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Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg: eine Vierteljahresschr — 1.1868

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XVIII. Das deutsche Bergheim, bis zu einer Vereinigung mit Heidelberg
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https://doi.org/10.11588/diglit.35626#0110

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berger Mark ursprünglich zur Bcrgheimer gehörte, andern Theils,
daß sämmtliches, oder doch -wenigstens der größte Theil der Heidel-
berger Stadlallment ursprünglich Bergheimer Allmentgut gewesen ist.
Als nämlich Herzog Conrad von Hohenstaufen, welcher der
eigentliche Gründer der Stadt Heidelberg war, sich hier aus Grund
eines alten Römercastells seine Burg als Wohnung baute, war, wie
eine alte Lorscher Nachricht sagt: „hier nichts Nennenswertes."
Dieselbe Nachricht bestätigt, daß „Conrad die Burg erbaut und das
Städtlein erweitert" habe. War vor dieser Zeit nichts Nennens-
wertes hier, also vornehmlich keine städtische Gemeinde, sondern nur
einzelne zerstreute Hütten, so liegt es auf der Hand, daß auch keine
städtische Gemarkung vorhanden sein konnte: es war Alles Berg-
heimer Mark, auf der jene Hütten standen. Anders wurde es seit
Niederlassung Conrads hier und seit Erbauung der Burg (etwa um's
Jahr 1150). Seine Niederlassung war der erste Anstoß dazu, daß
sich um die Burg Handwerker, Taglöhner u. s. w. sammelten, welche
Conrad durch eine Mauer mit seiner Burg vereinigte. Nun war
eine — wenn auch noch kleine — Stadt vorhanden. Aber Conrao
„erweiterte die Stadt", wie jene Lorscher Nachricht weiter sagt, d. h.
er zog auch die rasch bevölkerte Thalsohle in den Bereich seiner Burg,
indem er sie mit Mauern umgab. Gegen Ende des 12. Jahrhun-
derts gab es also ganz bestimmt und unzweifelhaft eine städtische
Gemeinde und wir greifen wohl nicht fehl, wenn wir sagen, daß sie,
als Corporation, ein Allmentgut besessen habe. Innerhalb der Berg-
heimer Mark war also mit einem Male ein Heidelberger Allment-
besitz entstanden. Woher rührte dieser? Von den Bewohnern der
Stadt nicht, denn sie waren fast ausnahmslos arme Taglöhner. Wir
haben nur den Ausweg, anzunehmen, daß Herzog Conrad selbst die
Stadtgemeinde dotirte und ihr ein Allment zuwies, — vielleicht auch
mit aus dem Besitz des in dieser Zeit sich auflösenden Klosters
Lorsch, von dem wir oben gesagt haben, daß Herzog Conrad dessen
Erbe wohl zum großen Theil geworden sei. Kann diese Behauptung
auch nicht als Thatsache angenommen werden, so dürfte sie doch nach
der ganzen Lage der Dinge und nach dem Gange der geschichtlichen
Entwickelung jener Zeit als nicht ganz unwahrscheinlich Vorkommen.
 
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