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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 22.1904

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Nr. 7
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Kleinschmidt, Beda: Das Rationale in der abendländischen Kirche, [5]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15937#0088

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mit bent geringeren verziert, nämlich der heilige
Remigius, wie er das Oelgefäß zur Salbung der
Könige empfängt, und der hl. Nicasius, der sein
eigenes Haupt in den Händen trägt. Cerf er-
klärt diese Verschiedenheit aus dein Umstande,
daß das kostbare Nationale 1488 nach dem Brande
der Kathedrale verpfändet wurde, jene beiden
Statuen aber nach dieser Zeit entstanden. Be-
reits 1452 hatte man es verpfändet, um den
Nöten der Stadt nbznhelfcn; cs wurde aber
wieder eingelöst, da es 1470 im Schatzverzeichnis
nnfgefnhrt ist. Auch im Schatzverzeichnis vom
Jahre 1518 wird es nochmals genannt.

Nach Cerf trug in Frankreich nur der Erz-
bischof von Reims das Nationale, und zwar habe
er dieses Vorrecht als Konsekrntor der Könige
genossen.') Indes dürfte weder das eine noch
das andere richtig sein; denn auch andere fran-
zösische Bischöfe haben es anscheinend getragen;
so dürfte das im Sakramentnr des Ratoldus
erwähnte Rationale hierher gehören. Es findet
sich ferner auf einer Statue im Dom zu Chartres.
Namentlich aber ist es in Deutschland in Ge-
brauch gewesen, wie es auch in Italien nicht
unbekannt war. Deutlich sieht man es an der
Figur des Papstes Klemens im Georgenchor in
Bamberg/) ferner auf der erwähnten Stickerei
des Fürsten von Solms-Braunsfeld, besonders
auf einer Anzahl Siegel. Unzweifelhaft zeigen
es einige Mainzer Siegel; hier erscheint es

') Reims soll nach Cerf das Nationale unter
Erzbischof Hinkmar erlangt haben. Tatsächlich
hak Hinkmar zwei Pallium erhalten, das erste,
von Papst Leo IV. ihm verliehen, durste er nur
an bestimmten Tagen gebrauchen. Damit nicht
zufrieden, erwirkte er sich durch Vermittlung des
Kaisers Lothar I von Papst Nikolaus 1. ein
zweites Pallium, dessen er sich täglich bedienen
durfte. Nikolaus bemerkt in seinem Brief, dieses
Privileg habe er bisher noch niemanden gewährt
und werde es auch in Zukunft keinem Erzbischof
gewähren. (Floduardi Ilistor. Eccl. Remens.
i. III c. 10. Migne, P. L„ 135, 151.) Dieses
zweite Pallium soll nichts anders als das Natio-
nale gewesen sein. Indes läßt der Bericht und
die Antwort des Papstes eine solche Erklärung
durchaus nicht zu. Der Papst hebt ausdrücklich
das Große seiner Konzession durch die Bemer-
kung hervor, das Pallium sei in diesem Um-
fange noch nie einem Erzbischöfe gewährt. Erz-
bischof Bruno von Köln erhielt übrigens ebenfalls
im Jahre 954 das Privileg, das Pallium „gegen
die Gewohnheit so oft zu tragen, als er wolle"
(Vita Brunonis n. 27. Migne, P. L. 154, 960).
Daß aber das Privileg Hinkmnrs, ztvei Pallium
erhalten zu haben , nicht einzig dasteht, wissen
mir ans dem Leben des Erzbischofs Lanfrank, dem
bei seiner Ankunft in Rom Papst Alexander III.
„zwei Pallium übergab, eins, was er nach
römischer Gewohnheit vom Altäre nahm, und ein
zweites, das er selbst bei der heiligen Messe zu
tragen pflegte, überreichte ihm zum Zeichen seiner
Zuneigung". Vita Lanfranc. n. 24. Migne,
I'. L„ 150, 49.

