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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 24.1906

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Nr. 3
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Giefel, Joseph Anton: Geschichte des katholischen Gottesdienstes in Ludwigsburg, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15939#0033

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'hievte Uebnug ihres Gottesdienstes nieder-
legen zn luolle». „Wir hätten geglaubt,
die in Unserm Brot, Eid und Pflicht
stehenden Räte würden Unsere höchste
landesfürstliche Anctorität,insonderheit aber
Unser bisher ratione religionis bezeugtes
generöses Verfahren mit mehrerem Respect
ihrer Schuldigkeit gemäß verehren, als
daß sie sieh gegen diejenige Religion, welche
Wir profitiren, in Umständen, die Uns
hochgedacht Unsers der protestantischen
Religion zngethanen Herrn aotecessoris
Liebden hinterlassen, ohne Uns vorher
darüber zn befragen, eine eigenmächtige
Veränderung zu tentiren sich einfallen
lassen kanten. Wir müssen Uns hierüber
um so mehr verwundern, als dieses Ver-
fahren auch ex capite prudentiae von
niemanden, was für einer Religion der-
selbe zugetan sein mag, zu jnstisizircn,
da natürlicher Weise ein solch gegen die
kaihol. Religion gebrauchter nngemessener
Eifer auf der andern Seite kein gut Ge-
blüt zeugen kann, vielmehr aber zu andern
mißliebigen Weiterungen, an welche man
sonst nicht gedacht haben würde, Anlaß
geben muß.

Wir gesinnen daher an Euch gnädigst
und ernstlich, Ihr wollet in Religions-
sachen die behörige Moderation gebrauchen
und in Fällen, da Ihr glaubt, daß die
Reichs - eonstitntionsmäßigen Schranken
überschritten iverden, an Uns mit ge-
ziemendem Respekt die pslichtmäßige uub
unpassionirte Vorstellung ttjuit; da Wir
daun befindenden Umständen nach eine
untadelhafte und justizmäßige Auskunft
darüber zn geben, niemals entstehen werden.

Inzwischen habt Ihr in Ludwigsburg
die Sache in statu czuo zu laßen, den
unlängst dahin abgelaßeuen Befehl aber
uns eopialiter einzusenden."

DaS Geheimratskollegium entschuldigte
sich mit der Erklärung, „es hätte keine
andere Absicht gehabt, als den zu weit
extendirteu katholischen Gottesdienst in die
Schranken einer Privat-Devvtiou zurück-
zuweisen". Mit dem Ende deS Rettischeu
Aecords aber habe der Gottesdienst im
Frisonischen Gartenhaus überhaupt aus-
zuhören. Bei dieser Erklärung verblieb
es bis zum Tode des Herzogs.

Viel wichtiger, aber auch viel schwieriger
war die Lösung der Frage, ob der katho-

lische Herzog die evangelische Schloßkapelle
in Lndwigsbnrg, deren Vau 1716 be-
gonnen und 1723 vollendet worden war,
deiil katholischen Gottesdienst einräumen
werde. Die Kapelle war seit dem Tode
Eberhard Lndivigs, der testamentarisch
festgesetzt hatte, daß dieselbe niemals den
Katholiken eingeräumt iverden solle, ge-
schlossen. Die Verordneten des engeren
Ausschusses baten am hl. Abend des Jah-
res 1734, man möge den Evangelischen
den Schlüssel zur Schloßkirche wieder geben,
damit sie auch bei Abwesenheit des Herzogs
im Ludwigsburger Schloß ihren Gottes-
dienst darin halten können. Habe ja der
verstorbene König von Polen die kurfürst-
liche Hofkapelle zn Dresden auch den
Protestanten belassen und eine neue ge-
baut ! Im Sommer 1736 war die Kapelle
dem katholischen Gottesdienste eingeräumt.
Schon wurde die Frage wegen Errichtung
einer andern Hofkapelle im Rittersaale
oder in dem ans solcher Seite gelegenen
Pavillon erörtert. Zu einem solchen Bau
würde ja die Landschaft gern etliche
Tausend Gulden hergeben. Unter Herzog
Karl Eugen wurde die neue evangelische
Schloßkapellc ljetzige Ordenskapelle) er-
baut uub 1748 eingeweiht. Die Katholiken
aber blieben unter der Regierung Herzog
Karl Alexanders im ruhigen Besitz ihrer,, Ge-
meindekirche", wie das Frisvnische Garten-
haus genannt wurde, und Religionsübung.

' Unter des letztem Regierung starb am
30. Rov. 1735 der um die katholische
Gemeinde vielverdiente Oberstleutnant und
Baudirektor Frisoni. Es war erlaubt
worden, daß er in der Stille nach Oeffingen
begraben würde. Da bat Retti, es möge
gestattet werden, wegen der besonderen
Verdienste Frisonis um Ludwigsburg, daß
man beim Abführen eine kleine Viertel-
i stunde lang in der Stadtkirche läute,
was aber abgeschlagen wurde.

L. Unter d e r v o r m n u d s ch a f t l i ch e u
Regierung 1737 —1744 und unter
Herzog Karl Engen 1744 — 1793.

Unter der Landesadministration erging
ein Reskript vom 20. Februar 1.740,
worin die acteis parochiales, das Hal-
ten einer Schule und von Kirchenbüchern
untersagt wurden. Desgleichen wurde im
Jahre 1741 den Katholiken insbesondere
 
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