur Diözese gehören

und ganz geeignet sind, wesentliche Ergänzungen
zu liefern.

Die Zrilässigkeit eines Austausches zwischen
den einzelnen Landkapiteln unter einander, sowie
der Ueberlafsung an andere Personen, bedarf,
da Ersatz der Kosten an die Landkapitclskasse
im Antrag ausgesprochen ist, kaum einer näheren
Begründung.

Der Hinweis darauf, das; der Maßstab nicht
allzu klein geivählt iverden soll, wird kaum unter-
bleiben dürfen.

Der geh. Unterzeichnete Ausschuß gibt sich
der Hoffnung hin, daß auf dem angedeuteten
Wege ohne fühlbare Belästigung und in abseh-
barer Zeit der angestrebte Zweck erreicht weiden
könne und bittet um Genehmigung und Em-
pfehlung."

Hierauf erfolgte von Seite des hochwürdigsten
Bischöflichen Ordinariats ein überaus wohl-
wollender Bescheid, in welchem die hohe Behörde
die dargelegteu Gesichtspunkte gutheißt, den Ans-
schus; ermächtigt, unmittelbar oder durch Ver-
trauensmänner mit den Landkapitelu zum ge-
nannten Zweck in Verbindung zil treten und
die Venvendung verfügbarer Mittel der Kapitels-
kassen für die bildliche Reproduktion von Kunst-
werken genehmigt und empfiehlt.

IDie man im (5. Jahrhundert malte.

Eine interessante Notiz für die Geschichte der
Malerei im 15. Jahrhundert brachte die „Revue
de l’Art cliretien“ (Lille-Paris). Wir sehen
oft die allen, ehrwürdigen Gemälde, aber auf
wessen Veranlassung sie entstanden sind, der
Name des Schöpfers, sowie der Kunstmäcen
entzieht sich nicht selten trotz aller Bemühungen
des Kunsthistorikers unserer Kenntnis;. Und wie
viele Bilder würden für uns an Interesse und
Verständnis; geivinnen, ivenu wir ihre Geschichte
kennten? „Iiabent sua fata libelli“ sagt man:
man konnte mit eben solchen! Rechte sagen:
„Habent sua fata picturae“. Ein Dokument
aus dem Jahre 1426 erzählt uns, auf tvelche
Weise die Orgelbühne in der Kathedrale zu
Grenoble mit Malereien geschmückt wurde. - Das
Domkapitel beschloß, auf eigene Kosten die neue
Orgel ausschmücken zu lassen und vertrante diese
Arbeit „zum Wohle und Ehre der Kirche" einem
Meister Rvbiu Favier, ehrsamen Bürger von
Avignon. Charakteristisch ist der Kontrakt, tvelcher
zlvischen dem Kapitel und dem Orgelbauer einer-
seits und dem Meister Rvbin andererseits ab-
geschlossen wurde. Der Maler wurde eidlich ver-
pflichtet, folgende Bilder zu malen: „Die aller-
seligste Jungfrau Maria, die Verkündigung des
Erzengels Gabriel, Gott den Vater ans einem
Throne und den hl. Geist — alles in „feinen und
guten Farben". Außerdem soll er sechs andere
Bilder darstellen, die das Kapitel noch bestimmen
wird; für jedes dieser sechs Bilder muß ein
Tabernakel (unum tabernaculum1, für die vier
anderen unum appensamentum (?) gemalt
werden. Die vier ersten Bilder müssen in
„feinem Blau" strahlen, besonders das Gott
des Vaters und der hl. Jungfrau, außerdem
noch mit goldenen Diademen versehen sein; hinter
jedem Bilde wird eine Nische (covlina) in der
 
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