kferausgegeben und redigiert von Universitäts-Professor Or. L. LaAr i^'^ibingen.
Eigentum des Rottenburger Diözesan-Kniistvereiiis;
Uoimnissions-Verlag und Druck der Uktien-Gesellschaft „Deutsches Dotksblatp gort.
Or. 8.
Jährlich 12 Nummern. Preis durch die Post halbjährlich M. 2^ä'fnf.
Bestellgeld. Durch den Buchhandel sowie direkt von der VerlagcgonMgg-
Akt.-Ges. „Deutsches Volksblatt" in Stuttgart pro Jahr .
L9I4.
Küedbofaulage und ^riedhofkunst.
Von Prof. Or. Ludwig Baur, Tübingen.
(Fortsetzung).
Solche landschaftliche Friedhofanlagen
bestehen bereits in ziemlich großer Anzahl
in Deutschland, so z. B. in Hamburg,
München, Berlin, Köln, Düsseldorf, Han-
nover, Breslau, Brandenburg, Bremen,
Ottensen bei Hamburg, Minden, Magde-
burg, Göttingen, Remscheid, Kiel, Leipzig,
Stuttgart, Bielefeld, Wiesbaden, Kaisers-
lautern und andern Orten*).
Aber nicht alle Formen dieses Land-
schaftlichen Friedhofes sind gleich. Wir
können im wesentlichen unterscheiden den
Parkfriedhof, den Waldfriedhof und
den Gruppenfriedhof.
a) Der Parkfriedhof ist ein Im-
portstück aus Amerika. Eine für Deutsch-
land typisch gewordene Anlage dieser Art
besteht in Hanrburg (Ohlsdorf) ^). Ein
ungeheures Areal dehnt sich hier 12 Kilo-
meter von der Stadt entfernt aus. 'Wäld-
chen und Rosengärten, Blumenbeete und
Boskette, Teiche mit Schwänen und Enten,
Brücken, Bänke zum Sitzen, bequeme Wege
und lauschige Plätzchen, Terrassen mit
schöner Aussicht geben dem Ganzen ein
parkartiges Aussehen und lassen vergessen,
daß in den Gebüschen herum zerstreut
Gräber sich befinden.
Eine solche Anlage als F r i e d h 0 s anlage
gedacht, ist nicht zu billigen. Der Park-
') Ueber einzelne derselben, ihre Form, ihre
Verordnungen, Kosten u. dergl siehe Pietzner,
S. 47-91.
2) Vergl. E. Högg, Park und Friedhof
(Dürerstugblätter Nr. 75).
sriedhof ist kein Friedhof mehr. Er ver-
wischt den eigentlichen Zweck des Gottes-
ackers; das religiöse Moment tritt über-
haupt völlig zurück. Das ist keine Gebets-
stätte, kein 1ocu3 sacer, kein ernster Ruhe-
platz der Toten mehr, sondern ein Er-
holungspark für die Großstädter. Der
Hauptzweck des Friedhofs wird hier zur
Nebensache. Zweck und Erscheinungsform
stimmen nicht mehr überein. In pietät-
loser Weise schaut hier zu allen Löchern
die Geschäftsspekulalion der Kommune
heraus, die den Totengarten „ha Interesse
der Stadt" zum Lustgarten so früh als
möglich benützen will. Abznlehnen ist auch
die dabei stark hereiuspieleude Tendenz,
ja nicht ans Sterben und an die Ewig-
keit und das Gericht erinnert zu werden:
ei» feiges Ausweichen vor dem unbequemen
Todesgedanken.
b) Weit besser in dieser — und nicht zu-
letzt auch in religiöser Hinsicht ist der
Waldfriedhof, den Baurat Graessel
in München geschaffen hat *). Hier sind die
Gräber zwanglos aus dem Waldbodeu
ausgestellt, oder an Wegen und Lich-
tungen aufgereiht, die in den Baum-
bestand geschlagen wurden (Högg). Graessel
ließ sich bei der Anlage von denl richtigen
Grundsatz leiten: Ernst und Weihe des
Friedhofs muß gewahrt werden; die
eigentümliche, dem Gemüte des Deutschen
so sehr zusagende ernste Stimmung des
Waldes soll benützt und in den Dienst
') Ueber den (Münchener) Waldfriedhof siehe
Graessel, Ueber Friedhofanlagen und Grab-
nial-Kunst. München (Callwey) 1918 (Dürerflugbl.
