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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 31.1913

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Nusser, Ludwig: Die Arbeiten eines Pfarrers zur Vorbereitung eines Kirchenbaues, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.16253#0127

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— 114

Vorentwnrf, der Entwurf (mit Lageplan,
sämtlichen Grundrissen, Ansichten sämt-
licher Außenseiten, mit den erforderlichen
Längs- und Querschnitten, einem detail-
lierten Kostenvoranschlag des gesamten
Rohbaues, einschließlich des Honorars für
Architekt und Bauführer); ferner sind an-
zuschließen Dienstverträge und ein Beschluß
des Kirchenstiftnngsrats mit Kostennach-
weis (Barmittel, Zeichnungen der Paro-
chianen, Zuwendung des Bischofs und
Jnterkalarfonds, mutmaßlicher Ertrag
einer Lotterie, zu erhoffender Staatsbei-
trag, etwaige Stiftungen zur Kirche oder
deren Innenausstattung). Ferner hat der
Beschluß zu enthalten die Art der Deckung
und Verzinsung, der verbleibenden Nest-
schuld (Kirchennmlage, Kirchenopfer). Ein
Schnldentilgnngsplan wird besser erst nach
Abschluß des Baues gemacht. Auch der
neueste Etat und die letzte Kirchenpflege-
rechnung ist anzuschließen.

Können die Mittel zum Kirchenban ohne
Lotterie nicht znsammengebracht werden,
so empfiehlt sich ein möglichst frühzeitiges
Vormerkenlassen beim Kgl. Ministerium
des Innern. Ein Gesuch mit eine Kirchen-
baulotterie, welches durch das Kgl. Ober-
amt an das Kgl. Ministeriuin zu richten
ist, erhält als Beilagen bei nenerrichteten
Pfarreien die Ereklionsnrknnde, allgeineine
Pläne und Kostenvoranschlag, Lotterieplan
und Lolterievertrag, die neuesten State
und Rechnungen der Gemeinde und Kir-
chenpflege, Kostendeckungsplan, Empfeh-
lungsschreiben des Bischöflichen Ordina-
riats und Aeußernng der bürgerlichen
Kollegien über die Notwendigkeit des
Baues. Endlich wird noch ein Auszug
aus bent Grundbuchamt verlangt. Ist das
Lotteriegesuch seitens des Kgl. Ministe-
nnms erst ans ein späteres Jahr vorge-
merkt als auf dasjenige, in welchem der
Neubau zur Ausführung gelangen soll, so
ist der Kgl. Kreisregierung der Nachweis
zu erbringen, in welcher Weise bis zur
Ziehung die Erträgnisse der Lotterie von
anderer Seite zur Verfügung gestellt
werden.

9. Baupolizeiliche Genehmi-
gung. Ist der Kirchenstiftungsrat im
Besitz der Genehmigung zum Neubau
seitens des Bischöflichen Ordinariats,
welche die Genehmigung der Kgl. Kreis-

regiernng in sich enthält, so ist die Ge-
nehmigung seitens der Baupolizei durchs
Kgl. Oberamt einzuholen. Diese bezieht
sich auf die Baulinie, die Fenerungsein-
richtung, Türöffnung, Ventilation, Ent-
wässerung und andere von gesnndheits-
polizeilichem Standpunkt aus zu treffen-
den Maßnahmen. Ein Ausschreiben und
Vergeben der Arbeiten vor Eintreffen
dieser Genehmigung ist gestattet, vorbe-
hältlich jener Genehmigung.

10. Ko sienentwirrf. Bevor die Ar-
beiten zur Bewerbung ausgeschrieben wer-
den, ist es von großer Wichtigkeit, den
Kostenentwnrf selbst oder durch einen Sach-
verständigen noch einmal genau durchzu-
sehen bezw. durchsehen zu lassen (nicht von
einem etwaigen Mitbewerber), um zu
prüfen, ob nicht einzelne, untergeordnete
Posten vergessen wurden. Das Vergessen
muß die Bauherrschaft teuer bezahlen.
Erfahrene Bauführer, welche schon man-
chen Anstand auf den Bauplätzen miter-
lebt haben, dürften hier die geeignetsten
Personen sein.

11. Vergebung der Arbeiten.
Die Vergebung der Arbeiten erfolgt durch
den Kirchenstiftnngsrat im Beisein des
Architekten unter tunlichster Berücksich-
tigung der staatlichen Bestimmung über
das öffentliche Snbmissionswesen. Vor
allem ist hier zu warnen vor dem Zu-
schlag der Arbeiten an solche Bewerber,
welche ein ungewöhnlich hohes Abgebot
machen, weil diese Unternehmer sich selbst
wieder durch minderwertige Arbeiten oder
Nachfordernngen (Betteleien) schadlos zu
halten suchen. Namentlich vor schlechten
Flaschner- und Dachdeckerarbeiten kann
nicht genug gewarnt werden.

12. Ein kurzer Rundgang durch die
Kirche wird uns noch zu einigen Bemer-
kungen Gelegenheit geben, die allgemeines
Interesse für Pfarrer haben, welche Kirchen
zu bauen beabsichtigen. Betreten wir zu-
nächst den Chor d e r K i r ch e. Es liegt
im Wesen unseres katholischen Gottes-
dienstes, den Chor am reichsten zu halten.
Wir wollen hier nur ans einige Fehler
aufmerksam machen, welche wir auch an
neueren Kirchen beobachteten. Mancher
Chor hat zu viele und zu große Fenster,
so daß man denselben nicht mit Unrecht
mit einer Laterne vergleichen könnte.
 
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