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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 31.1913

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Nr. 8
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Reiter, Joseph: Sankt Rolandus?
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https://doi.org/10.11588/diglit.16253#0092
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81

bannita hieß, und dessen Name mit dem
vierten Verse der Inschrift in Beziehnng
steht, in welchem das Wort bannimus
vorkommt.

So Beissel. Und nun die Frage:
Sollte nicht auch der Held im Fenster
Karls des Großen ähnliches zum Ausdruck
bringen, wie die Bilder in Xanten? Sollte
nicht das Schwert, das Zeichen der Ge-
walt über Hals und Hand, zu den Ge-
danken an Gerichtsbarkeit und vielleicht
auch an den Zusammenhang von Religion
und Recht überleiten?

Die beiden Gestalten anl Dome von
Verona beschützen das Heiligtnnr; Roland
schützt es mit seinem Schwerte Durin-
darda, aber dieses Schwert — will es nicht
alsbald die Idee der Ausübung richter-
licher Gewalt zur Geltung bringen, und
das umsomehr, als früher die Vorhalle
des Gotteshauses oft als Gerichtshalle
diente? Damit kommen wir noch auf
etwas anderes. „Es lag im Geiste des
Mittelalters, daß matl den hl. Erzengel
Michael, weil er beim jüngsten Gerichte
die Seelen der Menschen wiegt und dem
Teufel zur gerechten Strafe übergibt, als
Symbol an den Gerichtsstätten und Rat-
oder Gerichtshänsern bildlich als Statue
oder Wandgemälde anbrachte. In Nord-
deutschland hat sich ans dein geharnischteil
Erzengel Michael die sogenannte Noland-
sänle entwickelt." Diese Ansicht Mones
wird nicht überall Anklaiig finden, aber
es wäre doch zu prüfen, ob nicht da oder
dort wenigstens an die Stelle St. Mi-
chaels der tapfere Roland geriickt worden
sei. Im Zusammenhänge damit wäre
aitch zu untersuchen, wie die Michaels-
kapellen in den unteren Tnrmstockwerken
zu beurteilet: seien, ob hier der hl. Erz-
engel als Höhenheiliger oder als Gerichts-
engel einen Platz gefunden, und ob die
Darstellung der rna^'estas Domini in der
Vorhalle der Kirchen irgendwie auf die
frühere Gerichtsstätte Hinweise.

Als Ergebnis Utlserer Besprechung ist
festzustellen: Die von Karl Höbe namhaft
genlachteil Bilder können nicht ohne wei-
teres den Beweis liefern dafür, daß Ro-
land von der Kirche als Heiliger darge-
stellt worden ist, dieselben konnten auch
die Vestimmtttig haben, die Erinnerung
an die berühmten Helden aufzufrischen und

die Idee der Gerichtsbarkeit zu symboli-
sieren. Eine andere Frage ist nun frei-
lich vie, ob nicht doch Zeugen für die
Auffassung Rolands als eines Heiligen
beigebracht werden können.

In seiner Rezension über „Heldmann,
Rolandsspielfiguren, Richterbilder oder
Königsbilder?" erwähnt der Rezensent,
A. Verminghoff in Greifswald, daß Helo-
matin an der alten Beziehung des Namens
Nolatld auf den Helden des karolingischen
Sagenkreises festhalte, und hebt hervor,
daß die Legende von Sankt Nolandns iit
die Legenda aurea von Jakob a Vara-
gine und andere im kirchlichen Kultus ge-
brauchte Bücher übernounnen worden sei.
Karl Höde führt aus: „Daß Roland lange
Zeit als vollgültiger Heiliger angesehen
wurde, davon erzählen gedruckte und
handschriftliche Legendenbücher und Pas-
sionalien des Mittelalters. Noch 1600
wurden seinem Leben und Sterben fromme
Betrachtungen gewidmet. Giulio Cor-
nelio Graziano Vita e Morte d’Or-
lando santo Trevigi 1597. Höchst
wahrscheinlich waren ihm ehedem auch
viele Altäre geweiht, vor denen die Gläu-
bigen seine Zuneigung und seine Für-
sprache zu gewinnen hofften. Sein Fest
wurde am 16. Juni gefeiert, da Sankt
Nolandns (Orlando santo — 1e bien
heureux) au diesem Tag bei Nonceval
den Marlyrertod erlitten hatte."

Wir sind nicht in der Lage, vorstehende
Angaben in allen ihren Einzelheiten 51t
prüfen, aber wir müssen doch betonen,
daß eine Kanonisation des Heldeil Ro-
land seitens der Kirche niemals erfolgt
ist. Beachtung verdient dann auch der
Umstand, daß die Bollandisten Roland
unter den praetermissi anfzählen und
mir bemerken: Rolandus, Filius Milo-
nis, ducis Angariae, ut martyr sanctus
indicatur a Joanne Velde in fastis
Westphalicis, de eo multa fabulatur
Tulpinus. Nos certiora libenter acci-
peremus. Die decima sexta Junii
Tomus XXII. So kommen wir zu dem
Schluß: Roland ist nicht Kirchenheiliger,
sondern Volksheiliger, und wenn sein
Name früher im Kalender am 16. Juni
anfgeführt wurde, so ist das etwa ähn-
lich zu beurteilen wie die Aufführung des
Namens Arthur am 20. Oktober, welcher
 
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