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Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg: eine Vierteljahresschr — 1.1868

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I. Die Privilegien und Gerechtigkeiten des Burggerichts auf dem Schloßberg
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https://doi.org/10.11588/diglit.35626#0021

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I.

Die Privilegien und Gerechtigkeiten des Burggerichts
auf dem Schloßberg.
Als in der Mitte des 12. Jahrhunderts unserer Zeitrechnung
der Halbbruder Kaisers Friedrich des Rothbarts, Conrad von Hohen-
staufen sich als Schirmvogt bedeutender Stifter und Klöster, so des
Domstifts Worms, der Bisthümer Speier, Straßburg u. s. w. und
des Klosters Lorsch an der Bergstraße — im Gebirge am Neckar
niederließ und wohl auf Grund eines zerstörten römischen Wartthurmes
eine Burg sich baute, war das enge Thal am Fuß der Berge nur
spärlich von Fischern, Schiffern u. s. w. bewohnt. Alsbald aber siedelten
sich in der Nähe der Burg Taglöhner, Handwerker, herrschaftliche
Dienstleute an, deren Wohnungen mit ihrem Bezirk durch Mauern
in den Bereich der Burg gezogen wurden. Die Burg mit ihren Be-
festigungen diente diesen Ansiedlern zum Schutz und anderer Seits
wurden die Leute zur Vertheidigung beigezogen, sowie sie sich anderen
Bedingungen der Burgherrschaft unterwerfen mußten.
Die Begrenzungen der Burg und dieser ersten und ältesten
Stadt, des „Schloßbergs" oder der „Vergstadt" waren sehr enge.
Am westlichen Ende der Bergstadt, am Fuße des Berges stand das
Thor mit einem befestigten Thurm. Mauern und Zwinger zogen sich
von da ostwärts längs der jetzigen Zwingergasse hin und stiegen
am „Burg weg" wieder zur Burg empor.
Dieser erste Ansatz der Stadt Heidelberg bildete natürlich sofort
ein geordnetes Gemeinwesen; und dies Gemeinwesen bewahrte seine
Eigenthümlichkeit auch dann noch, als nach Verfluß weniger Jahr-
zehnte auf der Thalsohle sich die eigentliche Stadt gebildet hatte und
im Jahre 1392 das alte Dorf Berg heim mit dieser untern Stadt
 
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