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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 33.1915

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Nr. 1
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Weinmann, ...: Der Hochalter in Ehingen
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Friedhofskommission des Württ. Landesausschusses für Natur-und Heimatschutz: Richtlinien bei der Anlegung und Behandlung von Friedhöfen und bei der Neuaufstellung oder Verbesserung von Friedhofsordnungen in Landgemeinden: Vorschläge
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https://doi.org/10.11588/diglit.16255#0029

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26 —

starken Aufwärtsbewegung im besonderen
ist ein machtvolles Sursum corda, er-
hebend und befreiend, ein Appell an die
Seele, sich loszuringen aus den Niede-
rungen des Alltags und des öden Mate-
rialismus, an dem unsere Zeit krankt
und von dem sie hoffentlich durch die Not
des Krieges erlöst wird, und sich auf-
zuschwingen hin zu Gott, empor zu den
ewigen Sternen." (Breucha im „Volks-
freund von Oberschwaben".) — Angefügt
sei noch, daß außer Feuersteins Pfingst-
bild die Ehinger Stadtpfarrkirche zwei
große Deckengemälde im Schiff der
Kirche von Professor S ch l e i b n e r -
München besitzt, die der genannte Künst-
ler vor zwei Jahren al fresco gemalt
hat und die Begebenheiten aus dem
Leben des Kirchenpatrons Blasius dar-
stellen. Diese beiden Gemälde wirken
besonders durch die Frische ihrer Farben
und die große Deutlichkeit der Zeichnung.

So wurde die Aufstellung des Hoch-
altars, durch welche die Restaurations-
arbeiten in der Ehinger Stadtpfarrkirche
ihren krönenden Abschluß erfuhren, gum
freundlichen Sonnenstrahl in der gegen-
wärtigen Kriegszeit. Noch einige^Klei-
nigkeiten hinzugedacht und die Stadt-
pfarrkirche in Ehingen darf mit der Fülle
von Kunstwerken an Altären und Gerät-
schaften zu den bedeutungsvollsten und
schönsten Gotteshäusern des Landes ge-
zählt werden.

Richtlinien bei der Anlegung und Be-
handlung von Friedhöfen

undbeider N e u a u s st e 11 u n g oder
Verbesserung von Friedhof-
Ordnungen in Landgemeinde n.
(V o r s ch I ä g e der F r i e dhofkom-
mt s s i o n des W ü r t t. Landesaus-
s ch u s s e s f ü r Natur-und Heimat-

') ch u tz.)

1. Gefamtanlage der Fried-
höfe. Bei allen Neuanlagen und Erweite-
rungen soll in erster Linie und grundsätzlich
der Flächenraum möglichst reichlich bemessen
werden. Denn nur bei nicht allzu kärglicher
Fläche kann eine würdige Ausgestaltung im
ganzen und -einzelnen ermöglicht, Spielraum
für angemessene Weganlagen wie für Er-
ziehung und dauernde «Erhaltung von Baum-
wuchs geschaffen, unschönes Gedränge unter
den einzelnen -Grüblern vermieden und -eine
edle Wirkung von Grabschmuck jeder Art er-
reicht w-erden. — Bei «bestehenden und noch
länger im Umtrieb befindlichen Friedhöfen

zollten für die Gräberfelder, die neu belegt
werden, besondere Bestimmungen nach den
neueren Gesichtspunkten getroffen und dabei
der schon vorhandene wertvolle Baum- und
Gebüsch-Bestand sorgfältig berücksichtigt wer-
den. — Bei K i nd ergrab -Abte ilungen sollte
es möglich sein, auch die schon bestehenden
kleinen Gräber in Reihen zusammenzufassen
und in Rasen ^zu betten. Zum mindesten
sollte die ganze Fläche vor der Belegung plan-
mäßig eingeteilt werden. — Wenn 'Einzel-
hügel gewünscht werden, sollte man -bi-efe
mit Flachpflanzen überwachsen lassen. —
Ein schöner Gedanke ist es, für solche Ver-
storbene, die sich um die Allgemeinheit ver-
dient gemacht haben, wie z. B. Krieger,
Veteranen -Usw., einen besonderen gemein-
samen Ehrenplatz vorzusehen und entspre-
chend auszugestalten.

2. W e g a n t a g e. Die Weganlage hat
sich, -außer nach dem Gelände und der Form
des Gesamtfriedhofs, in erster Linie nach
der Flächenausdehnung zu richten. — Für
den Zug der Wege kann zwar keine all-
gemeine 'Regel ausgestellt «w-erden; doch emp-
fiehlt es ficE) meist, die Hauptwege auf
irgend einen baulichen, bildhauerischen oder
natürlichen u. dergl. Gegenstand, der als
Abschluß zu dienen hat, münden zu lassen.
Wo, wie bei größeren Friedhöfen, Seiten-
wege angelegt w-erd-en können, sind diese nie
unmittelbar an der Einfriedigung entlang
zu führen; vielmehr sollte längs der Ein-
friedigung zum wenigsten eine Gräberreihe
(für Erwachsene oder Kinder) zu liegen kom-
men, wobei die Umfriedigung zugleich einen
paffenden Hintergrund bildet.

3. Umfriedigun g. a) Wird als Um-
friedigung ein Hag gewählt, so ist regel-
mäßiger Schnitt nötig. Doch darf der letz-
tere nicht allzu nieder gehalten werden, da-
mit gegen außen ein genügender Abschluß
erreicht wird und die natürliche Pslanzen-
form noch zur Geltung kommt, b) Bildet
eine Mauer die Umfriedigung, so ist sie,
wenn nach Stoff oder Ausführung unschön,
mit selbstklimmenden und rankenden Ge-
wächsen zu verkleiden, soweit nicht etwa alte
Grabplatten usw. in die Wand eingelassen
werden. Zu letzterem empfehlen sich beson-
ders die in der Umfassungsmauer ausgespar-
ten Nischen nach alten Mustern, c) Unschöne
oder keinen genügenden Abschluß bildende
eiserne Gitter sind mit einer Hecke
zu decken. 6) Bretterzäune können
als 'Notbehelf dienen, sind aber womöglich
auch zu beranken. e) D r a h t z ä u n e
ohne Heckenpslanzung sollten allgemein ver-
boten werden. Wünschenswert ist es, die
Krone der Umfriedigung nicht durch die un-
mittelbar an ihr ausgestellten Grabmale
überragen zu lassen. (Zu bergt, unten Nr. 11.)

4. Baumschmuck i m g a n z e n. Zur
Erzielung eines vom übrigen Gelände sich
abhebenden besonderen Gesamtausdruckes,
durch welchen die Weihe des Friedhofes
wesentlich bedingt ist, wären vor allem hoch-
wachsende, vorwiegend breitkronige Bäume
 
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