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Archiv für christliche Kunst: Organ des Rottenburger Diözesan-Kunstvereins — 42.1927

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4. Heft
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Rueß, Bernhard: Zur frühesten Baugeschichte des Klosters Schussenried, [2]: die Periode des teilweisen Neubaus des alten Klosters
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https://doi.org/10.11588/diglit.15945#0133

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wo und wie es nötig, decken. 2. Er soll das Küchengewölbe abwerfen und von
neuem, jedoch ungefähr um einen Schuh niedriger machen. 7. Den Giebel am
Kloster gegen die Pfisterei soll er von neuem mauern und die vom Schreiner
gemachten Kreuzstöcke einsetzen. 4. Die alte Küchentüre muß er vermauern,
an deren Statt dort einen Kreuzstock einsetzen und die Vorküche zu einem
Küchenstübchen einrichten, auch das Kamin zu demselben aufmauern; gleich-
falls hat er eine neue Küchentüre gegen das vordere Klostertor zu richten und
daneben ein Fenster in die Küche zu führen. 5. Er hat die Hauptmauer gegen
den Herd hin von Grund aufzuführen und bis in die Ecke in die rechte Linie
zu richten. 6. Der Teuchel oder die Wassersäule, wovon zuvor der Bräter
getrieben wurde, muß hinauskommen, jedoch so, daß durch diesen Apparat
künftig der Bräter auch wieder getrieben werden kann. 7. Er soll das Küchen-
kamin verbessern und am ganzen alten Gebäude die Mauersaalen untermauern
und vermachen. 8. Er hat die Hofstube und die Kanzlei (im vorigen Jahr-
hundert die kleine Hofstube genannt) in die Riegel einzumauern, ebenso beide
Kamine bis zum Dach hinauszuführen, wie auch die Kreuzstöcke an dortigen
Stellen einzusetzen oder zu rücken. Alles dieses soll der Meister in seiner
eigenen Kost machen, den Mörtel eigenhändig rühren und daö Pflaster tragen.
Jedoch wird ihm das Kloster noch zwei rauhe (starke?) Knechte zum Abbrechen
und Ordnen der Steine auf des Klosters Kost und Bezahlung an die Hand
geben. Für alle diese Arbeiten versprach der Abt dem Meister Lutz an Geld
150 fl., 2 Malter Mühlkorn, 4 Viertel Kernen, 1 Malter Haber, 2 Viertel
Erbsen (Chronik, 7. Teil, S. 167 und 168). — Nachdem nun Meister Lutz,
obwohl er ein Sohn besserer Zeit als der gegenwärtigen ist und trotz seiner
Bedeutung sich dennoch zur niedrigen Beschäftigung des Mörtelrührens her-
beiließ, im „vorderen Klofterbau" oder „zu Hof" einige Zimmer gefertigt
hatte, so schloß Abt Matthäus Rohrer mit ihm am 18. September noch einen
weiteren Akkord in betreff der sonst noch nötigen Maurerarbeiten. In diesem
zweiten Vertrag verdingte ihm nämlich der Abt die untere Mühle, das sog.
Bäule im Konvent oder das Vestiarium, und jenes Bauwerk, welches im
17. Jahrhundert die auf dem Kapitel stehende Bibliothek gebildet hat; endlich
mußte er noch die Abtei von außen renovieren und andere zufällige Dinge be-
sorgen. Für die im zweiten Übereinkommen vorgesehenen Arbeitsaufträge war
dem Meister versprochen an Geld 700 fl. und an Naturalien 3 Malter
Roggen, 4 Malter Kernen, 3 Malter Gerste, 1 Malter Mühlkorn, 4 Malter
Haber, 4 Viertel Erbsen. Meister Lutz verpflichtete sich, auf das künftige
Frühjahr 1652 selbsechft (den Zeugmacher und Mörtelträger ausgenommen)
an der Arbeit $tt stehen. Die gesamte ihm vom Reichsstift übertragene Auf-
gabe ist von Lutz auf den I. Juli 1657 glücklich und zur Zufriedenheit des
AbteS gelöst worden. Auch ihm wurde dann wie seinem Kollegen vom Zimmer-
handwerk vom Abte als Anerkennung ein neues ledernes Kleid verehrt. Zum
Schuffenrieder Klofterwiederaufbau schenkte der Prälat von Zwiefalten
40 Scheffel Kalk, jeden zu 14 Viertel; derselbe versprach, auch sonst noch
so viel als nötig sei, um einen leidlichen Preis verabfolgen zu lassen (Chronik,
7. Teil, S. 168).

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