Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Aktiengesellschaft für Auktionswesen <Berlin> [Hrsg.]
Luxus-Einrichtung und hervorragende Gemäldesammlung: Berlin W 35, Lützowplatz 5 ; 2. Oktober 1934 und 3. Oktober 1934 — Berlin, 1934

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.7755#0004
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Bedingungen.

1. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in deutscher
Reichswährung.

2. Zur Zuschlagsumme wird ein Aufgeld von 15 Prozent (fünfzehn Pro«
zent) vom Käufer erhoben. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung
des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den
Käufer über, sodaß die AFAG für etwaige Beschädigungen, Ver-
luste und Verwechslungen nicht verantwortlich ist.

3. Erfolgt die Abholung der gekauften Gegenstände nicht innerhalb
eines Tages nach Schluß der Versteigerung, so hat die AFAG ohne
weiteres das Recht, dem Käufer auf dessen Kosten und Gefahr die
gekauften Gegenstände zuzusenden oder diese bei sich bezw. einem
Dritten lagern zu lassen oder bei passender Gelegenheit zum Meiste
gebot zu versteigern.

4. Die Gegenstände werden so versteigert, wie sie im Augenblick des
Zuschlages sind. Mängelrügen sind ausgeschlossen. Die angegebenen
Maße der Gemälde verstehen sich ohne Rahmen. Die Festsetzung
der Künstlernamen und die Zuschreibuugen erfolgen nach sachvera
ständiger Feststellung, doch wird für die Bestimmungen und Be»
Schreibungen der Gegenstände keine Gewähr übernommen.

5. Der mit der Leitung der Auktion beauftragte Versteigerer behält
sich das Recht vor, die NummeriiTReihenfolge der zur Versteigerung
gelangenden Gegenstände zu vereinigen, als auch von der Reihen-
folge abzuweichen.

6. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen und
nicht sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden können, so
wird die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten.

7. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und das»
selbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren
Gebots erfolglos bleibt, entscheidet das Los (Gesetz vom 10. Juli 1902).

8. Bei der Besichtigung wird um bestmögliche Vorsicht gebeten, da
jeder Besucher für den von ihm angerichteten Schaden haftbar ist.

9. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht Berlin bezw.
Landgericht I.

Aktiengesellschaft für Auktionswesen.

Berlin W 15.

(KUNSTBIBLIOTHEK .
 
Annotationen