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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 22.1904

DOI issue:
Nr. 9
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Detzel, Heinrich: Ein Gang durch restaurierte Kirchen, [29]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15937#0110

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mehrnng des Schmuckes von Kirchenrännien
ans den Stilperioden der Hochrenaissance,
des Barock, Rokoko und Empire in allen
Fällen, wo es sich nn> charakteristische und
künstlerisch beachtenswerte Leistungeu han-
delt, die Zntat von Glasmalereien nnd
sogenannten Kuustverglasungen unterlassen
wird.

Bei künstlerisch weniger bedeutenden
Kircheunnsstattnngen dieser Stilperioden
soll zwar die Anbringung von Glas-
rnalereien nicht ausgeschlossen sein, sie soll
aber ans ein sorgfältig erwogenes Maß
beschränkt werden. Dabei muß der Stil-
charakter, das übliche Kolorit und das
Belenchtnugsbedürfnis der Epoche zur
Maßgabe dienen rind es muß von der
Anwendung großer Figuren, ausgedehnter
farbiger Hintergründe und breiter Bor-
düren abgesehen werden. Endlich möchte
noch darauf aufmerksam gemacht werden,
daß der Zweck, welchem die Glasmalerei
manchmal dienen soll, nicht selten auch
durch wesentlich einfachere Mittel erreicht
werden kann. So könnte z. B. zur Ab-
haltung der blendenden Morgensonne vom
Hochaltäre, wenn nicht weiße Vorhänge
angebracht werden wollen, eine schwach
weißgrane getönte Verglasung mit Viereck-,
Sechseck- oder Nnudscheiben angewendet
werden, ebenso an Fenstern, welche dem
störenden Einblick aus nahegelegenen Wohn-
häusern ansgesetzt sind; bei den übrigen
Fenstern sollte die Verglasung mit einer
dieser Scheibenformen aus ungefärbtem
oder kaum merklich weißgrau getöntem
Antikglas oder gewöhnlichem Fensterglas,
allenfalls auch mit sehr flachen, farblosen
Butzenscheiben geschehen.

Wenn in den vorstehenden Ausführungen
der knustgeschichtlich nnd ästhetisch allein
berechtigte Grundsatz nicht in rigoroser
Konscgncnz auf alle Fälle angewendet,
sondern eine Grenze gezogen wird zwischen
denjenigen Fällen, in welchen die Anwen-
dung der Glasmalerei und der Kunst-
glaserei als unzulässig gelten muß, weil
sie zu einer Schädigung am Denkmäler-
schatze des Landes führt und jenen doch
ungleich zahlreicheren Fällen, in denen eine
solche nicht oder doch nicht in erheblichem
Maße eintritt, so ist damit den bestehen-
den Verhältnissen ans dem Gebiete der
kunstgewerblichen Produktion, der Existenz

zahlreicher Kunstanstalten, welche sich mit
der Glasmalerei beschäftigen, entsprechend
Rechnung getragen. Die unbedingte nnd
unterschiedslose Zulassung einer der Kunst
der Renaissance, des Barock, Rokoko und
Empire fremden nnd widerstrebenden De-
korationsweise würde dem Ziele der Denk-
malpflege durchaus zuwiderlanfen."

Soweit das Gutachten des General-
konservatoriums der Kunstdenkmale und
Altertümer Bayerns.

Gegen dieses Gutachten haben wir nun
aber sowohl vom historischen als künstle-
risch technischen Standpunkte aus folgende
Bedenken: Einmal erscheint uns die An-
sicht nicht folgerichtig zu sein, daß, weil
die Glasmalerei „nach ihrer Ausbildung
nnd Anwendung eine mittelalterliche Kunst-
gattung" sei, sie deshalb in den Spät-
stilen nicht Verwendung finden soll. Es
ist ja auch die monumentale Wand- und
Deckenmalerei eine „mittelalterliche Kunst-
gattung" gewesen, ja sogar schon in vor-
mittelalterlicher Zeit ansgebildet nnd an-
gewendet worden, warum soll sie, dem
Charakter der Spätstile angepaßt, nicht
auch in der Neuzeit Verwendung gefunden
habe»? Ist nicht, wie die monumentale
Malerei der Mönche von Reichenau u. s iv.
in den romanischen Basiliken, auch in
gleicher Weise die moderne Freskomalerei
der Tiepolo, Knoller u. s. w. in den
Kirchen der Spätstile berechtigt? Dann
aber ist die Behauptung, daß die Glas-
malerei während der Renaissance nnd des
Barocks gar nicht mehr im Gebrauch ge-
wesen sei, gar nicht richtig. Heute noch
gibt eine ganz stattliche Anzahl von be-
malten Fenstern aus diesen Zeiten vom
Gegenteil Zeugnis. Allerdings hat sich
die Technik der Glasmalerei während dieser
späteren Stilperiode vielfach und wesent-
lich geändert. Man hat nämlich die Kenntnis
der Schmelzfarben gewonnen, man ver-
stand, größere Tafeln herzustellen nnd
Bleiruten von beliebiger Länge zu fertigen.
Aber diese Abweichung von den mittel-
alterlichen Vorbildern, diese Bereicherung
in der Technik berechtigt doch nicht zu der
sonderbaren Logik, daß man es in diesen
Epochen der kirchlichen Kunst überhaupt
mit keiner Glasmalerei mehr zu tun habe.
Die Glasmalerei wurde vielmehr nur dem
neuen Stilcharakter angepaßt, sie wurde
 
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