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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 15.1897

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Nr. 11
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Die sechste Generalversammlung des Rottenburger Diözesanvereins für christliche Kunst
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https://doi.org/10.11588/diglit.15902#0105

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(Drgan des Hottenburger Diözesaii-Oereius für christliche Kntift.

ßeraiisaeaeben und rcbiairt von profcffor Dr. Keppli’f in .frcibnra.

Derliuj des Hottenbnrgcr Diözesaii-Kmisivereins,
für denselben: der Vorstand psarrer vetze! i11 ft. Lin istina-Uavcnslnn'g.

Erscheint monatlich einmal. Halbjährlich für M. 2.05 durch die tvürtteinbergischen (M. 1.90
int Stuttgarter Bestellbezirk). M. 2.20 durch die bayerischen und die Reichspostanstalten,
t ft. 1.27 in Oesterreich, Frcs. 0.40 in der Sehtveiz zn beziehen. Bestellungen ivcrden , Q( \*~
L . 11. auch nngenonnnen von allen Buchhandlungen sowie gegen Einsendung des Betrags direkt l()v /
von der Expedition des „Deutschen VolksblattW in Stuttgart, Urbansstratze 94, zum ' ^
Preise von M. 2.05 halbjährlich.

Die sechste Generalversammlung
des Rottenburger Diözesunvereins
für christliche Runst.

Die in Rottweil de» 3. August d. I.
abgehattene Generalversammlung lieferte
eine» sprechende» Beweis für die Blüte
des Diözesauvereius für christliche Kunst.
Versammelt wäre» ca. 120 Herren, da-
runter die Mitglieder des Ausschusses:
der Vorstand, Pfarrer Detzel-St. Christi na,
der Kassier, Schöninger-Bavendorf, Or.
Probst-Csseudorf, Rektor Or. Hepp-Ell-
roaugeu, Cbefredaktenr Künuuel-Stuttgart,
Architekt Cades-Stuttgart itnb Pfarrer
H a r s ch - S d) lv a b s b e rg.

In seiner Begrüßungsrede wandte sich
der Vorstand des Vereins an die Mit-
glieder mit der Bitte, auch in Zukunft
für die Bestrebungen des Vereins thätig
sein zn wollen und für die Verwirklicbung
der hohen heiligen Ideale der christlichen
Knnstanschannng in Wort und That ein-
zntreten; es sei dies »in so nothwendiger,
als durch unsere Zeit der Zug des krassen
Materialismus gehe, der sich auch in die
kirchliche Knust eindrängen möchte. Aus-
gabe des Knnstvereins sei es, bei aller
Anerkennung der Berechtigung eines ge-
wissen Naturalismus an dem Grundsatz
festznhalten, daß die christliche Kunst ihre
Seele in der idealen Höhe und Sebönheit
ihres Inhalts habe. Außerdem machte
der Vorstand Mittheilnng über Veränder-
ungen innerhalb des Vereins. Hiebei ge-
dachte er mit warmen Worten des uner-
wartet schnell dahingeschiedenen, hochver-
dienten Ansschnßmitgliedcs und „Arehiv"-
Redaklenrs Engen Keppler-Frendenstadt.
Unter Berufung ans den im „Archiv" ihm
gewidmeten Nachruf bittet er die Anwcsen-
den, zn Ehren des Dahingeschiedenen sich

zn erheben. In wehmüthiger Erinnerung,
daß der schafsenssrendige Mann, der noch
ans der letzten Generalversammlung alle
mit einem geistreichen Vortrage erfreut
hatte, in der Blüthe seines Lebens abbe-
rusen wurde, erhoben sich die Anwesenden
von ihren Plätzen.

Dem Berichte des Kassiers, Schöninger-
Bavendorf, konnten wir entnehmen, daß
die Zahl der Mitglieder sieh aus rund
900 beläuft. Dementsprechend befindet
sich auch die Kasse in leistungsfähigem
Zustande. Ans Antrag des Kassiers
konnten daher auch Vergabungen aus
Vereinsmitteln zn materieller Unterstützung
von kirchlichen Knnstarbeiten an einzelne
Kirchen verwilligt werden, nämlich zur
Restanrirung des sehr schönen, aber theil-
weise zerstörten Sakramentöhänschens in
der Kirche zn Gößtingen 250 2R, als
Beitrag zur Erstellung der Kanzel in der
neuen Kirche zn Urach 500 M. und zur
Bemalung der Kirche in Dlanbenren
500 M.

Von den Anträgen, welche der Versamm-
lung zur Abstimmung vorgelegt wurden,
erwähnen nur nur folgende: Chefredakteur
Kümmel stellte den Antrag, eine Reso-
lution nachstehenden Inhaltes annehmen
zn wollen: „Die Generalversammlung des
Diözesanknnstvereinö empfiehlt die regel-
mäßige Beiziehnng und Beralhnng des Ver-
einsansschnsses, bezw. des uächstwohuenden
Mitglieds desselben, zu den Kirchenbanten
und kirchlichen Restanrationsarbeiten be-
deutenderer Art, am besten in allen thuu-
lichen Fällen. Sodann erinnert die
Generalversammlung daran, daß der Sach-
verständige nur dann mit Erfolg eintret»
kann, wenn er rechtzeitig berathen wird,
d. h. bevor bindende Beschlüsse betreffend
den Plan der Arbeiten, die Vergebung
 
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