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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 41.1926

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1. Heft
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Kunstchronik
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Pfeffer, Anton: Das Schicksal der Gemäldesammlung des Rottenburger Domdekans v. Jaumann
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https://doi.org/10.11588/diglit.15944#0012
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r e r i n n c u dem Papste ein Ziboriu m, das der Hl. Vater kurz aber
treffend charakterisierte mit den Worten: „Einfach und darum schön". Es
stammt aus der Werkstätte für kirchliche Geräte von Joseph Geiger,
S ch w. G m n n d. Die Formen sind schlicht, aber harmonisch und edel. Ver-
zierungen zeigt nur der Knauf und seine nächste Umgebung, sowie der untere
Rand des Deckels. Die Maßverhältniffe sind wohlabgewogen und der Preis
mäßig. Ans derselben Werkstätte liegen uns Meßkänuchen mit Teller und
eine Ewiglichtlampe in ähnlicher Ausführung vor. Neben der genannten
Firma ist es in G m ü n d auch die Firma K a r l L i p p, die sich mit Herstellung
kirchlicher Geräte befaßt. Auch diese Firma legt uns ein Verzeichnis hl. Ge-
räte vor, die bei ihrer einfachen Form edle Verhältniffe aufweisen. Besonders
praktisch erscheint uns die Hl.-Öl-Dose zu sein, die nur eine Höhe von
I 'A Zentimeter bei einem Durchmesser von 4 Zentimeter hat und in stark
versilbertem Metall 4 M. kostet. — Das Lichtbild des Ziboriums von Geiger
haben wir schon in dem 4. Heft des Ig. 1925 gegeben.

Das schilW der lßemaldessmmlung des Dotkenburger Dom-
dekans v.Jaumann

Von A. Pfeffer-Rottenburg a. N.

Der am 12. Januar 1862 gestorbene langjährige Domdekan v. Iau-
m a n n war, wie fein Landsmann und Kunstfreund Domkapitular Johann
Baptist v. Hirsch er in Freiburg, bemüht, seine über 100 Nummern
umfassende wertvolle Gemäldesammlung in öffentliche Hand
zu bringen und so vor Verschleuderung in alle Welt zu bewahren. Von den
250 altdeutschen Kunstwerken HirscherS wanderten bekanntlich alle bis auf 73
in die Galerien zu Karlsruhe, Berlin und Stuttgart. Die schöne Sammlung
Iaumanns aber kam leider unter den Hammer und doch wäre sie heute eine
Zierde der Diözese wie des württ. Staates.

Das Testament Iaumanns lautete bezüglich der Gemäldesammlung zu-
gunsten des S t a a t s. Paragraph 26 besagte nämlich:

„Zugleich verordne ich, daß meine Gemäldesammlung, wie ich solche auf
meinen Reisen und bei verschiedenen Gelegenheiten erworben habe, und
manche Galerie- und Kabinettstücke von Wert enthält, nach allerhöchster Be-
stimmung und Entschließung entweder S. Königlichen Majestät höchstselbst,
dessen Nachfolger oder dem Staate überlassen werde, jedoch unter der Be-
dingung, daß dafür eine Gegenleistung von 2200 Gulden, obwohl beträchtlich
mehr mich solche gekostet hat, stattgegeben werde, welche meiner Verlassen-
schaft zuzurechnen sind. Im Falle der Nichtannahme haben die Erben frei
darüber zu verfügen. Jedoch bestimme ich, daß das Gemälde „Die Anbetung
der Hirten" mit dem württembergischen Wappen - höchstwahrscheinlich eine
kostbare Reliquie unseres Regentenhauses — an die Bildergalerie zu Stutt-
gart als ein Vermächtnis von mir dem Beförderer der Erbauung derselben
frei abgegeben werde..."

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