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Albini, Franz Josef von; Metternich, Matthias [Adr.]
Etwas über die mainzische Konstitution in einem Sendschreiben des Doktor Gottlob Teutsch an den Verfasser des mainzischen Bürgerfreundes — Leipzig, 1792 [VD18 14255561]

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https://doi.org/10.11588/diglit.25915#0016
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rr

Wie soll nun aber bei allen diesen in den be-
sonder Verhältnissen des mainzifchen Staats lie-
genden Hindernissen eine dem Bürger näßliche Kon-
stitution auf Gleichheit und Freiheit gegründet
werden können!
Freiheit hat der teutsche Bürger und der
Mainzer insbesondere wirklich schon soviel, als mit
einer gesellschaftlichen Verfassung bestehen kann.
Er lebt mit seinem Eigenthume unter dem Schuß
der Gesetze, und der Kurfürst selbst muß ihm, wo
er ihm immer zu viel chut, zu Recht stehen.
Auch gleich sind alle mainzifche Einwohner vor
den Polizei - bürgerlich - und peinlichen Gesetzen.
Es bedarf also hierzu keiner neuen Konstitution.
Bei den Abgaben und dem Gerichtsstände in
Mainz ließe sich wohl in der Güte viel nützliches
richten; Eine gänzliche Gleichheit jedoch ist nicht
thunlich; sie würde in Rücksicht der so manchen
rechtmäßigen Erwerbungstitel ungerecht seyn, und
es kann ohne sie das allgemeine Wohl sehr gut be-
stehen. Persönliche Gleichheit ist (nehmen Sie
mir nicht übel, daß ich es so nenne) philosophi-
scher Unsinn. Schon die liebe Natur hat uns nicht
gleich erschaffen; und wenn wir auch den Vorzug
eines
 
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