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Auktionshaus Albers [Hrsg.]
Versteigerung der Villa-Einrichtung Nienstedten (Hamburg-Altona), Jürgensallee Nr. 25: Nachlaß Kommerzienrat Hermann Renner ; am 2., 3., 4., 6. und 7. Mai 1929 — Hamburg, 1929

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https://doi.org/10.11588/diglit.20385#0006
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VERSTEIGERUNGS = BEDINGUNGEN

1. Die Besichtigung der zur Versteigerung gelangenden Gegenstände findet am Mittwoch, den
30. April und Mittwoch, den l. Mai von 11 bis 5 Uhr statt.

2. Durch die Besichtigung ist jedermann Gelegenheit gegeben, sich von der Eigenschaft der
Versteigerungsgegenstände zu überzeugen, es werden Einwendungen nach der Versteigerung
nicht mehr berücksichtigt.

3. Die Sachen werden in dem Zustande verkauft, in dem sich dieselben befinden, ohne für
Fehler, Mängel oder Benennungen einzustehen. Da das vorliegende Verzeichnis nur als
Führer dienen soll, wird für die darin enthaltenen Angaben keinerlei Gewähr übernommen.

4. Bezüglich der Reihenfolge der einzelnen Nummern behält sich der Versteigerer das Recht
vor, die Verkaufsfolge abzuändern.

5. Mit dem Zuschlag ist der Gegenstand in den Besitz des Käufers übergegangen. Die
Zahlung hat sofort in Reichsmark zu erfolgen, evtl. hat der Käufer sofort ohne Auf-
forderung ein dem Werte des Gegenstandes entsprechendes Depot (Anzahlung) zu leisten-

6. Erfolgt ein doppeltes Gebot, so wird der Gegenstand noch einmal ausgeboten, bei Streitig-
keiten entscheidet das Los (Gesetz vom 10. 7. 1902)

7. Gesteigert wird folgenderweise: Niedrigstes Gebot ist RM —.50 bis zu RM 20.— , über
RM 20 — bis RM 50.- eine Mark Mehrgebot, über RM 50.- bis RM 100.- zwei
Mark Mehrgebot, ab dann werden die Mindestmehrgebotssummen angerufen.

8. Die Auslieferung der gekauften Gegenstände erfolgt in der V/eise, daß die an
einem Versteigerungstage gekauften Sachen an dem darauffolgenden Tage nachm.
zwischen 5s7 Uhr gegen Barzahlung ausgefolgt werden, spätestens jedoch einen
Tag nach beendeter Versteigerung. Zur festgesetzten Lieferungszeit n i ch t
abgenommene Gegenstände werden für Rechnung und Gefahr des Käufer bedin-
gungsgemäß wieder versteigert und hat der Käufer die Kosten zu tragen, jedoch auf
einen Mehrerlös keinerlei Anspruch.

9. Kaufaufträge werden zu den vorstehenden Bedingungen reell ausgeführt, erteilte Aufträge
können nicht mehr zurückgezogen werden.

10. Das übliche Cavelings- oder Aufgeld beträgt 15% (Fünfzehn Prozent) von der Kaufsumme.

11. Die Eintragung in das Auktionsprotokoll gilt als fester Kaufabschluß unier Anerkennung
der Bedingungen, ohne irgendwelche Rechtseinsprüche der Käufer oder Verkäufer zu
gestatten.

12. Andere Vereinbarungen haben vor der Versteigerung stattzufinden und werden schriftlich
niedergelegt und gegenseitig bestätigt. Erfüllungsort Hamburg.

HAMBURG, IM MAI 1929

AUKTIONSHAUS ALBERS

E. FRIEDRICH ALBERS

HERMANNSTRASSE 19 Fernsprecher: D 9 Bahrenfeld 2734

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