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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 42.1927

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3. Heft
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Escherich, Mela: Alte Kunst am Mittelrhein: Ausstellung im Hessischen Landesmuseum in Darmstadt
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Pfeffer, Anton: Zwei Dombaudebatten im württembergischen Landtag des Jahres 1839, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15945#0100

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Frankfurter Privatbesitz, dann die hochdramatische auS Unna mit den auö
ihrem Sitz hervorquellenden Totenköpfen, die in ihren verlorenen Profilen reiz-
volle Appenheimer, jetzt im Mainzer Dommuseum, endlich die kleine Ala-
basterpietü aus Lorch, um die Frankfurt so lange liebäugelte, bis sie endlich
das Wiesbadener Museum erwarb. Eine interesiante Gruppe bildet die Ton-
plaftik, eine mittelrheinische Spezialität, deren Sitz wohl Mainz oder ein
nasiauischer Ort war. Herrliche Stücke dieser Technik sind die Engel und weib-
lichen Heiligen ans Bingen und die Beweinung aus Limburg. Diese Kunst
steht in ihrer Art so hoch als jene der RobbiaS. Ein Typus, der auch am Mit-
telrhein ziemlich reich vertreten, ist die Sitzmadonna. Als frühes Beispiel
erscheint eine Darmstädter Neuerwerbung, die noch archaische Formen zeigt.
Von der gotischen Montur wurde ihr ein Stück belaffen. Von den späteren
Typen sei die Binger genannt. Bis in das 16. Jahrhundert reiht sich der Zug
der Gestalten, wo neben der doch etwas provinzlerischen Größe der „Schönen
Maria" von Mainz und dem würdevollen Babenhauser Altar Riemenschnei-
derschen Stils der gigantische Rhythmus der Moöbacher Kreuzigung als letzte
Steigerung die mittelrheinische Kunst beschließt. M. E.

lm\ iDombauDebatfen im miMtembergischen Landtag
des Jahres 1SZ9.

Von A. Pfeffer, Rottenburg.

II.

Noch weitere, aber weniger belangreiche Bemerkungen fielen; dann trat
die Finanzkommission in Tätigkeit. Sie ließ den Bischof im Stich mit folgen-
dem Antrag:.. .„daß die Kammer auf die vorliegende Bitte, so wie sie gestellt
sei, nicht eingehen solle"; die Kommission fand im übrigen den Wunsch nack
einer den Verhältnissen entsprechenden Kirche sehr gerecht; sie würde auch
„vielleicht" in der Lage sein, eine solche Bitte zur geeigneten Berücksichtigung
zu empfehlen, wenn die Rede von einem Beitrag zur Erbauung oder zur
inneren würdigen Ausstattung einer bereits neuerbauten Kathedrale wäre.

So waren dem Bischof zweifach die Hände gebunden: Die Erlaubnis zu
einer Kollekte wurde nicht gegeben; damit war der Weg nach der privaten
Seite hin gesperrt; den Bau aus staatlichen Mitteln lehnte die Kammer ab.
Nicht einmal die Bitte um förmliche Abstimmung wurde dem Bischof gewährt,
um welche er am Schluß seiner Stellungnahme zum KommissionSantrag in
der Sitzung vom 8. Juli 1839 gebeten hatte. Durch Akklamation wurde be-
stimmt, daß der Wunsch des Bischofs nach einer neuen Kathedrale der Regie-
rung mitgeteilt und diese gebeten werden solle, „die Sache vorerst einer wei-
teren Erwägung zu unterstellen". Den Vertretern eines StaatSkirchentumS
engherzigster und einseitigster Richtung die Initiative zuschieben in der Dom-
baufragc — das war kein übler Gedanke der Mehrheit der Abgeordneten-
kammer, um ihr ablehnendes Votum noch mit etwas „edler Gesinnung" zu
verbrämen. Der gallige Standpunkt des Abgeordneten v. H o r n st e i n begreift

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