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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 18.1900

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Nr. 9
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Oidtmann, Heinrich: Die Ausstattung einer Taufkapelle mit figürlicher Glasmalerei, [2]
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Reiter, Joseph: Noch einmal das Londorfer Wappenbild
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Literatur
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https://doi.org/10.11588/diglit.15905#0090

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Wandmalerei als die feinere Tafelmalerei '
und denselben Stilgesetzen gemäß nruß bei
der Glasmalerei verfahren werden. Das
Glasfenster muß Fenster bleiben, und darf
nicht mit bemalten Gläsern gleich wie mit
öldurchtränkten Transparenten zugesetzt
werden. Glas und Blei nüifsen als solche
sichtbar, ich möchte fast sagen fühlbar sein.
Bei vernünftiger Befolgung dieses Grund-
gesetzes, den: Wesen des Stoffes und dem
Zweck des Fensters, Licht einzulassen, nach
jeder Hinsicht gerecht zu werden, wird eine
richtige Zeichnung, falls dieselbe hu übrigen
würdig gehalten ist, keineswegs störend
wirken.

Das Fenster mich Fenster bleiben; diese
Grundbedingung gilt in unserer heutigen,
des Lesens kundigen Zeit vor allem be-
züglich der Farbengebung unb der tech-
nischen Behandlung. Genügende Hellig-
keit ist ein äußerst wichtiges Erforderniß,
soll nicht das Glasgemälde gänzlich seinen
Zweck verfehlen. Hier ist es wieder die
spätgothische Glasmalerei, welche bei dem
Vorwalten eines silberglänzenden, von gol-
digem Silbergelb belebten Weiß, bei spar-
samer Anbringung weniger, aber leuchten-
der Farbengläser dieser Anforderung an:
besten nachkouunt. Nicht briitgenb genug
kann der richtige Mittelweg zwischen der
kräftigeren Farbengluth der süddeutschen
Schule intb der vorwiegend weißen Farben-
gebung der niederrheinischen Glasmalerei
empfohlen werden. Aus den: nemlichen
Grunde soll auch bei der Schattirung
der tiefbraune Mittelton mir spärlich in
Anwendung kommen.

Diese Gesichtspunkte, welche näher aus-
znführen wir uns versagen müssen, waren
für die Linnicher Werkstätte bei der An-
fertigung der Düsseldorfer Tnufkapellen-
fenster maßgebend. Das warm abge-
stimmte Weiß, welches bei der sorgfältigen
Zusammenstellung ans verschiedenen An-
tikglastönen einen perlmutterartigen Glanz
nufweist, nur hie und da belebt mit den
verschiedenen Abstufungen des Silbergelb
von hellster Citronenfarbe bis zum tiefsten
Orange, nur mäßig mit Schwarzloth über-
zogen, läßt die kräftigen Farbengläser der
damascirten Hintergründe und der reich-
verzierten Gewänder um so wirkungsvoller
hervortreten, so daß eine glückliche Ver-
einigung hinreichender Lichtfülle mit wohl-

thuender Faröenstimmnng erreichtist. Solche
Lösung, farbenprächtige Glasmalereien mit
dem Bedürsniß nach Licht in vollkommene-
ren Einklang zu bringen, wird der farben-
leuchtenden Kunst hoffentlich neue Freunde
erwerben, dieselbe aber sicherlich vor dem
verderblichen Schicksal bewahren, welches
die alten, farbenreichen Denkmäler im
schlimmen Zeitalter der „Aufklärung" zu
erdulden hatten unter der verblendeten
Losung: „Mehr Licht!"

Noch einmal das londorfer lOappenbild.

Von Pfr. Reiter in Vollmaringen.

Nach einer Mittheilung von Dr. Mone in Karls-
ruhe („Archiv", Jahrgang 1898, S. 19) ist das
Londorfer Wappenbild auch in der Karmeliter-
kirche zu Boppard am Rhein zu finden. Unter-
halb des Bildes sind dargestellt: Margaretha
von Eltz, geb. v. Helmstatt, und ihr ältester
Sohn Georg v. Eltz, Commenthur der Ballep
Elsaß, welcher nach der Inschrift das Bild zu
Ehren der hl. Dreifaltigkeit hat machen lassen.

Wie verhält es sich nun mit dem Londorfer
Bild, haben vielleicht bei Bestellung desselben
auch die von Eltz mitgewirkt?

Zur Beantwortung dieser Frage möchten wir
anmit einige Anhaltspunkte geben und damit zu
neuer Forschung anregen.

Daß das fragliche Gemälde nach Londorf-
Vollmaringen gekommen ist, dürfte wohl auf die
Herrn von Neuhausen zurückzuführen sein, welche
etwa von 1550—1640 das sreiadelige Gut Voll-
maringen-Göttelfingen inne hatten und mit dem
ehemals berühmten Geschlecht der Herrn von
Neuneck versippt waren. Wie nun aber zwischen
denen von Neuhausen und denen von R'euneck ver-
wandtschaftliche Beziehungen bestanden, so lassen
sich solche wenigstens für eine spätere Zeit auch
für die von Neuneck unb die von Eltz Nachweisen.
Alexander von Neuneck, Oberst gu Roß und
Festungskommandant zu Coblenz, verehlichte sich
im Jahre 1637 mit Anna Johanna, Tochter des
kurtrierischen Rates und Oberamtmannes zu Cob-
lenz, Friedrich Wolf von Elz und der Agnes
Apollonia von Hagen. Die Tochter dieses Alexander,
die letzte ihres Geschlechtes, vermachte im Jahre
1678 ihre Glatter Besitzungen dem Erz- und
! Domstift Trier, an dem ihr Oheim Johann
Wilhelm Ludwig von Elz als Dechant wirkte,
j In der Kirche zu Glatt in Hohenzollern befindet
! sich das Grabdenkmal des Oberst Alexander und
! seiner Gemahlin Anna Johanna mit dem Elz'schen
und Neuneck'schen Wappen.

£ita\itur.

Die römischen Katakombe n. Von Or.
Anton Weber, o. Professor am Kgl.
Lyceum Negensburg. Mit vielen Abbil-
dungen. Zweite, sehr vermehrte Auflage.
Mit oberhirtlicher Genehmigung. 8", 167
Seiten. In Umschlag geheftet. Mk. 1.20.
 
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