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Kunst- und Versteigerungshaus Friedrich Albrecht <Baden-Baden> [Hrsg.]; Otto Greiner Kunsthändler <Stuttgart> [Hrsg.]
Gemälde alter und neuer Meister: Versteigerung am 17. Juni 1942 — Baden-Baden, 1942

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https://doi.org/10.11588/diglit.8911#0007
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VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN

1. Alle Gegenstände werden so versteigert, wie sie sind. Nach erfolgtem Zuschlage
werden Reklamationen nicht berücksichtigt. Auftraggeber und Versteigerer können
für Angaben des Kataloges, über Bestimmungen, Zuschreibungen, Beschaffenheit
keine Gewähr übernehmen.

2. Die Versteigerung erfolgt gegen Barzahlung.

3. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein
Ubergebot abgegeben wird. Die Erteilung des Zuschlages kann der Versteigerer
als Vertreter des Auftraggebers sich vorbehalten oder verweigern.

4. Geben mehrere Personen dasselbe Gebot zugleich ab und wird nach dreimaligem
Aufruf ein Mehrgebot nicht erzielt, so entscheidet über den Zuschlag das Los.

5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Bei Meinungsverschiedenheiten
über den Zuschlag wird der Gegenstand noch einmal aufgetan. Mit der Erteilung
des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar
auf den Ersteher über.

6. Die Kaufgelder zuzüglich 15% Aufgeld hat der Ersteher der Sache sofort
nach erfolgtem Zuschlag an den Versteigerer zu zahlen.

7. Wird die Zahlung an letzteren nicht sofort geleistet, so kann der Versteigerer
wahlweise Erfüllung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der
Versteigerer kann den Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlage für verlustig erklären
und den Gegenstand auf Kosten des Erstehers noch einmal versteigern. In diesem
Falle haftet der Käufer für den Ausfall, hat jedoch auf einen etwaigen Mehrerlös
keinen Anspruch; auch wird er zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen des Käufers ist Baden-
Baden.

9. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Emp-
fang zu nehmen. Der Versteigerer haftet nicht für veräußerte Gegenstände. Ein
etwaiger Versand erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers.

10. Der Versteigerer kann Kaufgeld, Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen im
eigenen Namen einziehen und einklagen.

11. Kommissionären und sonstigen Personen, die das Bieten für andere Personen
übernehmen oder sich dazu erbieten, ist der Zutritt zur Versteigerung und zur
Besichtigung nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Versteigerers gestattet.

12. Für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge können nur berücksichtigt werden,
wenn sie spätestens 2 Tage vor Beginn der Versteigerung schriftlich an den Ver-
steigerer eingereicht sind.

KUNST- UND VERSTEIGERUNGSHAUS
BADEN-BADEN • FRIEDRICH ALBRECHT

SOFIENSTRASSE 22 (KAISERHOF) . FERNSPRECHER 20 79
 
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