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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 18.1900

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Nr. 2
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Kümmel, Konrad: Die kirchlichen Metallarbeiten, [17]: eine systematische Darstellung
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https://doi.org/10.11588/diglit.15905#0020

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utiti} sprechen kann. Dadurch aber
erscheint das Gold zunächst nicht in seiner
eigentlichen satten nnd vollen Farbe, son-
dern als matter gelber Ueberzug. Ilm die
pure Goldfarbe 51t erzielen, behandelt man
den Gegenstand mit Glühwachs; vielfach
mirb in der neuesten Zeit über die Feuer-
vergoldung eine leichte galvanische Ver-
goldung angebracht, wodurch, wenn auch
nur wie ein starker Hauch, eine pure
Goldschicht sich über dieselbe legt. Erst
in Folge dieser Nachbearbeitung tritt die
ganze Schönheit der Goldfarbe heraus.

Diese Vergoldungsart ist seit alter Zeit
die einzige gewesen, welche ans Dauerhaftig-
keit mib hohe Solidität Anspruch machen
konnte. Durch das ganze Mittelalter her-
aus bis weit in unser Jahrhundert herein
sind Metallarbeiten nicht anders vergoldet
worden als „im Feuer".

Machen wir uns nun an die Benr-
theilung der Feilervergoldung. Da ist in
erster Linie 311 konstatiren, daß sie die
Eigenschaft der Haltbarkeit und Wider-
standsfähigkeit gegen äußere Einflüsse int
höchsten Maße besitzt. U n v e r 10 ü st l i ch
ist sie deßhalb selbstverständlich noch lange
nicht; man behalte int Auge, daß es sich
blos unt eine Schicht Goldes aus der be-
treffenden Atetalloberfläche handelt, deren
Dicke, beziehungsweise Dünne sich nach
Dnnsendstels-Millinletern beziffert! Das
Geheimnis der Haltbarkeit der Feuerver-
goldung liegt in der chemischen Verbin-
dung des Goldes mit der Oberfläche des
Gegenstandes. Es ist, mit eine Analogie
zu brauchen, nicht blos ein Anstrich, son-
dern ein Tränken, das unter die Ober-
fläche hineingeht, nicht eine von der dar-
unter liegenden Oberfläche geschiedene voll-
ständig eigene Schicht, sondern eine Ver-
mischung, eine metallische Verbindung,
Legirnng mit derselben, also ein Jn-
einander-Uebergehen des Goldes und der
Oberfläche des betreffenden Gegenstandes.
Das Gold kann dementsprechend auch von
der vergoldeten Oberfläche nicht etwa
weggewischt, sondern nur abgeschlissen
werden, ähnlich wie z. B. eine ätzende
Tinte nicht einfach von dem Papier wieder
weggewaschen, sondern bloß durch Ra-
diren, also Verletzen der Oberfläche des-
selben entfernt werden kann. Je nachdem
bat diese Vergoldung Jahrhunderte sieg-

reich überdauert. So manches allem
Wetter ansgesetzte Thurmkrenz, so mancher
Namenszug und Nimbus um das Haupt
einer Figur, oder- auch selbst eine Nie-
tallstatue, die im Freien sich befindet,
blinkt seit undenklicher Zeit in ihrem gol-
digen Glanze; und nicht selten kommt es
vor, daß, wenn sie schwarz geworden, der
Neuvergoldung übergeben werden, sich eine
Schicht Kohlenstaub, Ruß n. dergl. findet,
welche unter dem Einfluß der feuchten
Witterung die Vergoldung bedeckt hat, ohne
ihr im mindesten zu schaden. Reinigt
man den Gegenstand von der schwarzen
Schicht, so kommt die senervergoldete
Oberfläche in fast oder ganz unversehrter
Schönheit wieder zu Tage. Es kann
dann auch bei solch einem Gegenstand
seitens des Vergolders beziehungsweise
seiner Firma mit gutem Gewissen eine
Garantie ans 60, 80 nnd 100 Jahre für
die Haltbarkeit übernommen werden. Vor-
ansgesetzt ist dabei natürlich, daß die
Feuervergoldnng für solche, der Witterung
schonungslos ausgesetzte größere Gegen-
stände entsprechend stark und ausgiebig
hergestellt ivird, was natiirlich nicht billig
gemacht werden kann.

Diese bewährte Haltbarkeit ist denn
auch der einzige Grund, warum seitens
der kirchlichen Oberbehörden die Feuer-
vergoldnng für die zum unmittelbaren
Dienste des Sanktissimum bestimmten
heiligen Gefäße vorgeschrieben und, so-
viel uns bekannt ist, auch noch allge-
mein sestgehalten wird. Für die Diözese
Rottenbnrg ist hierin heute noch maß-
gebend der Ordinariatserlaß vom 20. März
187^, gezeichnet von Bischof v. Hesele,
wonach „Meßkelche und Patenen nur
daun zur Konsekration eingeschickt werden
dürfen, wenn wenigstens die Kelch-
Euppa innen, die Patene aus der
0 b eren Seite im Feuer vergoldet sind." —
„Bloße galvanische Vergoldung", schließt
jener Erlaß, „erscheint wegen geringer
Haltbarkeit als unzulässig" (s. Vogt, S. 63,
Pfass, S. 290). In anderen Diözesen,
z. B. Regensburg ist man noch strenger;
es wird dort die Feuervergoldnng für den
ganzen Kelch und die ganze Patene und
außerdem noch für Ciborien, Pirides und
Lnnnla gefordert sammt einem schriftlichen
Attest der betreffenden Werkstätte über ge-
 
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