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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 42.1927

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https://doi.org/10.11588/diglit.15945#0105

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Herbstkurs
für Denkmalpflege

in Stuttgart

Die Mitglieder des Diözesankunstvercins und die Leser des A. f. ch. K. seien
auch an dieser Stelle zur Beteiligung an dem Kurs für Kn n s t d en k m al-
psiege aufgefordert, der vom Württ. Laudesamt für Denkmalpflege vom
27. bis 29. September 1927 in Stuttgart veranstaltet wird. Die Direktion
des Landesamts hatte die Güte, der Redaktion das inhaltsreiche Pro gram in
der Tagung mitzuteilen.

Am Vorabend Treffpunkt: Herzog Christoph, Christophstraße 11.

Die Vorträge finden statt int großen Hörsaal des Neubaus der Technischen
Hochschule, Keplerstraße IO.

*

^ÜLUStag 27. September, vormittags 8 Uhr: Eröffnung.

8.15 Professor Dr. Goeßler: Aufgaben und Wege der Denkmalpflege.
9.30 Professor Dr. Fiechtcr: Der Architekt als Denkmalpfleger.

10.45 Dr. Schmidt: Der Kunsthistoriker als Denkmalpfleger.

ÄUkkMUll) 28. September, vormittags 8.15 Professor Dr. Karlinger-
Aachen: Eine Wanderung durch altschwäbische Klosterkirchen.
9.50 Professor Dr. Renard-Bonn: Unsere Burgruinen.

10.45 Professor Wetzcl: Über alte und neue Siedlungen.

^)l)ÜÜLköküg 29. September, vormittags 8.1? Dir. Dr. Buchheit: Die
Praxis des Heimatmufeumspflegers.

9.ZO Professor Dr.Pfleiderer: Denkmalpflege als Problem der Bildung.

Anschließend daran Aussprache über die Vorträge und über allerlei Frage»
der Kunstdenkmalpflegc.

An den Nachmittagen finden heimatliche Führungen unter Leitung von
Prof. Goeßler, Fiechtcr, Schmidt und Schwenke! statt, und zwar:

27. September nach Strümpfelbach; 28. September nach Markgröningen;

29. September nach Ludwigsburg; nach der Führung
Schlußfeier im Ratskeller mit Vortrag von A. Länuule.

Zu dieser Tagung sind alle Freunde der Heimatforschung und Heimatpflege cin-
gcladcn. Zur Deckung der Druckkosten usw. wird ein Beitrag von 2 M. erhoben.
Anmeldungen werden an das Württ. Landesamt für Denkmalpflege Stuttgart,
Neckarstraße 8, erbeten. Auf Wunsch wird gute und billige Unterkunft ver-
mittelt.

Das Kultministerium hat verfügt, daß den Lehrern und Lehrerinnen, soweit
dies der Dienst zuläßt, von den zuständigen Stellen Urlaub zur Teilnahme
gegeben werden kan».

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