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Albini, Franz Josef ¬von¬ [Bearb.]; Hartmann, Kaspar [Bearb.]
Für und Wieder die Mainzische Konstitution: bestehend in I. D. Teutsch Etwas über die mainzische Konstitution. II. Hartmann Etwas über das Etwas des D. Teutsch. III. D. Teutsch Ein Paar derbe Worte an Kaspar Hartmann — Frankfurt, 1793 [VD18 13545221]

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https://doi.org/10.11588/diglit.30620#0038
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— Z4 —
,, rechtmäsigen Erwerbnngstitel ungerecht sein."
Dieß alles habcnSic, HerrDoitor,erst zu beweisen.
„ Uno es kann ohne sie bas allgemeine Wohl
,, sehr gut bestehen. " Wie wellen Sie dies dar,
rhun ? vielleicht damit, daß es bisher so bestan-
den hübe? Freilich sehr unumstößlict» bewiesen!
Ueberhaubt beweisen Sie durch all das Gerede lvei,
ter nichts, alS daß Sie eigentlich gar nicht wissen,
Wovon die Rebe ist. Lesen Sie die vortrefflichen
belehrenden Reden der edlen Volksfreunde in
Mainz, besonders die so populaire als philo 'ophi»
siche Redewedekinds über Freiheit und Gleich-
heit, lesen Sie selbst den Bürgerfrcunb in seinem
VIN Stücke, um sich erst die Begriffe von Frei-
heit und Gleichheit, die hier zum Grunde liegen,
eigen zu machen, um erst zu lernen, wovon denn
eigentlich die Rede sei? So viel kann ich Ihnen
sagen, baß von körperlicher Gleichheit nicht die
Sprache ist, die die Natur uns nicht gibt, die
aber auch in das Glück der Staaten keinen Ein-
fluß hat, sondern daß mau auf gleiche Rechte ei-
nes jeden Staatsbürgers an der Gesetzgebung,
und der Ausübung derselben, aud aufdieAb-
stellung aller der Privilegien, die nur als
Beeinträchtigung des Dritten gelten können,
zielt. In Rücksicht dieser Rechte sind wir alle von
dem Augenblicke unserer Geburt an gleich, ohne
Betracht der körperlichen Ungleichheiten. Oder
behaupten Sie, daß der Einäugige, der Hinkende,
der Häßliche, der dumme Ldeliche, weniger ade-
lich sei, das Heist, weniger Anthcil an den dem
Adel zustchenden Rechten und Privilegien habe,
als der mit 2 Augen, mit gesunden Beinen, mit
Schönheit, und Verstand ausgerüstete? Bei allen
natürlichen Vorznaen also, deren Abschaffung von
uns nicht abhängt,läßt sich diese pcrsönlicheGleich-
heit sehr gut denken, indem dem Starken, dem
Schönen, dem Klugen, dem Reichen kein grösse-
rer Antheil an der Gesetzgebung und der Ausübung
derselbrn im Staate zu kömmt, als dem Schwa-
 
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