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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 29.1911

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Nr. 12
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Bach, Max: Holbein d. Aelt. Gemälde im Dom zu Augsburg
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https://doi.org/10.11588/diglit.16251#0131

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120

Folge verschiedene Entgegnungen und Ziepli-
ken hervorgernfen hat. Zuletzt bin ich
anläßlich einer in den „Studien zur deutschen
Kunstgeschichte" (Strasburg 1908) von
Karl Gebhardt über die Anfänge der
Tafelmalerei in Nürnberg erschienenen
Abhandlung darauf zurückgekomnien').
Dort ist die Jnschristsrage nochmals be-
handelt unb die Schristsormen mitgeteilt;
bezüglich der Zuweisung der Bilder an
Zeitblom bin ich meinem Kritiker I)r.
Schröder so weit entgegengekommen, indem
ich die Urheberschaft Holbeins für wahr-
scheinlich, doch nicht als gesichert betrachtete.
Nachdein nun aber die Monographie Kurt
Glasers über Holbein d. Aelt. erschienen
ist und dazu noch das treffliche Buch von
Dr. Baum über die Ulmer Kunst, zögere
ich nicht ireiter, den Weingartener Altar
Hans Holbein zmückzugeben. Eine weitere
Entgegnung von Du. Schröder im „Archiv"
1902 ist mir leider entgangen, akzeptiere
aber jetzt seine Ausstellungen vollständig,
nachdem ich durch die genannten Bücher
ein Bergleichsmateiial empfangen habe,
das mir früher nicht zur Verfügung stand.
Insbesondere interessiert mich die Mil-
teilung des Herrn Konservators v. Huber,
welche besagt, daß das kleine Nebenbild
ans der Tafel mit der Darstellung im
Tempel, „Mariä Krönung", erst neu bei
der Restauration hinzngemalt worden sei,
denn ich hatte dasselbe als Kriterium für
meine Beweissührnng benützt und als
„konventionell" bezeichnet. Die rveitere
Aenßernng Herrn v. Hubers über bie
Jnschristsrage ist nicht ganz richtig, denn
in dem angeführten Artikel im Reper-
torium ist nicht von der „Technik des
Jnschristsanftrags", sondern nur von dem
Woltmaunschen Monogramm die Nede,
das deutlich eine Blallform zeigt und als
Trennungszeichen zwischen den einzelnen
Worten dient.

Was nun den Bildhauer Reichel Erhard
betrifft, dessen Name bisher in Augsburg
nicht nachzuweisen war, so ist jetzt durch
Du. Baum dessen Tätigkeit in Ulm näher
erforscht worden, was zu einer ganz neuen
Anschauung über den Künstler führen muß.
Derselbe ist wahrscheinlich derselbe Michel,

]) Repertorium für Kunstwissenschaft XXXII.
S. 109.

welcher schon 1409 in den Ulmer Hütten-
büchern erwähnt ist und nach dieser Quelle
im Jahr 1474 einen großen Auftrag für
das Münster erhielt; welches Werk ohne
Zweifel ein Altnrwerk war, jedoch erst
1503 vollendet wurde. Weitere Nach-
richten über ihn finden sich im Ulmer
Bürgerbnch; 1485 arbeitet er für die Fugger,
ein Sehnitzwerk in St. Ulrich zu Augs-
burg, 1493 das Schnitzwerk für den Wein-
gartener Altar und 1499 das Kruzifix in
der Michelskirche zu Hall. Es folgen
weitere Arbeiten für Augsburg und Ulm,
in welch letzterer Stadt er bis 1496 in
den Hüttenbüchern erwähnt wird, und
schließlich für den schon seit 1474 projek-
tierten Oelberg am Münster die plastischen
Arbeiten mit Beihilfe seines Sohnes Bern-
hard besorgt. Daß der Künstler während
aller dieser Arbeiten seinen Wohnsitz in
Ulm behielt, geht ans dem Vertrag mit
den Fuggern bezüglich des Transports
des Altars für die Kirche St. Ulrich in
Augsburg zur Genüge hervor.

Nach all dem muß Michel ein bedeutender
Künstler gewesen sein, er betrieb eine aus-
gedehnte Werkstatt in Ulm und war der
Unternehmer von Altarrverkeu und kirch-
lichen AnsstntlnngSstücken überhaupt. Nun
ist zu beachten, daß Holbein d. Aelt. in
einer Augsburger Urkunde') als Bürger
zu Ulm bezeichnet wird, und zwar in einem
Kaufvertrag zwischen Maltheis Gräber,
dem Lodweber Burger zu Augsburg und
Leonhard Pfefferli», Fischer, gegeben usf.
Mittwoch vor Sankt Martinstag s6. Nov.)
1499.

Diese bisher rvenig verstandene Urkunde
wirst ein Helles Licht ans die Beziehungen
Holbeins zu Ulm und den dort ansässigen
Bürger Michel Erhard; es ist sofort klar,
daß dieser und nicht Holbein der Unter-
nehmer für den Weingartener Altar war.
Dehio hat im Nepertorinm 1910, S. 59,
nachgewiesen, daß nicht nur Maler und
Bildhauer, sondern auch die Unternehmer
auf Inschriften sich nennen, was er durch
verschiedene Beispiele belegt. Auch die
Weingartener Inschrift gilt als Beleg dafür;
Erhard, der Unternehmer, steht an erster

0 Veröffentlicht von Hafter in den Verhand-
lungen des Vereins für Kunst und 'Mtemun in
Ulm und Obcrschlvaben 1855, S. 79.
 
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