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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 16.1898

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Nr. 8
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Kümmel, Konrad: Die kirchlichen Metallarbeiten, [3]: eine systematische Darstellung
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https://doi.org/10.11588/diglit.15903#0081

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71

Lage sein, ein wirkliches Goldgefäß zum
heiligen Dienste zn besitzen, wie z. B. die
Heilig-Kreuzkirche in Gmünd einen solchen
Kelch besitzt. Das nreiste, was an Gold-
sachen in Kloster-, Stifts- und Stadt-
kirchen vorhanden war, ist zur Zeit der
Reformation unb Säkularisation ver-
schwunden, so z. B. das ans feinen: Gold
gefertigte große Heilig-Blntgefäß in Wein-
garten, das s. Z. 51t 80 000 Gulden ge-
wcrthet wurde. Kleinere Bestandtheile
aus Gold an einzelnen Oiesäßen, Figürchen,
Beschläge an alten Reliqnienkreuzen u. s. w.
dürften sich da und dort noch finden. Daß
Ring und Pektorale des Bischofs sammt
Kette gewöhnlich aus Gold sind, ist be-
kannt.

Es wäre indessen nichts so Unerschwing-
liches, wenn z. B. die Lunnlen der Rton-
stranz aus Gold gefertigt wären, oder wenn
die Enppa eines besseren Festkelches oder
Ciborinms in Städten u. s. w. sei es
ganz aus Gold hergestellt oder innen mit
einem starken Goldblech ausgekleidet wäre
und ebenso die Oberfläche der Patene.
Angesichts der großen Ausdehnung der
Goldverwendnngzu Schmuck, Uhren, Dosen
n. dergl. in unserer Zeit, der unbeschreib-
lich hohen Bestimmung genannter heiliger
Gefäßtheile und des für immer bleibenden
Werth es sowie der Unzerstörbarkeit der
goldenen Stücke, wodurch alle späteren
Vergoldungskosten wegsallen, dürfte der
obige Gedanke nicht als nUgu „ideal" er-
scheinen. Wie leicht könnte das hiesür
nöthige Material beschafft werden, wenn
einer oder einige vermögliche Leute das
Gold, das sie während ihres Lebens als
Schmuck getragen oder das ihnen eine
Auszeichnung war, wie z. B. selbst eine
goldene Medaille, zu solch einein Zwecke
der Kirche hinterließen! Damit wäre
das Material beschafft und die Frage
thatsächlich gelöst. Ja, es will dem
Schreiber dieses der Gedanke konrnren,
es wäre manchmal nrehr angebracht ge-
wesen, Gold und Farben an Kirchen-
dekorationen, Altären n. dergl. etwas
mehr zu sparen, mit davon etwas übrig
zn haben für den unmittelbarsten Dienst
beim hl. Opfer. Die Kosten sind durchaus
nicht so unerschwinglich, wie es scheint,
und für die Sicherheit könnte durch Auf-
bewahrung un Pfarrhause sowie durch

eine entsprechende Versicherung für den
Fall des Raubes, der Zerstörung gesorgt
werden. —

Es dürfte als zweckmäßig erscheinen,
hier die wesentlichen Bestinunungen des
Reichsgesetzes von: 16. Juli 1884 bezw.

7. Januar 1866 über den Feingehalt
d e r Gold- u n d S i I b er w a a r e n znin
Schutz des Publikums gegen Betrug an-
znsühren. Das Gesetz gestattet einerseits,
daß Gold- und Silbermaaren in jedem
Feingehalt (also auch bis herab auf 50
Prozent und noch weit unter deinselben)
angefertigt werden dürfen; andererseits
aber führte es einen Reichsstempel aus-
schließlich für die guten Maaren ein,
an welchem die Letzteren bezüglich ihres
Feingehaltes erkennbar sind. Es dürfen
nämlich nur solche Goldgeräthe und Ge-
sässe (auch Uhren) den Reichsstempel tragen,
welche mindestens 585 Tausendstel Gold-
gehalt haben, für Silbergeräthe ist die
Mnimalgrenze 600 Tausendstel, also 80
Prozent Feinsilbergehalt. Zn dem Reichs-
stempel muß dann die Angabe des Fein-
gehalts in Tausendsteln kommen, daß der
Käufer solch einer besseren Edelmetallwaare
genau weiß, ob er das Minimum oder darüber
an Feingehalt bekoinnrt, und zwar wieviel.
Praktisch macht sich die Sache so, daß bei
Goldgefäßen u. s. w., welche 585 Tausend-
stel Feingold und darüber haben, zuerst der
Reichsstempel kommt; das ist für Gold
die Reichskrone im Sonnenkreise (einfacher
Kreis darum); dann die Tnusendstel-
angabe, also z. B. 585 — die unterste
Grenze, oder 600—650 u. s. w.; hierauf
endlich der Namen oder die Marke der
Fabrik- bezw. auch der Verkaussftrma, alles
per Stempel deutlich in das Gold ein-
geprägt. Bei Silbergeräthen, die 800 Tau-
sendstel und darüber Gehalt besitzen, ist es
ebenso, nur daß hier der Reichsstempel
aus der Krone neben dem Mondsichel-
Zeichen besteht. Will man also die Ga-
rantie haben, daß ein Silber- oder Gold-
geräthe soviel Feingehalt hat, daß es
mindestens nach alter Rechnung Ickkarä-
tiges Gold bezw. 13löthiges Silber ist,
so darf man nur solches nehmen, welches
den Reichs- und Firmenstempel samint
der Tausendstelgehaltangabe trägt, dann
weiß man auch genau (bis aus eine Spiel-
grenze von 5—10 Tausendstel), wieviel
 
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