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Albrecht <II., Mainz, Erzbischof>
Wjr Albrecht von Gottes gnaden. Der heiligen Römischen kirchen, Des Tittels Sancti Petri ad vincula ... Erztbischoff zu Magdeburg vnnd Meintz ... Thun allen vnd yden vnsern ... vnderthanen vnd vorwanthen ... hirmit zuwissen. Nachdem vnsers Heiligen Christlichen glawbens vnd namens erbfeind der Turcke ... — [S.l.], 1545 [VD16 ZV 4276]

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https://doi.org/10.11588/diglit.15194#0005
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gentZlich vorterben vnd sterben/vnd also entliehe vor
lierung/Scel / leid / eher/ vnd gurts gestattet werden
mäste. DarZn einctresscnliche grosse Summa gel-
dcszuhaben/vonnöthen sein will.
Demnach haben Churfürstcn /Fürsten / vnnd
Stcnde vnd'der abwesenden Boctschafften/aus ob -
crtZelten vrsachen/der vorstehenden noth/stch aber/
mals vndcrtheniglich bcwilligr/Ihr vormügcnvnd
hülffe/zu solchem Christlichem, nodtwendigem wer/
cke / fürzustreckcn vnd zu leisten. Vnd damit das
selbig zu fürderlichcr volzihung/wie dasdie nodt-
dorffterfodcrt/gerichtet werden müge. Go haben
sie fürnütz vnv nothwendigangesehen/Dicweil diss
beschwerlichwerck mcnniglich / LDohcs vnd nydren
standes / Zu gleich belangct/Das auch alle Stendc/
Gtevte vnd Inwoncr des heiligen Reichs vnnd
Deutscher Nation/Dic sich derselben friedens vnd
wolfarth erfrewen vnd gebrauchen / Sie sein in des
Reichs anschlegcn begriffen oder nicht/niemands
aussgenommcn /zu solchem gemeinen Christlichen
mitleidcn gezogen/vnd mit einer solchen glcichmcs-
sigen durch gehenden anlage bclcgt/Das niemants
hohes vnd nidcrn standes vorschoncr/odcr auch kci
ner für dm andern beschwerdt werde/Sonder ein
sdcr nach seinem vormügen/neben dem andern glei-
che anlage vnd Gtewer geben soll. Vnnd darauff
sich entschlossen / das widerum d eine gemeine durch
gehenvt anlage eines gemeinen pfenings/auff «nass
vnd form / wie hernach folget/fürgenom mcn/gcge-
ben/vndeingcbracht/auch hindcr eines jdcn Chur-
fürsten/Fürsten vnv Standes vorordcntcn Obiretn-
A h nemcr
 
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