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Alembert, Jean Le Rond d'; Weissegger von Weissenegg, Johann Maria [Übers.]
Des Herrn von Alemberts Anfangsgründe der Philosophie (Band 1) — Wien, 1787

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https://doi.org/10.11588/diglit.22590#0104
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düs weder an Zeiten, noch an Orte gebundeR
ist, und weiches man die Moral deS Menschm
nennen kann ; die Pflichten der zwoten Art kann
man die Mora! der Gesetzgeber betitteln; die
der dritten Art die Moral der Staaten; end-
lich die Pflichten der vierten Gattung die Moral
des Bürgers- Man findet demnach in dieser
Einrheilung das natürliche oder allgemeine Recht;
das politische Recht, welches man aber nicht mit
der Politick, der es oft widerspricht, vcrwech,
seln muß; das Völkerrecht, und das positive
Recht.Diesen vier Aesten derMoral kann man noch
einen fünften beifügen, die Moral des Philoso-
phen : ihr Gegenstand sind wir selbst, und die
Art, wie wir denken sollen, wenn wir unsern
Zustand so gut als es möglich ist, verbessern,
oder weniger elend machen wollen, lasset uns
diese verschiedenen Theile nacheinander durchge-
hen, und uns sehen, welche die vornehmsten
Punkte sind, die dahin einschlagen.
Die allgemeinen, und natürlichen Gesetze
sind von zweifacher Art, entweder geschriebene,
oder ungeschriebene. Die natürlichen, geschrie-
benen Gesetze sind diejenigen, derer Beobachtung
zur Aufrechthaltung der Gesellschaft so norhwenl-
dig ist, daß man Strafen wider ihn Uibertret-
ter
 
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