2) Abbild. Hasnk, Bildhauerkunst des 13.
Jahrhunderts (Berlin 1899), S. 64. W e e s e ,
Der Dom zu Bamberg (München 1898), Taf. 34,

als eine viereckige Agraffe mit mehreren, reihen-
weise gestellten Steinen, nämlich bei den Erz-
bischöfen Christian I. (ß 1251), Gerhard I.
(s- 1259) und Werner (P 1284); außerdem sieht
man cs ans einem Siegel deö Domstiftes mit
dem Bilde des hl. Martinns, der außer dem
Pallium auch ein Nationale trägt.') Auch der
Bischof ans dem Korßumschen Türen zu Now-
gorod, die ca. 1150 in Magdeburg entstanden,
scheint es zu haben?) Auf drei Reliquienschreinen
des 15. Jahrhunderts, die ans Maestricht in das
K. Museum Parc du Cinqnentaire zu Brüssel
gelangten, hat es bereits P. Cahier konstatiert;
es sind die Reliqniare der Heiligen Gondulphns,
Monnlphus und Valentin; die Heiligen tragen
es über der Kasel auf der Brust in Form einer
qnadratförmigen Agraffe; ebenso der hl. Ser-
vatius an dein gleichnamigen Reliqniare in der
Servatiuskirche zu Maestricht?) Namentlich aber
sieht iiian es ans einer Anzahl westfälischer
Bischofssicgel des 12. und 13. Jahrhunderts,
teils tritt es hier allein auf, teils i» Verbindung
mit deiii stofflichen Nationale, das ans diesen
Siegeln die Form des Palliuins hat.'') Allein
erscheint es bei Werner (P 1151), Ludolf (1227)
und Wilhelm V. (1529) von Münster, ferner bei
Bernhard III. von Paderborn (1215, Widekind
von Minden (1257), vielleicht auch noch bei
Engelbert I. von Osnabrück (1245) und Wil-
helm I. von Bünden (1238).

In Verbindung mit dem Superhumerale kommt
es vor bei Ludolf vvii Münster (1229), Bern-
hard IV. (1236) und Simon I. (1253) von Pader-
born, Widekind (1257), vielleicht auch bei Johann
von Minden (1242), endlich auch ans zwei Statuen
am Südportal des Pnderborner DoineS. Wenn
diese Zusammenstellung sowohl von de» Angaben
Tuinblüts ivie von denen P. Brauns abweicht,
so kommt dies von der Schwierigkeit, mit Sicher-
heit auf den genannten Siegeln das Rationale
festznstellen; zuweilen scheint es sich nur um eine
agraffenförniige Verzierung zu handeln. Es muß
überhaupt auffallen, daß die westfälischen Bischöfe
auch das metallische Nationale getragen haben,
da sie doch das stoffliche besaßen. Sollte es sich
in den meisten Fällen nicht vielmehr um eine
agraffenförniige Verzierung der Kasel handeln,
wie sie uns auf den Miniaturen jener Zeit so
oft begegnet? In zahlreichen Fällen sehen wir
direkt unter der Kopföfsnung der Kasel, in Ver-
bindnng mit dem Aniikt ans Miniaturen eine

') Abbild. Würdtwein, Nova subsidia
diplomatica III (Heidelberg 1782). Taf. XVIII,
IX; Taf. 19, 20. Ueber das Stiftssiegcl vergl.
„Zeitschr. für christl. Kunst", Jahrg. 1.

2) Abbild. G o l d s ch m i b t, Studien zur Gesch.
der sächs. Skulptur (Berlin 1902), S. 7. Auch
auf dein ebendaselbst abgebildeten Grabiiial des
Bischofs Friedrich von Wettin ini Doni zu Magde-
burg sieht man auf der Brust eine runde Ver-
zierung, die hier mit einem Kreuze versehen ist.

3) Cahier, Nouveaux melanges II, 174. 177.
178.

4) Abbild, der aufgezählten Siegel in: Die
westfälischen Siegel des Mittelalters. 2. Heft.
(Münster 1885), besonders Taf. 43—54; be-
arbeitet von Tumblüt; vergl. II, 1, 11.
 
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