Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 24.1906

DOI Heft:
Nr. 2
DOI Artikel:
Bogner, Heinrich: Die Bedeutung des Aachener Oktogons als Zentralbau, [2]
DOI Artikel:
Schön, Theodor von: Die Glockengießerkunst in Stuttgart, [2]
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.15939#0028

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
ly

Wer scharf zusieht, wird einen tieferen
inneren Grund, nicht eine bloße Zn-
fälligkeit in solchem Aufbau erkennen:')
„Es war sicher nicht bloß die leichtere
technische Möglichkeit, bei kleinen Dimen-
sionen eine Knppelwölbnng anszusühren,
noch die technische Schwierigkeit auf der
anderen Seite, oblonge Hallen von der
Größe der Peters- und Paulskirche in
Nom zu wölben. In der Gemeindekirche
sah man vielmehr einen Ban, welcher den
Bedürfnissen der Gegenwart entsprechen 1
sollte, Dauer und monmnentale Haltung!
kamen nicht in Betracht. Ter Grabbau
dagegen sollte die Ruhestätte der Beige-
setzten sein bis an das Ende der Tage,
bis zur Wiedernnfstehilng des Fleisches. ;
Die monnmentaleHaltung mnßte
also d u r ch d a s P r o g r a m m gefor - !
dert werden."

Pie Glockengieherkunst in Stuttgart.

Bo» Theodor Scho n.

(Fortsetzung.)

Die Glockengießerknnst in Stuttgart kann
ans eine über 400jährige Vergangenheit
zurückblickeu. Seit 350 Jahren lassen sich
Glockengießer dort ohne Unterbrechung Nach-
weisen, seit 100 Jahren befindet sich die
Stuttgarter Glockengießerei in den Händen
einer Familie, der von Reutlingen ein-
gewanderten allen Glockengießersamilie
Kurtz. Schon srühzeit habe» die Landes-
fnrsten von Württemberg der Glockengießer-
knnst ihre Fürsorge zugewandt, namentlich
derjenigen in ihrer Residenz. Es galt
namentlich, dieselbe vor fremder Konkurrenz
zu schützen und fremden Glockengießern
den Guß von Glocken im Herzogtum
Württemberg zu untersagen. Entsprechend
den monopolistischen Anschauungen jener
Zeit war von einer freien Ausübung der
Glockengießerknnst keine Rede. Nicht der
tüchtigste Meister, sondern nur einheimische
Aieister erhielten den Guß von Glocken
zugewiesen.

Am 24. September 1031 erließ der Ad-
ministrator Herzog Julius Friedrich folgen-
des Generalreskript: Obwohl in unserer Vor-
mundschaft anßgekündter Landesordnung

Fol. 5 8 : es soll auch — bep Strass
20 Gulden, wie auch etlichen nndeschid-
lichen, bevorab nnderm dato den 24. Juli
1620 ergangenen General-Außschreiben
hailsamlich versehen und denn Beampten,
sowol Bnrgermaistern und Gerichten, ins-
gesampt anbevohlen (werden), keinen,
weß Stands oder Wesens der sepe (er
were vor zum Burger angenominen) weder
in Stätten noch Flecken dises unsers Vor-
mnnds-Herzogthumbs ohne Vorwißen und
Develch zu wohnen, einzulassen oder ge-
dulden, noch Fol. 353: denn Nngehnldigten
die Anffhaltnng darinnen n. s. iv., vil-
weniger Fol. 112^: und dieweil ». s. w.
zu gestatten, daß die Frembde, Teutsche
oder Welsche in den Land hin und wider
ziehen und ohne anßgebrachte Spezial-
bewillignng, in Sonderheit bep den Dörffern
gießen, wercken oder Gewörb treiben (wer-
dcn), sondern dieselbe wa (-wo) sie betretten,
alsbalden wegznwepsen und mit Ernst ab-
znschaffen, auch darob steiff zu halten, aufs
daß die Burger und Underlhanen im Land
durch solliche Straiffer nicht mehr be-
laestigt oder mit ihrer Arbeit hinderführt
j und ihnen kein Beschwehrnnß zngezogen oder
j an ihrerRahrung nnd Handthierung Abbruch
und Hinderung beschehe, inmassen auch a»-
gedente Rescripta zn Thail ingpecie klärlich
inil sich bringen, wie es mit Gieß-
und Fertigung der Glocken »nd
' dergleichen Ge we rck e n geholten
nnd da ß darzn AußlaeIIdische nicht
! gebraucht werden sollen: so langt
nns jedoch bestaendig an, daß besagter
Lands-Ordnung, sowohl derselben ange-
henckten und andern verschaidenlich pnbli-
cirten Mandatis allerdings entgegen nnd
zuwider sich aberniahlen nnd von Neuem
anßwertige, lothringische Gießer
ohne vergehend nnderthänig Ansuchen »nd
von uns inen erthailte sürstliche Concession
in diesem unser»! Vormunds-Hertzogthumb
einschlaichen, hin nnd wider darinnen nm-
streichen, sich deß 01 l ocken- nnd an-
d ern G ießens (dessen sie doch kein gnng-
' same Erfahrung oder Roltnrfft berichtet
(haben)) nnderziehen, belieben die Gemain-
den nnd einfältige Baurschafft ihres Ge-
! fallens schätzen nnd überneminen und noch
über das die Leut, als ob sonsten Nie-
mand im Land sich umb das Gießer-
I geschäfft verstünde nnd Glocken gießen oder

1 Essenwei», S. 53.
 
Annotationen