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Zacharias <Gazaeus>; Mayer, Carl; Ahrens, Carl [Hrsg.]
Die sogenannte Kirchengeschichte des Zacharias Rhetor — Leipzig, 1899

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https://doi.org/10.11588/diglit.22264#0042
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XXXVI

Einleitung.

hut" genannt wurde. — Xq. 73, 25: Tipo&eog 5 elovQog
ini Aeovxog' xovxov e^OQtß&Evxog, iyevsxo ällog Tijio&eog
6 Xeyo^evog 2akacpayJolog 6vvo8ixy]g (so zu lesen), naliv
avenlL&r] 6 fxanaohrjg (so) Tc^iod'sog anb rayyQ&v inl
BaßiUaxov; Syr. 98, 32: Flavianos, der in den Tagen des
Anastas vertrieben wird — Xq. 76, 45: 0Xc(ßi<xvog vtco
£evr}Qov (^AvaßTccöLOv?) e^oQcß&i]^ Syr. 139,1: Joannes,
der . . . die Synode annahm — Xq. 80, 22: 'lcoccvwrjg oiixog
xov ftsbv rtooedomsv ev yvcoosi. Diesen immerhin unbe-
deutenden Berührungen stehen aber nicht zu übersehende
Abweichungen gegenüber: l) giebt Xq. überall die Amts-
jahre der Patriarchen an, Syr. nur bei seiner ersten Liste
(Buch 2, 4 S. *26, 31 ff.); 2) weichen die Angaben von
Syr. an dieser einen Stelle von den entsprechenden im Xq.
mit Ausnahme der zu Anatolios von KP. (8 Jahre) nicht
unerheblich ab; 3) sind in Syr. die Patriarchen nach den
Kaiserregierungen zusammengestellt.x)

Eine, gleichfalls bereits von G. aufgespürte, Be-
rührung zwischen Xq. und Syr. ist freilich von grofsem
Interesse. Xq. 76, 37—43 führt nach Julianos folgende
Patriarchen von Antiochien auf: Petros (den Walker),
Stephanos, Stephanos, Kaiandion, Petros, Palladios. Auch
Syr. kennt zwei Stephanos. Xq. und Syr., denen sich Theoph.
Nikeph. Bar Hebr.2) anschliefsen, stehen mit diesen An-
gaben zusammen gegen Mal. und Evagr., die beide nur
einen Stephanos kennen. Die Berührung ist um so auf-
fallender, als die Annahme zweier Stephanos zweifellos

1) Dieses Argument kann durch den Hinweis darauf, dafs
die Anordnung der Listen von Syr. herrühren werde, nicht
beseitigt werden Zu dieser Annahme ist nicht nur kein posi-
tiver Grund vorhanden, sondern es widerspricht ihr die Be-
obachtung, dafs der Eingang von Buch 8, 6 S. 161, 4ff. nicht
von Syr. herrühren kann, da von dem „jetzt regierenden Justi-
nianos" die Bede ist. Dieser Eingang setzt aber die Anord-
nung nach Kaiserregierungen voraus.

2) Bar Hebr. wird als selbständiger Zeuge nicht zu be-
trachten sein, da er (vgl. weiter unten) unseren Syrer benutzt.
 
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