gentZlich vorterben vnd sterben/vnd also entliehe vor
lierung/Scel / leid / eher/ vnd gurts gestattet werden
mäste. DarZn einctresscnliche grosse Summa gel-
dcszuhaben/vonnöthen sein will.
Demnach haben Churfürstcn /Fürsten / vnnd
Stcnde vnd'der abwesenden Boctschafften/aus ob -
crtZelten vrsachen/der vorstehenden noth/stch aber/
mals vndcrtheniglich bcwilligr/Ihr vormügcnvnd
hülffe/zu solchem Christlichem, nodtwendigem wer/
cke / fürzustreckcn vnd zu leisten. Vnd damit das
selbig zu fürderlichcr volzihung/wie dasdie nodt-
dorffterfodcrt/gerichtet werden müge. Go haben
sie fürnütz vnv nothwendigangesehen/Dicweil diss
beschwerlichwerck mcnniglich / LDohcs vnd nydren
standes / Zu gleich belangct/Das auch alle Stendc/
Gtevte vnd Inwoncr des heiligen Reichs vnnd
Deutscher Nation/Dic sich derselben friedens vnd
wolfarth erfrewen vnd gebrauchen / Sie sein in des
Reichs anschlegcn begriffen oder nicht/niemands
aussgenommcn /zu solchem gemeinen Christlichen
mitleidcn gezogen/vnd mit einer solchen glcichmcs-
sigen durch gehenden anlage bclcgt/Das niemants
hohes vnd nidcrn standes vorschoncr/odcr auch kci
ner für dm andern beschwerdt werde/Sonder ein
sdcr nach seinem vormügen/neben dem andern glei-
che anlage vnd Gtewer geben soll. Vnnd darauff
sich entschlossen / das widerum d eine gemeine durch
gehenvt anlage eines gemeinen pfenings/auff «nass
vnd form / wie hernach folget/fürgenom mcn/gcge-
ben/vndeingcbracht/auch hindcr eines jdcn Chur-
fürsten/Fürsten vnv Standes vorordcntcn Obiretn-
A h nemcr
lierung/Scel / leid / eher/ vnd gurts gestattet werden
mäste. DarZn einctresscnliche grosse Summa gel-
dcszuhaben/vonnöthen sein will.
Demnach haben Churfürstcn /Fürsten / vnnd
Stcnde vnd'der abwesenden Boctschafften/aus ob -
crtZelten vrsachen/der vorstehenden noth/stch aber/
mals vndcrtheniglich bcwilligr/Ihr vormügcnvnd
hülffe/zu solchem Christlichem, nodtwendigem wer/
cke / fürzustreckcn vnd zu leisten. Vnd damit das
selbig zu fürderlichcr volzihung/wie dasdie nodt-
dorffterfodcrt/gerichtet werden müge. Go haben
sie fürnütz vnv nothwendigangesehen/Dicweil diss
beschwerlichwerck mcnniglich / LDohcs vnd nydren
standes / Zu gleich belangct/Das auch alle Stendc/
Gtevte vnd Inwoncr des heiligen Reichs vnnd
Deutscher Nation/Dic sich derselben friedens vnd
wolfarth erfrewen vnd gebrauchen / Sie sein in des
Reichs anschlegcn begriffen oder nicht/niemands
aussgenommcn /zu solchem gemeinen Christlichen
mitleidcn gezogen/vnd mit einer solchen glcichmcs-
sigen durch gehenden anlage bclcgt/Das niemants
hohes vnd nidcrn standes vorschoncr/odcr auch kci
ner für dm andern beschwerdt werde/Sonder ein
sdcr nach seinem vormügen/neben dem andern glei-
che anlage vnd Gtewer geben soll. Vnnd darauff
sich entschlossen / das widerum d eine gemeine durch
gehenvt anlage eines gemeinen pfenings/auff «nass
vnd form / wie hernach folget/fürgenom mcn/gcge-
ben/vndeingcbracht/auch hindcr eines jdcn Chur-
fürsten/Fürsten vnv Standes vorordcntcn Obiretn-
A h nemcr