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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 32.1914

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Maier, Bonifaz; Naegele, Anton: Eine Prachthandschrift des 17. Jahrhunderts, [1]: kaiserlicher Wappenbrief für Altheim, O.A. Riedlingen
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https://doi.org/10.11588/diglit.16254#0010

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l e r i s cks e Werte in sich schließen und als
-'Scköpfnngen eines scriptov etpoeta den
nionnmentnlen Knnslwerken gleichkommen.
Umso wertvoller für jene Zeiten, wo künst-
lerisch ausgeichniückte Schriflstücke fast die
einzige Kunstübnna, wenigstens den ein-
zigen Zweig der Malerei bildeten.

Wenn vollends nach Handbüchern itub
Lexika der Kunstgeschichte die Minialnr-
malerei mit dem 16. bezw. 17. Jahr-
hundert Z anfgehört, ihr Versal! nach
langer Blütezeit besiegelt sein soll, dann
verdient wobl eine miniaturenreiche Ur-
kunde von 1681 bei ihrer nngemöbnlichen
Pracht vermehrte Beachtung und ob ihrer
heimatgeschichtlichen Bedeulntig gesteigerte
Wertschätzung.

Dazu kommt, daß in dieser Zeitschrift,
die vor allein doch wohl ein Archiv für
die Kunstschätze der Heimat sein soll und
will, unseres Wissens die Miniatnrnralerei
oder ein Vertreter derselben in oder ans
Schtvaben bislang keine Behandlung er-
fahren hat. Neben einer Beschreibung
itiid Wiedergabe der Prachlhandschrist
in Wort und Bild sollen beide Seilen
dieses seltenen Dokuments, die geschicht-
liche wie die kunsthistorrsche, kurz zum
Worte kommen. Wohl sind derartige
Urkunden aus so verhältnismäßig später
Zeit keine übergroße Seltenheit. Was
aber au dem Wappenbrief der Gemeiilde
Altheim, OA. Rredlingen, selten, wenn
nicht einzigartig auf etigerem Heimatgebiet
ist, das ist die ansuehmend prächtige
Ausstattung der Pergamenlhandschrift, frir
den Kunsthistoriker eilt Kleinod. Den ge-
schichtlichen Wert gerade des Altheimer
Dokuments erhöht und ein großes Desi-
derat erfüllt nach beiden Gesichtspunkten
in seltener Weise ein anderes erst
kaunr leserliches Schriftstück der Gemeinde-
registratur, das den interessanten Kosten-
zettel für das ebenso köstliche als kost-
spielige kaiserliche Privileg überliefert.

Auch wer in Museen und Bibliotheketl
Deutschlands und Italiens jene unter
Glas und festem Verschluß geborgenen
Handschriftenschätze gesehen, bewittidert aus
den ersten Blick das hier behandelte Doku-
rnent. Dadurch ward einer Dorfgemeiude-

*) So noch jüngst in Herders Konversations-
lexikon 8. v. Buchmalerei II, S. 291.

Verwaltung die höchste Ebre, die der Kaiser
des römischen Reichs deutscher Nation zu
vergeben hatte, vor 212 Jahrhunderten
verliehen: es ist ein Wappenbrief ans Per-
gament geschrieben, mit kaiserlichem Siegel
versehen. Das Schriststück fällt schon durch
seinen Umfang aus: 62 cm hoch, 75 cm
breit. Die Güte des Materials bedingt
seine äußerlich gute Erhaltung, aber innen,
wenn das eigenartige Kästchen seine Kost-
barkeiten entfaltet, strahlen dem Auge die
Schrislzüge in klarer mouumeutaler Frak-
tur und vor nllenr die Ornanienle im
glanzenden Farbenschmuck entgegen, wür-
dig eines so wichtigen Dokuments kaiser-
licher Gnade und Huld. Kaiser Leopold
stellte in Lmz am 21. Januar 1681 für
Gericht, Ammanil lind Gemeinde des
Fleckens Altheuu in der ehemaligen Graf-
schaft Bussen als Lohn für besoiidere
Verdienste, vor allem Kriegskonlributionen
in den letzten Franzosenkriegen, einen
Wappenbries aus.

Altheim, OA. Riedlingen, gehört zu den
ältesten Ortschaften des Bezirke, ja Schivabens
überhaupt. Schon in Urkunden Karls des Großen
und seines Sohnes Ludwigs des Frommen von
811 und 832 koniint seiil Name vor unter den
Schenkungen an Kloster Reichenau. Ludwig der
Deutsche bestätigt dieselben 843, und 'Abt Wala-
fried Strabo fuhrt in dem Verzeichnis sämtlicher
Einkünfte, Diensten, Zinsen und Herrlichkeiten
des Uloslers Reichenau auch die Einkünfte aus
Altheim in den Jahren 842—849 auf. Später
überließ die Ablei Teile derselben an heilig-
kreuztal, das ja ursprünglich in Altheim an-
gelegt ward, an die Graten von Beringen*).
Schließlich kam es durch Kauf mit Riediingen an
Oesterreich; es ivurde der Vogtei der Graf-
schaft Bussen zugeteilt, und teilte mit jener Herr-
schaft allen Wechsel2). In einer Urkunde vom
Jahr I4u7 werden die Grenzen der Vogtei
Bussen beschrieben. Seit alten Zeiten hatte Alt-
heini eine freie Gemeiilde gebildet, hatte, nne in
unserer Urknilde auch vorausgesetzt wird, Ammann
und Gericht, und war flüher die Multergemeinde
von Niedlingen, wie kirchlich, lo auch wonl lange
bürgerlich. Die letzte Slufe dieser Entwicklung
bezeichnet jedenfalls die Wappenverleihung.

Welche besondere Schicksale die Ge-
nteinöe in diesen traurigen Zeiten der
Schwäche der Reichsregiernng geaenüber
dem Ausland ersahten hat, ist bis jetzt
nicht näher bekannt geworden. Die Ur-
kunde und ihre archivallsche Beigabe deutet
wenigstens etwas davoll an.

*) Oberamtsbeschreibuug S. 9. 111.

2) Siehe Oberanusbeschreibung S. 221 ff.
 
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