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I, 3. Die Gescrdechtsregister der Genesis. *15

Es genüge deinem Wissen, dafs wir die Ordnung und
Wahrheit der Zählung des Geschlechtsregisters nach der
Ausgabe der Siebzig, gemäfs dem Inhalte des Griechen,
gelehrt1) haben. Also müssen noch die 20 Jahre zur
5 Zälüung der Griechen hinzugefügt werden, welche diese
in den Jahren des Metusalah zu wenig hat, so dafs
sich vom Lebensanfange Adams bis zum Lebensanfange
Abrahams in einer so viel wie möglich erprobten und der
Wahrheit entsprechenden Genauigkeit der Zählung 3347

io Jahre ergeben; vom Lebensanfange Abrahams bis zum
Tode Mosis 545; vom Tode Mosis und der Führerschaft
des Jesus bar Nun bis zum Tode Samuels und des Königs
Saul 446 Jahre; vom Regierungsantritte Davids bis zum
11. Jahre des Sedekia, der Zerstörung Jerusalems und der

15 Verbrennung des Tempels 485 und ein halbes Jahr; in
der Verbannung bis zum 2. Jahre des Darjawes und der
Erbauung des Tempels 70 Jahre; vom 2. Jahre des Dar-
jawes bis zur Geburt unseres Herrn, welches das Jahr 310
des Alexandros ist, sind 516 und ein halbes Jahr, und

20 von der Geburt unseres Herrn bis zum Jahre 880 des
Alexandros sind 570 Jahre, so dafs sich von Adam bis
zum Jahre 880 des Alexandros 5908 Jahre ergeben, (das
ist) der Schlufs der 336. Olympiade.2)

Da wir aber wegen der Zählung des Geschlechts-

25 registers anläfslich des Unterschiedes zwischen dem grie-
chischen und dem syrischen Texte gezwungen waren, (die
Zeit) von Adam bis auf den Lebensanfang Abrahams
durchzunehmen, so würde es zu unserer Rede passen, da
wir das erste3) Buch schreiben, die Rede hier wieder auf-

30 zunehmen und vom Lebensanfange Abrahams bis auf diese
Zeit in kurzen Kapiteln zu schreiben, die oben bezeichnet
sind; die Dinge, die sich in diesen Zeiten zugetragen
haben, berichten bereits die heiligen Schriften im Neuen
(S. 15) wie im Alten (Testamente); das Chronikon des

35 Eusebios von den Aposteln bis auf Konstantinos; von

1) So! Hffim. 2) So! Md. 3) So zu lesen. Hffm.
 
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