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Kunst- und Versteigerungshaus Friedrich Albrecht <Baden-Baden> [Hrsg.]
Antiquitäten, Möbel, Gemälde, Gobelins, Orientteppiche, Textilien: Versteigerung: 25. und 26. nötigenfalls 27. November 1940 — Baden-Baden, 1940

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https://doi.org/10.11588/diglit.15110#0007
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VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN

1. Alle Gegenstände werden so versteigert, wie sie sind. Nach erfolgtem Zuschlage werden
Reklamationen nicht berücksichtigt. Auftraggeber und Versteigerer können für Angaben des
Kataloges, über Bestimmungen, Zuschreibungen, Beschaffenheit keine Gewähr übernehmen.

2. Die Versteigerung erfolgt gegen Barzahlung.

3. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Ubergebot ab-
gegeben wird. Die Erteilung des Zuschlages kann der Versteigerer als Vertreter d«s Auftrag-
gebers sich vorbehalten oder verweigern.

4. Geben mehrere Personen dasselbe Gebot zugleich ab, und wird nach dreimaligem Aufruf
ein Mehrgebot nicht erzielt, so entscheidet über den Zuschlag das Los.

5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Bei Meinungsverschiedenheiten über den
Zuschlag wird der Gegenstand nocheinmal aufgetan. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen
Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über.

6. Die Kaufgelder zuzüglich 15% Aufgeld hat der Ersieher der Sache sofort nach erfolgtem
Zuschlag an den Versteigerer zu zahlen.

7. Wird die Zahlung an Letzteren nicht soforf geleistet, so kann der Versteigerer wahlweise
Erfüllung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Versteigerer kann den
Käufer seiner Rechte aus demZuschlage für verlustig erklären und den Gegenstand auf Kosten
des Erstehers nocheinmal versteigern. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall, hat
jedoch auf einen etwaigen Mehrerlös keinen Anspruch ; auch wird er zu einem weiteren Gebot
nicht zugelassen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen des Käufers ist Baden-Baden.

9. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen.
Der Versteigerer haftet nicht für veräußerte Gegenstände. Ein etwaiger Versand erfolgt aus-
nahmslos auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers.

10. Der Versteigerer kann Kaufgeld, Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen im eigenen
Namen einziehen und einklagen.

11. Kommissionären und sonstigen Personen, die das Bieten für andere Personen übernehmen, oder
sich dazu erbieten, ist der Zutritt zur Versteigerung und zur Besichtigung nur mit ausdrück-
licher Genehmigung des Versteigerers gestattet.

12. Für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge können nur berücksichtigt werden, wenn sie
spätestens 2 Tage vor Beginn der Versteigerung schriftlich an den Versteigerer eingereicht
sind.

KUNST - UND VERSTEIGERUNGSHAUS

BADEN-BADEN . FRIEDRICH ALBRECHT

SOFIENSTRASSE 22 (KAISERHOF) • FERNSPRECHER 2079
 
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