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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 22.1904

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Nr. 9
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Kleinschmidt, Beda: Das Rationale in der abendländischen Kirche, [7]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15937#0113

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89

[nncje derselben Jnsignie bedienten; durch einen
so langen Gebrauch gewann die Jnsignie aber
auch an Wert und Bedeutung bei den einen und
wurde so erhalten; bei andern mochte das Gegen-
teil der Fall sein, das Nationale wurde schlecht
und schadhaft, zumal wenn es oft gebraucht, aber
selten ausgebessert wurde. Das mag ein Grund
mit gewesen sein, weshalb es in einzelnen
Diözesen ganz in Vergessenheit geriet.

8. Verleihung des Nationale durch
den Papst.

Das Pallium trug als Symbol der kirchlichen
Bollgewalt seit den ältesten Zeiten nur der Papst;
von ihm erhielten es als Zeichen der Partizi-
pation an der päpstlichen Gewalt oder auch als
eine besondere Auszeichnung die päpstlichen
Vikarien, ferner auch einzelne Erzbischöfe und
Bischöfe wegen hervorragender Verdienste uni
die Kirche; während es aber Papst Gregor I. dem
Erzbischof Desiderius von Vienne noch verweigerte,
hatte sich bis zum Anfang des 0. Jahrhunderts
bereits die Pflicht herausgebildet, das; alle
Metropoliten es in Rom erbitte» mußten. Wie
verhält cs sich nun in dieser Hinsicht mit dem
Nationale? Von einer allgemeinen Verleihung
durch den Papst kann »ach unserer Erklärung
über den Ursprung des Nationale keine Rede
sein. Der Einfluß der karolingisch - liturgischen
Bewegung bewirkte seine Aufnahme unter die
bischöflichen Insignien. Daß zu dieser Neuerung
eine päpstliche Konzession eingeholt wurde, läßt
sich nicht Nachweisen, ist auch höchst unwahrscheinlich
bei der damaligen Freiheit in liturgischen Dingen.
Der eine sing damit an, sich mit einer solchen
Jnsignie zu schmücken, der andere folgte nach.
Nachdem es aber einmal Aufnahme unter die
liturgische Gewandung gefunden, mochten es
später einzelne Bischöfe für angemessen erachten,
in Nom um den Gebrauch der Jnsignie zu bitte»,
zumal als der Ursprung vergessen war; so erhielt
es die Kirche von Halberstadt durch Papst Agapet ll.
Das; man es aber mit diesem Nachsuchen in Nom i
nicht sehr streng nahm, beweist wohl der Umstand, k
daß sich für die meisten keine päpstliche Konzession !
Nachweisen läßt. Wenn man nämlich keinen I
Papst kennt, der es konzediert, noch auch ein
Diplom beibringen kann, bemerkt Barbier de
Montanlt bezüglich Touls, darf man da nicht
mit Recht annehme», cs sei überhaupt nicht (von
Rom) konzediert worden?') Diese Frage findet
eine Antwort durch das Beispiel Bischofs Adal-
bero» von Metz, der es von seinem Freunde
Hildward von Halberstadt erbat und erhielt. Als
sich die Kenntnis von dem Ursprünge des Nationale
ganz verloren hatte, da wurden allerdings auch
die Peiitione» in Rom häufiger. Denn die
andern bekannten Verleihungen des Nationale
(Superhumerale) fallen sämtlich ins 12. Jahr-
hundert; es sind übrigens nur drei, nämlich an
Naumburg durch Calixt II. und an Paderborn
und Lüttich durch Innozenz II. Ein Jahrhundert
früher erhielt das (metallische) Rationale Erzbischof
Poppo von Aquileja. Das sind alle uns bekannt
gewordenen päpstlichen Konzessionen. Sie erlauben
nicht den Schluß, daß ursprünglich ei» päpstliches

') Bulletin monumental XLIII, 638.

Privileg stets eingeholt oder überhaupt notwendig
gewesen sei.

Bemerkenswert ist der Unterschied zwischen
der Verleihung an Paderborn und an Lüttich
durch Innozenz II. Während es Bernhard voti
Paderborn für sich und seitie Nachfolger erivirbt,
erhält es Alberon von Lüttich nur für seine
Person. Auch dem Naumburgcr Bischofsstuhl
ivar es ohne Einschränkung konzediert worden.
Als Grund für die Verleihung au Alberon ivird
das Wohlwollen der römischen Kirche bezeichnet,
die als allgemeine und fromme Mutter einige
ihrer Kinder zn Patriarchen, andere zu Erzbischöfen
unb Bischöfen erhebe, und dieselben nach der
Menge der ihr von Gott verliehenen Güter mild-
reich init verschiedenen Abzeichen ziere.') Bischof
Bernhard von Paderborn dagegen erhält es ge-
wissermaßen als Belohnung für die Trene, welche
er stets gegen den heiligen Stuhl gehegt und
von der er noch in den letzten Tagen dein Papst
so bewährte Zeichen gegeben. Um sich den
Kirchenfürsten noch mehr zu verpflichten, verleiht
ihm Innozenz als besondere Auszeichnung das
Rationale?) Erzbischof Poppo erhielt es als
Patriarch von Aquileja.

') Quemadmodum eadem universalis et pia
mater (Ecclesia seil.) filios suos provehit in
sublime atque alios patriarchas, alias archiepis-
copos, alios episcopos statuit, ita nihilominus
decora circumamicta varietate, de concessa
sibi a Deo divinorum munerum largitale
eosdem diversorum insignium pulcliritudine
dementer coronat. Migne, P. L. 179, 2-18.

-) Es dürfte angebracht sein, die päpstliche
Verleihungsbulle im wesentlichen hier anzuführen.

8icut omne datum Optimum et omne donum
perfectum desursum est, et a Patre luminum
descendere Scripturae sacrae auctoritas prote-
statur, ita procul dubio nostram gloriam atque
laetitiam fore credimus, si fratres nostri digni
lionore inveniuntur, et pro sua probitate atque
scientia de maguis honoribus ecclesiasticis
atque dignitatibus ad altiora provelii prome-
rentur. IIoc profecto intuitu, quoniam mul-
tum de tuae devotionis erga beatum Petrum
Studio, . . . nostris auribus sunt nunliata et
hoc ipsum certis indiciis comprobavimus,
aequum est, ut pro impenso obsequio a sede
apostolica amplius honoreris, et ut de celero
fraternitatem tuam nobis mag's obnoxium
statuimus, tarn temporaliter quam spiritualiter
gratum emolumentum . . . recipias. Et quo-
niam tamquam Aaron ad pontificis dignitatis
fastigium divina providentia credimus evocatum
et loco Moysi ad regiminen es principatum
cliritsiani populi constitutus, eorumque quoque
dignitatis le principem constituimus, et usum
rationalis tibi tuisque successoribus ex aposto-
lica sedis benignitate concedimus. Hoc videlicet
sanciente, ut eodem his diebus per parochiam tuam
Infra ecclesiam dumtaxat utamini, qui in prae-
sentis scripti pagina perscribuntur, Idest: Coena
Domini, Pascha, Acensione, Pentecoste, Natali
beati Ioannis Baptistae, festivitatibus beatorum
apostolum Petri et Pauli, solemnitatibus beatae
Mariae et omnium Sanctorum. Natali Domini
et Epiphania, In consecrationibtts quoque
 
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