Nr. 60,.
Eigentum des Rottenburger Diözesan-Kniistvereiiis;
Uoimnissions-Verlag und Druck der Uktien-Gesellschaft „Deutsches Dotksblatp gort.
Or. 8.
Jährlich 12 Nummern. Preis durch die Post halbjährlich M. 2^ä'fnf.
Bestellgeld. Durch den Buchhandel sowie direkt von der VerlagcgonMgg-
Akt.-Ges. „Deutsches Volksblatt" in Stuttgart pro Jahr .
L9I4.
Küedbofaulage und ^riedhofkunst.
Von Prof. Or. Ludwig Baur, Tübingen.
(Fortsetzung).
Solche landschaftliche Friedhofanlagen
bestehen bereits in ziemlich großer Anzahl
in Deutschland, so z. B. in Hamburg,
München, Berlin, Köln, Düsseldorf, Han-
nover, Breslau, Brandenburg, Bremen,
Ottensen bei Hamburg, Minden, Magde-
burg, Göttingen, Remscheid, Kiel, Leipzig,
Stuttgart, Bielefeld, Wiesbaden, Kaisers-
lautern und andern Orten*).
Aber nicht alle Formen dieses Land-
schaftlichen Friedhofes sind gleich. Wir
können im wesentlichen unterscheiden den
Parkfriedhof, den Waldfriedhof und
den Gruppenfriedhof.
a) Der Parkfriedhof ist ein Im-
portstück aus Amerika. Eine für Deutsch-
land typisch gewordene Anlage dieser Art
besteht in Hanrburg (Ohlsdorf) ^). Ein
ungeheures Areal dehnt sich hier 12 Kilo-
meter von der Stadt entfernt aus. 'Wäld-
chen und Rosengärten, Blumenbeete und
Boskette, Teiche mit Schwänen und Enten,
Brücken, Bänke zum Sitzen, bequeme Wege
und lauschige Plätzchen, Terrassen mit
schöner Aussicht geben dem Ganzen ein
parkartiges Aussehen und lassen vergessen,
daß in den Gebüschen herum zerstreut
Gräber sich befinden.
Eine solche Anlage als F r i e d h 0 s anlage
gedacht, ist nicht zu billigen. Der Park-
') Ueber einzelne derselben, ihre Form, ihre
Verordnungen, Kosten u. dergl siehe Pietzner,
S. 47-91.
2) Vergl. E. Högg, Park und Friedhof
(Dürerstugblätter Nr. 75).
sriedhof ist kein Friedhof mehr. Er ver-
wischt den eigentlichen Zweck des Gottes-
ackers; das religiöse Moment tritt über-
haupt völlig zurück. Das ist keine Gebets-
stätte, kein 1ocu3 sacer, kein ernster Ruhe-
platz der Toten mehr, sondern ein Er-
holungspark für die Großstädter. Der
Hauptzweck des Friedhofs wird hier zur
Nebensache. Zweck und Erscheinungsform
stimmen nicht mehr überein. In pietät-
loser Weise schaut hier zu allen Löchern
die Geschäftsspekulalion der Kommune
heraus, die den Totengarten „ha Interesse
der Stadt" zum Lustgarten so früh als
möglich benützen will. Abznlehnen ist auch
die dabei stark hereiuspieleude Tendenz,
ja nicht ans Sterben und an die Ewig-
keit und das Gericht erinnert zu werden:
ei» feiges Ausweichen vor dem unbequemen
Todesgedanken.
b) Weit besser in dieser — und nicht zu-
letzt auch in religiöser Hinsicht ist der
Waldfriedhof, den Baurat Graessel
in München geschaffen hat *). Hier sind die
Gräber zwanglos aus dem Waldbodeu
ausgestellt, oder an Wegen und Lich-
tungen aufgereiht, die in den Baum-
bestand geschlagen wurden (Högg). Graessel
ließ sich bei der Anlage von denl richtigen
Grundsatz leiten: Ernst und Weihe des
Friedhofs muß gewahrt werden; die
eigentümliche, dem Gemüte des Deutschen
so sehr zusagende ernste Stimmung des
Waldes soll benützt und in den Dienst
') Ueber den (Münchener) Waldfriedhof siehe
Graessel, Ueber Friedhofanlagen und Grab-
nial-Kunst. München (Callwey) 1918 (Dürerflugbl.
Nr. 60,.