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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 16.1898

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Nr. 7
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Rueß, Bernhard: Das neue Kloster von Schussenried, [4]
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Zum Tabernakelbau
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https://doi.org/10.11588/diglit.15903#0076

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neue Kapitel mit seinen opulenten Sälen und das
anstoßende südliche, beinahe bis zum alten Kloster
hinüberreichende Zwischengebäude vernichtet wor-
den. Fundamenttheile dieses abgebrochenen Traktes
wurden im Sommer 1894- aus Anlaß der Neu-
legung des Gasröhrenstranges an- und ausge-
graben; sie erwiesen sich als ungemein zäh und
solid. Eine durchgreifende Umänderung erfuhr
der noch stehen gebliebene Rest des Bauwerkes
in den siebenziger Jahren, als das neue Schloß
seiner gegenwärtigen Bestiminung zugeführt, nem-
lich in eine Krankenanstalt verwandelt wurde.

tZuni Tabernakelbau.

Hrn. A. in E.

Ueber den Bau des Tabernakels und Taber-
nakelaltares finden Sie eine eingehende und er-
schöpfende Abhandlung nebst vier instruktiven
Zeichnungen im „Archiv", Jahrg. 1883 Nr. 7—11.
Wie Sie richtig bemerken, lassen leider noch manche
Tabernakel in ihren: Aufbau und in ihrer innern
Einrichtung viel zu wünschen übrig. Es ist aber
an der Hand der oben angeführten Abhandlung
nicht so schiver, einen liturgisch richtigen, wie
künstlerisch schönen und ftilentsprßchenden Taber-
nakel zu errichten. Die Vorschriften der Kirche
erschweren die Aufgabe nicht, und es ist nur
freudig zu begrüßen, daß solche ganz bestimmte
Vorschriften gegeben sind. An dem Mißlingen
der Tabernakelbauten liegt häufig die Schuld
darin, daß die Nebensachen, der ornamentale "Ab-
schluß nicht auf die gehörige Grenze beschränkt ist.
Nur einige wenige Hauptpunkte über den Taber-
nakelbau seien Ihnen hier in Erinnerung gebracht,
wenn Sie etwa den betreffenden Jahrgang des
„Archiv" nicht zur Hand hätten.

Es darf in ein und derselben Kirche nur Ein
Tabernakel errichtet werden und gebührt ihm
stets der Ehrenplatz in der Kirche, die Mitte des
Hochaltares; nur in Kathedral - Kollegial- und
großen Pfarrkirchen ist wegen der verschiedenen
Funktionen, die am Hochaltäre stattfinden, das
Allerheiligste in dem Kreuzaltar oder auf einem
gut sichtlichen Seitenattare aufzubewahren. Da
der Tabernakel das Gezelt, die Wohnung Gottes
ist, so ist es selbstverständlich, daß auf dessen
Ausstattung alle Sorgfalt zu verwenden ist, daß
er notwendig eine entsprechende Größe und freie
Stellung habe, um nicht hinter dem unwesent-
lichen Altarschmuck zu verschwinden oder gar nur
als dessen Träger zu gelten. Er soll auch nicht
wie etwas zufällig auf dem Altar Stehendes er-
scheinen, sondern der ganzen Ausführung nach
organisch mit d e m s e l b e n verbunden
f e i n. Der Tabernakel hat einen doppelten Zweck,
einmal soll er der würdige und sichere Behälter
sein, in welchem die heilige Eucharistie in dem
Ciborium und der Monstranz resp. Custodia auf-
bewahrt wird, dann soll er zugleich auch die glan-
zende Stätte sein, wo.das Sanktissimum in der
Monstranz zur Adoration ausgesetzt wird. Diesen
doppelten Zweck hat man in dreifacher Weise zu
verwirklichen gesülcht: 1. Dlirch eilten verschließ-
bareit Schrein, ivelcher zugleich ztir Aufbewah-
rung und Aussetzung des Allerheiligsten dient, in
welchem also Speisekelch und Monstranz beisammen

stehen; 2. durch zivei verschließbare Schreine,
ivelche über einander angebracht sind, und von
denen der untere deit Speisekelch und der obere
die Monstranz enthält, welche dadurch exponirt
wird, daß die Doppelthüreit geöffnet werden;
3. durch einen verschließbaren Schrein, in
welchem der Speisekelch und die Custodia ver-
wahrt werden, und einen darüber liegenden offe-
nen Baldachin, in lvelchem die Monstranz nun
für die Zeit der Exposition gestellt lvird.

Alle diese drei Arten der Tabernakel siitd bet
neueren Altären angebracht. Die erste Art der
Tabernakel, zu denen auch die sogenannten Dreh-
tabernakel der Spätstile gehören, — welche aber
neuerdings glücklicherweise allgemein als unwürdig
erkannt sind und darum beseitigt werden—, hat sich
in der Praxis nicht bewährt, und zwar deshalb,
weil sehr komplizirte Vorrichtungen erforderlich
find, um Lei Aussetzung der Monstranz das da-
hinter stehende Ciborium zu verbergen. Dann
kontint bei dieser Art in der Regel die Monstranz
Lei der Aussetzung zu itiedrig zu stehen und wird
dann durch den Celebranten, besonders wenn er
groß ist, verdeckt, ein Umstand, der allein schon
hinreichend ist, um derartige Tabernakel zu ver-
werfen. Die zweite Art der Tabernakel ist
praktischer und auch würdiger. Wenn gesagt ivird,
daß diese zweite "Art gegen sich habe, daß die
heilige Eucharistie bleibend so an zwei Stellen
aufbewahrt werde, während die kirchliche Vor-
schrift nur eine Stelle ivill (uno tantum in
loco) und Kirchenbesucher bei der Adoration nicht
an ei ner Stelle das Allerheiligste finden, so kann
dein einfach dadurch abgeholfen werden, daß die
Custodia iit dem unteren Schretit aufbewahrt
wird. Allerdings wird das dem Kirchenbesucher
nicht sichtbar vor Augen treten und bei gleich-
mäßiger Ausstattung beider Schreine oder Taber-
nakel int Aeußern kann er im Zweifel sein, ob
das Allerheiligste in beiden Tabernakeln oder nur
im unteren aufbewahrt sei. Da kann aber eine
öftere Belehrung oder Hinweisung auf den Auf-
bewahrungsort des Allerheiligsten in Kirche und
Schule gute Dienste thun; auch wird das Volk
nach und nach bei Reposition des Allerheiligsten
nach dessen Aussetzung von selbst darauf aufmerk-
sam tverden, daß dasselbe im unteren Schrein
oder Tabernakel aufbewahrt werde und der obere
nur zur feierlichen Aussetzung bestimmt sei. Die
dritte Art der Tabernakel, solche mit offenem
Thronus, beseitigt allerdings diesen Zweifel über
den Aufbewahrungsort des Allerheiligsten und ist
den kirchlichen Vorschriften bezüglich der "Aus-
setzung desselben vollkommen entsprechend. Doch
besitzt die zweite Art des Tabernakels gegenüber
dieser dritten insofern tvieder einen Vorzug, daß
bei Aussetzung des Allerheiligsten eine schöne "Ab-
wechslung int Anblicke des "Ältares bewerkstelligt
werden kann, tveitn die Flügel aufgeschlageit wer-
den und das Innere des Tabernakels und die
mit Engelstguren ausgestatteten Innenseiten der
Thüren zur Ansicht kommen. Das Altarkreuz
kommt bei offenem Thronus in diesen zu stehen,
bei geschlossenem müßte eine Konsole vor, resp.
unter dem Thürchen desselben angebracht werden.
 
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