Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 18.1900

DOI Heft:
Nr. 4
DOI Artikel:
Kümmel, Konrad: Die kirchlichen Metallarbeiten, [19]: eine systematische Darstellung
DOI Artikel:
Schutz des geistigen Eigenthums der Künstler
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.15905#0050

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
44

ebenso theuer fommt als solch eine dünne
Goldblechcnppa!), der in erster Linie stehen-
den Anforderung der Aliffal-Rub-riken, „daß
der Kelch aus Gold sei", nächftgelreten
und denn Heiligthnnre, bem wir dienen,
ein nicht unerheblicher Dienst geleistet.

Wir schließen diese Erörterung mit der
Frage: könnte seitens des Aus s ch n ss e s
des D iö c es a n - K u n st Vereins nicht
etwa v orgegangen werden mit einer
öffentli ch e n A u s s o r d e r u n g a:t d i e
kirchlichen Kunstateliers des Lait- j
des, eilte Lösung des letzteren
Problems zu versuchen nnh h.7für
einen Preis auszusetzen oder den
s 0 f 0 r t i g e n A n k a u s d es Kelches z u

g u r a n t r e r e n?



Schutz des geistigen Eigenthums der
Aünstler.

Vielleicht erinnern sich die Leser des „Archivs"
an das schöne Marienaltärchen — oder besser gesagt
an den Altaraussatz des akademischen Bildhauers
Georg Busch in München, welcher im ersten 1
Jahresheft der „Deutsch en Geselch chast für
christliche Kunst" als Modell abgebildet und auf
der anläßlich der Katholikenversammlung in Mün-
cheil veranstalteten Kunstausstellung in iveißem Mar- ;
mor ausgeführt zu sehen war. Die originelle Arbeit
zog die allgemeine Aufmerksamkeit aus sich, weil >
sie nicht nur den gewohnten Stil des Altaraus- !
Laues verließ, sondern auch den mittelalterlichen
Gedanken, eine große Anzahl von mitfühlenden
und mitwirkenden Personen als Assistenz um die
Gottesmutter 31t gruppiren, in moderner und doch
überaus anmuthig-frommer Weise aufnahm und
durchführte.

Der Gedanke des Altarwerkes ist folgender:
in einer einfach gehaltenen gothischen Nische thront
Maria mit dem Kinde, eine sitzende Vollfigur. An !
den Baldachinbau schließen sich rechts und links !
Flankentheile an, welche Relieftafeln umrahmen
und hübsch überdachen. Auf den Tafeln sind in
Hochrelief zu sehen die zivei Gruppen von Engeln
als Chorknaben, welche der Muttergottes zuge-
wendet, ihr und dem göttlichen Kind ein Ständchen
bringen. Auf jeder Seite sind acht Knaben in
Chorhemdchen mit überaus lieblich-frommem Ge- !
sichtsausdrucke und in andächtiger Haftung; je vier
spielen auf Saiteninstrumenten und Zwar auf der
Evangelienseite auf Wreichinstrumenten (Violine,
Viola, Cello und Baß) und auf der Epistelseite
auf Schlag- oder Zupfinstrumenten (Harfe, Lyra,
ManMline und Guitarre); die anderen Knaben
fingen in lieblichen Gruppen aus einem Buche
idrei links, vier rechts). Wer diese köstlichen
Kindergestalten im Alter von ca. acht bis vchrzehn
fahren betrachtet, wird sich des freudigen-stillen
Mitsingens und Mitspielens nicht erwehren können.
Die Baldachine der drei Theile sind mit Rosen-
ranken und -zweigen, in welchen Bögelchen sitzen,

überaus fein geschmückt und der Dachfirst ist ge-
krönt mit dem gothischen Dreipaßfriese. Einige
kleine Fialen sind an den Ecken angebracht.

Diese herrliche und liebliche Komposition nun
hat es dem Schreiber dieses angethan unb er ließ
sich von den Sireneustimmen der Knaben zu. einer
Imitation verleiten. Der Unterzeichnete fahnden
gerade nach einem Vorbild für einen schönen
St. Anna-Altar in der neu erbauten St. Anna-
Kapelle bei Dotternhausen. Im Suchen nach etwas
„Originellem" rmd „Besserem" bestrickten ihn die
lieblichen Chorknaben des Herrn Busch. Der Ge-
danke war bald gegeben: in die Mitte des Al-
tärchens kommt statt der Muttergottes die hl.
Mutter Anna selbdritt, und gewiß wird die Musik
und der Gesang der Engelknaben nicht weniger
froh und hell erklingen, wenn sie nunmehr auch
noch der Mutter des Herrn die Ehre geben sollen.

Herr Bildhauer Burry in Rottweil besorgte
das „Nachmachen" in Holz und zwar in muster-
hafter Weise. Das Mittelbild, die sitzende Statue
der hl. Anna selbdritt, wurde mit der Erlaubniß
der Vorstände der Lorenzkapelle in Rottiveil einer
dort befindlichen altdeutschen Figur nachgebitdet.

So schien nun alles gut und der Altar stand,
ein Schmuck für die Kapelle und eine Freude für
die Gemeinde. Aber eines Tags wurde dem
Pfarrer die ernste Frage vorgeharren, wie er dazu
komme, das Werk eines Künstlers nachbilden zu
lassen ohne dessen Erlaubniß. Da siel es ihm
wie Schuppen von den Augen und jetzt erst er-
kannte er, daß er ein Unrecht begangen und gerade
das Wichtigste übersehen habe. Im Gewissen
konnte er sich ja freilich damit beruhigen, daß er
von einer derartigen Bervflichtung wirklich keine
Ahnung gehabt habe. Aber auf dem Rechtsboden
gilt eben: ju,m vigilantibus; das Versäumniß be-
zog sich auf etwas, ivas der Pfarrer hätte wissen
sollen und können. Mit dieser Erkenntnis; zog sich
über seinem Haupte ein Gewitter von Sorgen und
Nöthen zusammen. Wenn der Künstler, wozu er
ziveifellos berechtigt war, klagend vorgegangen
wäre, so hätte das Urtheil sicher 1. auf Ver-
nichtung der Copie, 2. auf einen Schadenersatz
von 1000 Mark oder mehr gelautet. Herrn Busch
widerstrebte es, die Gerichte anzurufen, aber er
glaubte es nicht seinem Interesse nur, sondern dem
Interesse der ganzen Künstlerschast schuldig zu sein,
von einem Schadenersatz von 500 Mark nicht ab-
zusehen, ivelche Summe bereits für gute Zwecke
in Aussicht genommen war. Er beharrte aber
auch auf dieser bescheidenen Forderung nicht, son-
dern ließ großmüthig und hochherzig altes nach unb
wünschte nur, daß der Fall zur Kenntuiß gebracht
und öffentlich vor Verletzungen des Urheberrechtes
verwarnt werde, was mit diesen Zeilen geschehen
soll. Damit, daß ein Kunstwerk auf irgend eine
Weise publicirt worden ist, darf man sich noch
nicht berechtigt gtauben, es ohne weiteres zu
copireu, sondern man hat in jedem einzelnen Fall,
ivo es sich um lebende Künstler handelt, hiezu
erst die Erlaubnis; des Meisters einzuholeu. Diese
Lehre sei zu Nutz und Frommen Anderer hier an-
geheftet, dem edlen Meister der Kunst aber sei für
sein edelmüthiges Vergeben öffentlich Dank gesagt.

Dotternhausen. Schulinspektor Avis.

Stuttgart, Buchdruckerei der Akt.-Des. „Deutsches Volksblatt".
 
Annotationen