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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 18.1900

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Nr. 3
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Kümmel, Konrad: Die kirchlichen Metallarbeiten, [18]: eine systematische Darstellung
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https://doi.org/10.11588/diglit.15905#0036

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1. Für den Arbeiter, beziehungsweise
die Arbeiterin hat das galvanische Ver-
goldnngsverfabren keinen gesnndheitsschäd-
lichen Einfluß, keine Vergiftungsgefahr,
wie das Feuervergolden. Zwar wird mit
Cyankali gearbeitet, allein der Arbeiter
konmlt nur dann in Gefahr, weint er sich
selbst eine solche durch Nachlässigkeit n. s. w.
bereitet, während er bei der Fenervergol-
dnng sich den giftigen Quecksilberdämpfen
gar nicht entziehen kann.

2. Die Vergoldung, beziehungsweise der
Goldüberzng ist tadellos gleichmäßig, ob
es sich um glatte oder rauhe, reliesirte
oder vertiefte Oberflächen handelt. Alles
ist bis anss letzte Atom hinaus gleich stark
übergoldet — es ist der idealste Goldhauch
und Goldüberzitg, den man sich denken
kann. Alle die diesbezüglichen Nachtheile,
die zu der Feuervergoldnng angeführt
wurden, sind gänzlich ausgeschlossen.

3. Der Goldüberzug hat vom ersten
Augenblick an eine tadellos reine, un-
verfälschte und ächte prachtvolle Gold-
sarbe. Es braucht keine Nacharbeit mit
Glühwachs n. dergl. — die Vergoldung
ist in dem Momeitte fertig, in welchem
der Gegenstand ans dein galvanischen Bade
genomnten wird.

4. Der Goldüberzug ist — und das ist
die Erklärung der vorangehenden Nr. — ganz
ächt und ohne jede fremde, unedle Znthat.
Dies kommt theils davon, daß nur reines
Gold aufgelöst und alles Unreine ver-
nichtet wird, theils davon, daß die gal-
vanische Vergoldung keine Legirnng, d. h.
Verschmelzung mit der weniger edlen Äe-
talloberfläche des zu vergoldenden Gegen-
standes ist, sondern nur ein Ueberzug, eine
Schicht aus derselben, die stir sich aus-
schließlich ans purem Golde besteht. In
dieser Beziehung steht die Fenervergol-
dnng mit ihrer Qnecksilberlegirnng n. s. w.
entschieden zurück.

5. Die zu vergoldende Oberfläche bleibt
frei von Quecksilber-Einflüssen und Poren,
und bei einer Nenvergoldung ist nicht
eine Prozedur nöthig, welche den be-
treffenden Gegenstand verdünnt und
gefährdet, ivie z. B. das Abschleifen
u. dergl., so daß also Metallgegenstände
beliebigemale galvanisch vergoldet werden
können, ohne je die geringste Beschädigung
zu erleiden.

0. Ebenso fallen die den feineren und
feinsten Metalloberslächen sehr gefährlichen
und schädlichen Arbeiten vor beni Vergol-
dungsprozesse, wie z. B. das gewaltsame
Anfreiben des Amalgams bei der Fener-
vergoldung u. dergl. vollständig weg.

7. Der galvanische Vergoldungsprozeß
geht überaus rasch und leicht, fast spie-
lend vor sich. Die Reinigung der Ober-
fläche ist die einzige Vorbereitung. Dantit
ist alle Thätigkeit der Menschenhand nb-
gethnn; es braucht keiner sonstigen wei-
teren Vor- und Nachbearbeitung. Dieser
llmstand fällt wesentlich ins Gewicht für
die finanzielle Seite der Sache: die gal-
vanische Vergoldung ist erheblich billiger
als die Feuervergoldnng.

8. Die Goldschicht kann beliebig stark
gemacht werden - von ea. 4—26 Gramm
Gold ans den Quadratmeter —: der
Gegenstand kann beliebig oft ins Gold-
bad gesetzt werden, so daß er außer-
ordentlich stark überzogen wird und es ist
die genaueste Nontrolle möglich, weil eben
das aufgelöste Gold bis zum letzten Atom
aufgefogen wird. Es kann nicht blos so
stark, sondern noch viel stärker vergoldet
werden, als ans dein Fenervergoldnngs-
wege.

ü. Die galvanische Vergoldung kommt
bei Verwendung derselben Menge Goldes
ganz erheblich billiger zu stehen, als die
Feuervergoldnng.

Das sind die unbestrittenen Vorzüge
der galvanischen Vergoldung vor der
Feuervergoldnng. Der einzige Punkt,
wegen dessen sie stir die zum unmittel-
baren Dienste des Heiligen bis jetzt noch
nicht verwendet werden darf, ist ihre viel-
fach angezweifelte und nach Umständen
auch allerdings wirklich zweifelhafte Halt-
barkeit. Wäre dieser Punkt zu Gunsten
der galvanischen Vergoldung klargestellt,
dann würde mit einem Schlage die alte
Methode auch von Seite der kirchlichen
Fürsorge für die heiligen Gefäße ans-
gegeben und die neue angenommen werden
können.

llnd das ist eben das punctum saliens
in der Streitfrage zwischen den beiden Ver-
goldungsarten. Zn dem Schlnßartikel zu
dieser Angelegenheit soll nächstesmal das
Nöthige noch mitgetheilt werden.
 
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