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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 18.1900

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Nr. 11
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Oidtmann, X.: Beschlüsse der Katholikenversammlung zu Bonn über die Grundsätze der christlichen Kunst
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https://doi.org/10.11588/diglit.15905#0103
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Auch et’ lunntle eindringlich vor dein über-
triebenen Streben nach Stileinheit, vor
der voreiligen Beseitigung der Alters-
spuren ; den Altersrost soll man sorgsam
hüten. Gerade die Unregelmäßigkeiten ait
einem Van wirken malerisch; eine Lucke
am Thurm, aus Bedürfniß nachträglich
eingesiigt, Briicken zwischen Doppelthürmen
u. a. soll man beibehalten, fofern sie nicht
störend wirken oder ans Kosten besserer
Theile bestehen. Kirchliche Ansstattnngs-
gegenstünde soll utait, falls sie nicht im
Gotteshause verbleiben können, Museen
überweisen, im klebrigen die Ergänzungen
nur auf das Nothwendige beschränken.

Bezüglich letzteren Punktes erinnerte
Herr Domkapitular Schnütgen an die Be-
rücksichtigung des erbauenden Zweckes
einzelner Gegenstände und die daraus fol-
gende Nothwendigkeit von Ergänznngs-
nrbeiten. Anderenfalls müsse nian solche
Werke, sei es Bild oder Statue, in der
Sakristei unterbringen. Die Kirchen seien
allerdings für manche Kunstliebhaber
schließlich nur noch Museen.

Herr Bildhauer Busch beklagte sich über
die Verheerungen, welche nicht fetten un-
vorsichtige oder rohe Reinigung der Knnst-
denkmäler mit sich brächte; er klonte
ferner die Unterordnung des kunstver-
ständigen Gesichtspunktes unter denjenigen
der religiösen Begeisterung, um dann end-
lich die Grundsätze der Gesellschaft für
christliche Kunst in Erinnerung zu bringen:
das Alte erhalten, mit Vorsicht wieder-
herstellen, nichts verkaufen, sondern, wenn
am Platz nicht verwendbar, für arme
Kirchen aufbewahren.

Dieser Punkt wurde vom Vorsitzenden
ltnb von Herrn Baurath Gnldenpfennig
eingehend behandelt, wobei sie über die
flotte Technik und die unregelmäßige Zeich-
nung der Alten bemerkenswerthe Angaben
hinzufügten.

Zum Schluß streifte Herr Domkapitular
Schnütgen die Mitnürkung der Architekten
beim inneren Ausbau der Kirchen. Heute
liege die Sache anders wie im Mittel-
alter. Dem Maler ltnb dem Kunsthand-
werker müsse größerer Einfluß eingeräumt
werden. Der Architekt Tenne nicht alles,
weil er Architekt sei, sondern nur dann,
wenn er sich mit den verschiedenen Tech-
niken des Kunstgeiverbes und mit den,

! durch dieselben bedingten Stilgesetzen ver-
trant gemacht habe. Leider sei dies nicht
i immer der Fall und dann könne die
alleinige Herrschaft des Architekten für die
Innenausstattung des Baues selbst vom
Nebel sein. Ebensowenig könne der
Künstler wissenschaftlichen, z. B. theologi-
schen, kunstgeschichtlichen oder heraldischen
Beiraths nicht entbehren. Kurz, die Aus-
führungen des Herrn Vorsitzenden und des
Herrn Banrath Gnldenpfennig waren so
mannigfaltig, so vielseitig und dabei den-
noch so erschöpfend, daß im Interesse der
Sache eine weitere Mittheilung wünschens-
werth erscheint, die freilich den Nahmen
eines einfachen Berichtes überschreiten
dürfte. Das Endergebniß der inhaltreichen
Verhandlungen fand in nachstehenden Be-
schlüssen greifbare Gestalt, wobei der Vor-
sitzende darauf aufmerksam machte, daß
hierdurch nur die Bitte wiederholt würde,
die mehrfach von kirchlichen und staatlichen
Behörden erlassenen Verordnungen und
Bestimmungen sorgfältiger zu beachten.

Restauration von Kunst denk-
mälern. Die 47. Generalversammlung
bittet den hochw. Klerus und die verehr-
lichen Kirchenvorstände, bei der Restauration
sämmtlicher Knnstdenkmäler aller Stil-
perioden, die größte Vorsicht zu beobachten,
insbesondere: a) Die Bauten in dm

historisch überlieferten Formen zu erhalten,
insoweit nicht künstlerische Erfordernisse
oder praktische Rücksichten Aenderungen
unbedingt erheischen: b) die Ausstattungs-
und Gebrauchsgegenstände, welcher Zeit-
und Kunstrichtung sie angehören mögen,

! gegen weitere Beschädigungen, namentlich
anch durch unvorsichtige Reinigungen, zu
j schützen, und nur in den allerdringlichsten
Fällen und mit der größten Zurückhaltung
zu restauriren; cj alle Gegenstände, die
für den kirchlichen Gebrauch gar nicht
mehr verwendbar sind, entweder in den
Schatzkammern anfznbewahren oder den
öffentlichen Museen kirchlicher bezw. welt-
licher Art zn überlassen, dieselben aber
keinesfalls au Händler oder an Liebhaber
zu veräußern.

Werden diese Ansichten erst in weitere
Kreise getragen und befolgt, dann dürfte
manchem Mangel abgeholfen fein. Nicht
mit Unrecht wurde beklagt, daß eine
bessere kunsthistorische Ausbildung der
 
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