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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 24.1906

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Nr. 3
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Giefel, Joseph Anton: Geschichte des katholischen Gottesdienstes in Ludwigsburg, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15939#0030

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kserausgegeben und redigiert von Pfarrer Dctzcl i„ St, Llirisiina-Raveiisbiirg.

Verlag dos Rotteiiburger Diözesan-Aniistvereiiis;
Avinmissioiisverlaa von Friedrich dllber in Ravensburg.

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O*

Jährlich 12 Nummern. Preis durch die Post halbjährlich M. 2.1)5 ohne
Bestellgeld. Durch den Buchhandel soivie direkt von der Verlagshandlung 11)00.
Friedrich Alber in Ravensburg pro Jahr M. 4.10. '

Geschichte des katholischen Gottes-
dienstes in ^ndwigsbnrg?)

Von ve. Giefel.

A. Vis sitm Tode Herzogs Eber-
hard Ludwig 173 3.

Herzog Eberhard Ludwig vou Würt-
temberg (geb. 18. Scpt. 1676, f 31. Olt.
1733), der im Jahre 1704 deu Grund-
steiu zum Ludmigsburger Schloß gelegt
hatte, faßte schon wenige Jahre nachher
den Entschluß, bei seiner neuen Gründung
eine Stadt zu erbauen. Zu diesem Be-
huse ließ er unter anderm am 10. Jan.
1710 in den Zeitungen verbreiten, „daß
den fremden Religionsverwandten, welche
sich hier etablieren würden, das freye
exercitium religionis und das Recht,
Kirchen erbauen zu dürfen, gestattet seyn
solle". Das Geh. Ratskollegium und
Konsistorium führten daraufhin verschie-
dene Punkte au, die gegen die Konzession
der freien Religiousübung sprechen sollten.
Sie erreichten damit, daß die Sache zur
Zeit in suspenso gelassen wurde. Einer
vornehmen Dame erlaubte damals der
Herzog aus Gnaden das exercitium pri-
vatum religionis roiuanae catüolicae,
wozu sich aber bald auch andere Katho-
liken aus der Stadt einfanden, so daß
aus dem Privatgottesdienst ein öffentlicher
wurde. Ein Meßpriester hielt sich da-
mals beständig hier auf. Bei der Messe

’) Quellen: K. Staats-Filialarchiv, K. Fincmz-
nrchiv in Ludwigsburg, Chronik der katholischen
>2tgdtpfgrrei Ludwigsburg und Sitten der ehe-
maligen Gewölbsverwaltung im Alten Schloß
in Stuttgart.

fanden sich schon 200—300 Personen ein.
Ein weiteres herzogliches Reskript vom
18. Sept. 1712 setzte fest, daß den Katho-
! liken in Religionssachen kein Gewissens-
I zwang anferlegt werde. Den katholischen
j Gottesdienst versahen damals hier die
Kapuziner von Weilderstadt. Das Pri-
vilegium völlig freier Religiousübung für
die im heiligen römischen Reich rezipier-
ten Religionen brachten die beiden Re-
skripte vom 18. Febr. 1715 und 19. April
1724. Gegen diese Privilegien wurde
nun von seiten des größeren landschaft-
lichen Ausschusses Verwahrung und Prv>
testation eingelegt, worauf der Herzog
unterm 23. Juli 1715 erklären ließ, zu
Erweiterung Ludwigsburgs brauche er
fremde wohlbemiitelte Handels- und Hand-
werksleute und solche seien nur dann hie-
her zu bekommen, wenn man ihnen Tole-
ranz in Religionssachen gewähre. Um
aber der Landschaft doch entgegenzukom-
! men, wolle er unter der in gedachten
j privilegiis erteilten Religionsfreiheit den
Papisten absolute kein anderes exercitium
religionis als nur privatim zngestanden
haben. Eberhard Ludwig hatte den Katho-
liken zu ihrem Gottesdienst anfangs einen
Saal im Schlosse und dann den zweiten
Pavillon von der Orangerie (daher der
Name Pomernnzenkirchlein) im Lustgarten
(Schloßgarten, östlich vom See) zur Ber-
j fügnng gestellt. Hier blieben die Katho-
j liken bis zum Jahre 1715. Damals
. wurde das Lokal denselben genommen
, und den Protestanten zugewiesen. Die
j Katholiken waren nun gezwungen, ihren
! Gottesdienst bald da bald dort zu
' halten.
 
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